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Hohe NebenkostenDürfen Vermieter jetzt schon eine höhere Vorauszahlung verlangen?

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Nebenkostenabrechnung treibt Ihnen Schweißperlen auf die Stirn? Die Begleichung möglicher Ausstände ist aber wichtig. Sonst droht die Kündigung.

Köln – Vielen Mietern graut es vor der nächsten Heizkostenabrechnung. Wie hoch wird die Nachzahlung angesichts der rapide gestiegenen Gas- und Ölpreise ausfallen? Einige Wohnungsunternehmen rechnen mit Nachzahlungen in Höhe von bis zu zwei Monatskaltmieten. Der Deutsche Mieterbund gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema:

Mit welcher Nachzahlung sollten Mieter im kommenden Jahr rechnen?

Für Gas etwa müssen Mieter mit durchschnittlich 11,84 Cent pro Kilowattstunde rechnen, heißt es vom Deutschen Mieterbund (DMB) mit Verweis auf Zahlen des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft. Ein Plus von 83 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Neuverträge schlügen tendenziell noch mehr zu Buche.Weil fast 90 Prozent der Haushalte in Deutschland mit Gas, Öl oder Fernwärme beheizt würden, seien fast alle Mieterinnen und Mieter von den Preisanstiegen betroffen, so der DMB. Wer schon jetzt wissen will, welche Kosten auf ihn zukommen, kann den Nachzahlungsrechner der Stiftung Warentest nutzen.

Müssen Mieter den Forderungen des Vermieters folgen und sofort eine höhere Vorauszahlung auf die Nebenkosten leisten?

Der Deutsche Mieterbund sagt: Nein. Einen grundsätzlichen Anspruch auf höhere Vorauszahlungen habe der Vermieter nicht. Hierzu müsse er zunächst dem Mieter eine formal und inhaltlich korrekte Abrechnung über die Nebenkosten zustellen. Eine höhere Vorauszahlung dürfen Vermieter nur in zwei Fällen schon jetzt verlangen: Nämlich dann, wenn sich ein Saldo zulasten der Mieterin oder des Mieters ergibt und abzusehen ist, dass die bisherigen Vorauszahlungen nicht ausreichen.

Die Höhe der monatlichen Vorauszahlung ergibt sich laut DMB aus dem Ergebnis der Jahresabrechnung geteilt durch zwölf. Einen allgemeinen Sicherheitszuschlag dürften Vermieter zwar nicht aufschlagen. Ist allerdings klar und nachweisbar, dass die Kosten steigen oder bereits gestiegen sind, könnten Vermieter diese Kostensteigerung in die Erhöhung des künftigen Abschlags einbeziehen.Der Deutsche Mieterbund legt Mietern nahe, sich die Grundlage für die Erhöhung erklären zu lassen. Eine Anpassung sei ohnehin nur einmal pro Abrechnungsjahr möglich. Zudem sind Vermieter dazu verpflichtet, möglichst preisgünstige Anbieter zu wählen, also wirtschaftlich zu handeln.

Achtung: Wer die erhöhten Vorauszahlungen gar nicht oder nur teilweise begleicht oder begleichen kann, dem droht die fristlose Kündigung. Dem DMB zufolge bereits dann, wenn die rückständige Summe mehr als eine Monatsmiete beträgt.

Sollten Mieter für das kommende Jahr besser Geld zurücklegen?

Der DMB rät, schon jetzt etwas Geld anzusparen, um im kommenden Jahr die Mehrkosten begleichen zu können. Mieterinnen und Mieter könnten aber auch schon in diesem Jahr freiwillig eine erhöhte Vorauszahlung mit dem Vermieter vereinbaren, um einer hohen Nachzahlung vorzubeugen.

Welche Möglichkeiten haben Mieter, wenn sie die Kosten nicht tragen können?

In diesem Fall rät der Deutsche Mieterbund, auf jeden Fall das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen. Es gebe die Möglichkeit, sich auf eine Rückzahlungsmodalität – etwa die Ratenzahlung – zu einigen. Außerdem könnten Mieterinnen und Mieter sich bei ihrem Mieterverein über staatliche Unterstützung erkundigen. Hilfe wie Wohngeld oder andere Zuschüsse könnten durch den finanziellen Engpass helfen.

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Die Nebenkostenabrechnung ist da. Wie lange haben Mieter zur Begleichung ihrer Schuld Zeit?

Bei korrekter Abrechnung hätten Mieterinnen und Mieter nach Erhalt für gewöhnlich bis zu 30 Tage Zeit, den Saldo zu begleichen. Etwaige Unklarheiten oder Fehler sollten dem Vermieter innerhalb der Frist unverzüglich angezeigt werden, teilt der DMB mit. Allerdings sollten sie, um keine Kündigung zu riskieren, die Rechnung zunächst unter Vorbehalt begleichen.

Hegen Mieter Zweifel an der Richtigkeit der Nebenkostenabrechnung, haben sie das Recht, diese zu prüfen. Mietern müssen in diesem Fall – soweit verfügbar – die Originalbelege vorgelegt werden.

Können Mieter gekündigt werden, wenn sie die Nachzahlung für die Nebenkosten nicht rechtzeitig begleichen?

Das ist noch nicht höchstrichterlich geklärt. Dennoch sollten Mieter vorsichtig sein. Urteile von Amts- und Landgerichten zeigten, dass Nichtzahlungen der Nachzahlungsbeträge bereits zu Kündigungen geführt haben, so der DMB. (dpa)