AboAbonnieren

Taxi zum Arzt, HaushaltshilfeWas steht mir zu, wenn ich wirklich krank bin?

Lesezeit 6 Minuten
Neuer Inhalt

Auch beim Einkaufen, Kochen, Putzen, Waschen und Kinder versorgen kann man Hilfe bekommen, wenn zuhause niemand diese Aufgaben übernehmen kann.

  1. Wer schwer erkrankt, hat andere Sorgen, als sich um seinen Kontostand oder den Haushalt zu kümmern.
  2. Betroffene haben Anspruch auf Unterstützung – aber was steht ihnen zu und an wen müssen sie sich wenden?
  3. Wir erklären, wer auf welche Hilfen Anspruch hat und stellen ein paar Beispiele vor für Kassenpatienten.

Köln – Eine Schock-Diagnose oder ein schwerer Unfall reißen die Betroffenen mitten aus dem Leben. Gerade waren sie noch arbeiten, haben eine Reise geplant, Sport gemacht – und schon einen Wimpernschlag später ist das alles nicht mehr denkbar. Mit einer schweren Erkrankung haben sie zwar genug, worum sie sich sorgen müssen. Doch früher oder später stellen sich ganz andere Fragen. Nicht immer ist jemand da, der zum Arzt fahren oder Einkäufe erledigen kann. In der Apotheke lässt man mit der Zeit eine Wahnsinns-Summe. Und bis das erste Krankengeld eingeht, kann es dauern.

Welche Hilfen stehen Betroffenen eigentlich zu? Woher bekommen sie finanzielle Unterstützung – und wie? Wir erklären, wer auf welche Hilfen Anspruch hat und stellen ein paar Beispiele für gesetzlich Versicherte vor.

Krankengeld und Co.

Das Erste, worum sich ein Betroffener oder seine Angehörigen kümmern sollten, ist die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU). Von diesem Stück Papier könnte schon bald abhängen, ob Geld aufs Konto eingeht oder nicht – auch wenn man vorerst nicht arbeiten kann. Eine Ausfertigung geht an die Krankenkasse, eine an den Arbeitgeber. Das dritte Exemplar sollte man gut aufbewahren, falls es Probleme mit der Krankenkasse gibt.

Wichtig bei längerer Krankheit: Die Krankschreibung darf keine Lücken haben, sonst können Versicherte ihren Anspruch auf Krankengeld verlieren! Der Arzt stellt die Krankschreibung bis zu einem bestimmten Datum aus – am besten dick im Kalender markieren oder eine Erinnerung im Handy einstellen. Denn spätestens ab dem nächsten Werktag muss ein neues Attest gelten.

In den ersten sechs Wochen wird angestellten Arbeitnehmern weiterhin ihr Gehalt ausgezahlt, danach bekommen sie im Normalfall Krankengeld von ihrer Krankenkasse. Es beträgt 70 Prozent ihres Bruttoeinkommens. Unter bestimmten Voraussetzungen haben sie stattdessen Anspruch auf Übergangsgeld von der Rentenversicherung (hier erfahren Sie mehr). Bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten können sie Verletztengeld von der Unfallversicherung bekommen, mehr hier. Besondere Regeln gelten für Arbeitslose und Selbstständige.

Taxi zum Arzt

Das nächste Problem: Es sind häufige Besuche beim Arzt nötig, aber der Betroffene ist aufgrund seiner Erkrankung vielleicht gar nicht in der Lage, selbst mit Auto, Bus oder Bahn dort hinzufahren. Er muss einen Krankentransport oder ein Taxi beauftragen, wenn ihn niemand fahren kann. In bestimmten Fällen übernimmt seine Krankenkasse die Kosten, wie der Sozialverband VdK erklärt.

Anspruch auf ein Taxi zum Arzt haben:

  1. Patienten, die regelmäßig zu notwendigen Behandlungen müssen, etwa zur
  2. Patienten mit einem
  3. Gleichgestellte Patienten, die
  4. Patienten mit

Außerdem übernimmt die Kasse die Transportkosten bei:

  1. notwendigen Rettungsfahrten
  2. Krankentransporten, bei denen der Patient medizinisch versorgt werden muss
  3. stationären Behandlungen
  4. ambulanten Behandlungen im Krankenhaus, die einen stationären Aufenthalt ersetzen, etwa ambulante Operationen
  5. ambulanten Behandlungen im Krankenhaus, die einen stationären Aufenthalt verkürzen, etwa vor oder nach einem Krankenhausaufenthalt

Patienten sollten vor den Fahrten mit der Krankenkasse klären, ob sie die Kosten wirklich übernimmt und sich nicht einfach drauf verlassen. Bei regelmäßigen Fahrten kann der Patient eine längerfristige Genehmigung bekommen. Dafür lässt er sich von seinem Arzt eine Bescheinigung für die Krankenkasse ausstellen, warum, wie oft und wie lange die Behandlung notwendig ist. Im Normalfall muss der Patient auch bei Kostenübernahme pro Fahrt einen Eigenanteil zahlen.

