Nach dem ZahlenWie lange hat man eigentlich Zeit, um aus dem Parkhaus zu fahren?
Nürnberg/Köln – Das Parkhausticket ist bezahlt - doch das Fahrzeug steht im letzten Winkel des Gebäudes, die Einkäufe müssen noch verstaut und die Kinder angeschnallt werden. Dann erst geht es los - und es staut sich vor der Ausfahrtsschranke. Der Fahrer kommt ins Schwitzen: Reicht die Zeit? Oder muss ich am Ende nachzahlen?
Parkhausbetreiber legen fest, wie viel Zeit Autofahrer haben
Die Parkhausbetreiber legen selbst fest, wie viel Karenzzeit sie fürs Rausfahren einräumen. Contipark schreibt auf seiner Website, circa 15 Minuten seien üblich. Wer die Zeit überzieht, müsse nachzahlen. Das Zeitfenster hänge aber von den Gegebenheiten vor Ort ab.
Beim Betreiber Apcoa heißt es, dass für den Weg vom Kassenautomaten zum Auto und dann zur Ausfahrt „genug Zeit” einkalkuliert und diese auf die Parkhausgröße abgestimmt sei. Konkret festgeschrieben ist der Zeitraum zum Beispiel im Parkhaus Dresden Mitte: Es sind 20 Minuten.
Keine allgemein gültige Regelung
Eine allgemein gültige Regelung, wie viel Zeit einem Fahrer nach dem Bezahlen bleibt, um sein Auto aus dem Parkhaus herauszusteuern, gibt es nicht, teilt der Bundesverband Parken auf Anfrage mit. Letztlich komme das auf die Größe des Parkhauses an. In einem sehr großen Haus fielen andere Fußwege an als in einem kleinerem. Grundsätzlich könne man „wahrscheinlich von circa 10 bis 15 Minuten” ausgehen.
Eine Viertelstunde würde auch der Verkehrsrechtler Ingo-Julian Rösch aus Nürnberg als Obergrenze betrachten. Wenn das Parkhaus die Zeit nach dem Bezahlen in seinen Geschäftsbedingungen regelt, müsse die Regelung angemessen fair sein.
Das könnte Sie auch interessieren:
Ist sie das nicht, so sei sie unwirksam - zum Beispiel wenn in einem großen Haus nur fünf Minuten bis zum Passieren der Ausfahrtschranke eingeräumt werden. Dann würde ein Gericht im Streitfall den angemessen Zeitraum festlegen, und die richterlichen Bemessungen seien in der Regel „eher großzügig”.
Doch wer zieht wegen weniger Euro Nachzahlung schon vor Gericht? Erstmal sei der Verbraucher sicher der Gelackmeierte, sagt Rösch, wenn er nach dem Bezahlen auf direktem Weg zum Auto geht, alles so schnell wie möglich startklar macht, anschließend zur Ausfahrt fährt und dennoch nachzahlen muss.
„Die praktischste Lösung ist, erstmal diesen Betrag unter Vorbehalt zu zahlen”, sagt Rösch. Die Belege für die Zahlungen sollte man zum Beweis aufheben und sich dann an den Parkhausbetreiber wenden. Gegebenenfalls ist dieser kulant und erstattet den nachgezahlten Betrag. Den möglichen Stress beim nächsten Parkhausbesuch, wenn das Auto wieder in der hintersten Ecke steht, verhindert das aber nicht. (dpa/tmn)