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Urlaub, Reise, TodesfallKann ich meinen Impftermin verschieben?

Lesezeit 4 Minuten
Symbolbild Impfung Terminknappheit

Immer mehr Menschen haben bereits ein Impfangebot bekommen.

Köln – „Nehmen Sie diese Angebote wahr – Sie schützen sich nicht nur selbst vor einer potenziell schweren Krankheit, Sie schützen auch uns alle.“ Die Bundesregierung hat sich heute zwar gegen die Sanktionen für die sogenannten Impftermin-Schwänzer ausgesprochen. Der dringende Appell von Regierungssprecher Steffen Seibert gilt deshalb aber umso mehr. Angesichts der straffen Terminpläne der meisten Impfzentren und damit jede Dose Impfstoff genutzt werden kann sei es unvermeidlich, Impftermine verbindlich einzuhalten. Ist das nicht möglich, gilt es, diese so früh wie möglich wieder zu stornieren. Aber geht das überhaupt so einfach? Und ist dabei auch der Grund für die Absage relevant?

Wo kann ich den Termin absagen?

Wer sich nicht fit genug für eine Impfung fühlt, hat wohl keine andere Wahl: Alleine aus gesundheitlichen Gründen sollte der Termin besser verschoben werden. Auf der Webseite der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein heißt es dazu, „eine Absage oder Verschiebung eines Impftermins kann über die Rufnummer 0800 116 117 01 erfolgen, wenn der Termin telefonisch vereinbart wurde, oder online unter termin.corona-impfung.nrw mit den persönlichen Zugangsdaten, wenn der Impftermin online gebucht wurde.“

Brauche ich einen speziellen Grund für die Absage?

Wie ist es aber, wenn nicht Krankheit der Grund für die Absage ist – sondern beispielsweise ein Todesfall in der Familie oder eine Urlaubsreise in den Sommerferien? Eine aktuelle Forsa-Umfrage der Mediengruppe RTL hat ergeben, dass 60 Prozent der etwa Tausend Befragten bereit wären, ihren geplanten Urlaub aufgrund der Impfung zu verschieben oder gar ausfallen zu lassen. Für 32 Prozent hingegen käme das nicht in Frage. Aber zählt ein Urlaub überhaupt als Begründung für eine Absage?

Im Idealfall sollten sich Betroffene in diesem Fall direkt an das zuständige Impfzentrum wenden oder den jeweiligen Arzt oder die Ärztin, um die Terminkollision möglichst schnell transparent zu machen. Die Impfzentren in NRW machen offiziell keine Angaben dazu, ob spezielle Gründe bei der Impfabsage nicht berücksichtigt werden können.

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Auch Verschiebungen von Terminen, die über die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein gebucht wurden, sind grundsätzlich möglich. „Das sollte aber, so unser Appell, nur in Ausnahmefällen erfolgen“, sagt Christopher Schneider, stellvertretender Pressesprecher. Grund: Änderungen am Terminablauf in den insgesamt 28 Impfzentren im Rheinland seien organisatorisch extrem komplex. Zudem werden die Kapazitäten an Impfstoff und Personal für die Impfungen weit im Voraus von den Kommunen und Impfzentren geplant. „Im Fall verschobener Erstimpfungen muss oft auch der Zweittermin verlegt und neu gefunden werden“, so Schneider weiter.

Vanessa Pudlo, Pressesprecherin der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe, verweist auf die Regelung des NRW-Gesundheitsministeriums: Demnach sei die Umbuchung eines bereits vereinbarten Termins für eine Impfung mit BioNTech oder Moderna generell möglich - auch aufgrund von Urlaub. Aber auch hier gelte es, nur in Ausnahmefällen Gebrauch davon zu machen.

Kriege ich trotzdem pünktlich meine Zweitimpfung?

Ob und wie zügig es anschließend passende Alternativtermine gibt, kann die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein nicht pauschal beantworten. Die Terminvergabe sei ein sehr dynamisches Geschehen mit zeitlichen und auch regionalen Schwankungen.

Verbraucherinnen und Verbraucher sollten sich also darüber klar sein, dass sich der Nachholtermin im Zweifel um einige Zeit nach hinten verschieben kann – und ihnen damit die Chance auf einen schnellstmöglichen, kompletten Schutz gegen das Coronavirus entgeht.

Greift meine Reiserücktrittsversicherung?

Will man den Impftermin während der geplanten Urlaubszeit aber wahrnehmen, sollten sich Betroffene frühzeitig informieren, ob sie ihre Reise möglicherweise mithilfe einer Rücktrittsversicherung stornieren können: „Es gibt durchaus Produkte, die dringende ärztliche Untersuchungen oder eben vielleicht auch einen Impftermin abdecken. Da muss ich mich vorher absichern, ob ich in dem Fall auch die Möglichkeit hätte, die Reise gegebenenfalls zu verschieben oder deshalb sogar nach Hause zu fliegen“, sagt Karolina Wojtal vom Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland. Dies sei aber eher die Ausnahme.

Bekomme ich Urlaubsanspruch zurück, wenn ich wegen der Impfung im Urlaub krank bin?

Auch das hängt laut Wojtal von der jeweiligen Versicherung ab. Normalerweise gelte: Steht die Impfung in direktem Zusammenhang mit der Reise? Wenn ja, könnte das durchaus sein. Hat die Impfung nichts mit der Reise zu tun, sinkt die Wahrscheinlichkeit eher. Im Falle der Covid-19-Impfung müsse das mit der Versicherung konkret abgestimmt werden. (mit dpa)