Karl Lagerfelds Katze ChoupetteKönnen Haustiere eigentlich erben?
Düsseldorf – Nach Karl Lagerfelds Tod bleiben nicht nur Erinnerungen an den Modezaren zurück - auch seine flauschige Birma-Katze Choupette muss nun ohne ihr Herrchen weiterleben. Finanziell ist sie jedoch abgesichert - dank diverser, millionenschwerer Werbeverträge. Aber wie ist die rechtliche Lage in Deutschland - dürfen Tiere hierzulande tatsächlich Geld oder sogar Immobilien erben?
Versorgung des Tieres kann im Testament geregelt werden
Tatsächlich können Tiere in Deutschland nicht erben. Nach geltendem Erbrecht können hierzulande nur Personen erben, heißt es in einem Ratgeber der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. In Betracht kommen entweder natürliche Personen, also zum Beispiel Eheparter und Kinder. Oder juristische Personen, also etwa ein Tierschutzverein.
Enthält das Testament keine bestimmte Regelung, wer das Tier erhalten soll, gehört es zum Nachlass des Verstorbenen. Das Tier wird dann von den Erben neben den anderen Nachlassgegenständen mitgeerbt und geht in das Eigentum der Erben über. Erben mehrere Personen, steht das Tier der Erbengemeinschaft zu. In diesem Fall müssen die Miterben dann gemeinsam für das Tier sorgen.
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Halter, die ihre Tiere nach ihrem Tod versorgt wissen wollen, können Erben in ihrem Testament mit der Aufnahme und Versorgung beauftragen. Sinnvoll ist es, in diesem Fall einen Testamentsvollstrecker damit zu beauftragen, die Versorgung zu überwachen. Wird die Auflage nicht erfüllt, kann bestimmt werden, dass der Testamentsvollstrecker das Tier auf Kosten des Erben in Pflege geben kann. (dpa/tmn)