Haushaltshilfe

Auch beim Einkaufen, Kochen, Putzen, Waschen und Kinder versorgen kann man Hilfe bekommen, wenn zuhause niemand diese Aufgaben übernehmen kann. Wer schwer erkrankt ist oder ins Krankenhaus muss, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Haushaltshilfe und kann sich diese vom Arzt verschreiben lassen.

Wann die Kasse eine Haushaltshilfe zahlt:

  1. Wenn ein Versicherter schwer krank ist oder sich von einem Krankenhausaufenthalt ausruhen muss, zahlt sie bis zu
  2. Wenn ein Patient im Krankenhaus liegt, in der Reha oder auf Kur ist – zuhause aber ein
  3. Wenn bei einer

Wichtig: Damit die Hilfe zur Stelle ist, wenn sie gebraucht wird, sollten sich Betroffene oder Angehörige schon während des Aufenthalts im Krankenhaus um den Antrag kümmern – auch wenn es jetzt sicher wichtigere Sorgen gibt. Denn in vielen Fällen ist es nur unmittelbar nach einem Krankenhausaufenthalt möglich, eine Haushaltshilfe zu bekommen, warnen die Verbraucherzentralen. Dafür füllen Patienten gemeinsam mit Ihrem Arzt ein Formular der Krankenkasse aus. Der Arzt muss in dem Antrag sowohl die Diagnose erläutern als auch bescheinigen, warum eine Haushaltshilfe benötigt wird, wann und wie oft.

Genehmigt die Kasse eine Hilfe, die sich um Haushalt und Kinder kümmert, schlägt sie meist auch jemanden dafür vor. Patienten dürfen aber frei wählen: Sie können sich bei lokalen Anbietern, Sozialverbänden oder einem Pflegedienst nach einer professionellen Kraft umhören. Oder sie können eine vertraute Person beauftragen, zum Beispiel Freunde, Nachbarn oder Verwandte. Nahen Verwandten ersetzt die Kasse jedoch nur Fahrtkosten und zum Teil den Verdienstausfall. Professionellen Kräften zahlt sie 5 bis 9,50 Euro die Stunde, so die Verbraucherzentralen.

Zuzahlungsbefreiung

Apotheke, Sanitätshaus, Krankenfahrt, Therapie, Haushaltshilfe: Für diese Dinge geben schwer Erkrankte viel Geld aus – selbst wenn sie nur den üblichen Eigenanteil zahlen. Jedes Mal übernehmen sie zehn Prozent der Kosten, mindestens 5 Euro, höchstens zehn. Es gibt jedoch eine Grenze, ab der sie als übermäßig belastet gelten und sich von ihrer Zuzahlungspflicht befreien lassen können.

Die Belastungsgrenze wird für jeden individuell berechnet: Sie liegt normalerweise bei zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen aller Personen in ihrem Haushalt. Bei chronisch Kranken liegt sie bei einem Prozent – es reicht eine einmalige Bestätigung vom Arzt, dass sie chronisch krank sind. Haben Betroffene das Gefühl, sehr hohe Gesundheitsausgaben zu haben, nehmen sie am besten Kontakt zu ihrer Krankenkasse auf, um ihre Belastungsgrenze zu ermitteln.

Tipp: Wer regelmäßig mit seinen Ausgaben darüber landet, kann auch am Anfang des Jahres den zu erwartenden Betrag zahlen und sich direkt befreien lassen.

Weitere Optionen bei schwerer Krankheit

Schwerbehinderung

Unter Umständen ist der Erkrankte so schwer betroffen, dass er Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis hat, wodurch er weitere Hilfen bekommen kann, die sogenannten Nachteilsausgleiche. Mögliche Nachteilsausgleiche sind: ein besonderer Kündigungsschutz, zusätzliche Urlaubstage, ein vergünstigtes Ticket für den bundesweiten Nahverkehr, Bahncard-Ermäßigungen, verschiedene Steuervorteile, zum Beispiel ein Steuerfreibetrag oder die Befreiung von der GEZ.

Je nachdem, welcher Grad der Behinderung und welche Merkzeichen ihm zugestanden werden, unterscheiden sich diese Nachteilsausgleiche. Eine Rolle spielt auch, ob er Sozialhilfe, ALG II oder andere Mittel bezieht. Behinderungen sind übrigens nicht immer auf den ersten Blick erkennbar: Auch eine chronische Erkrankung kann anerkannt werden. Den Schwerbehindertenausweis können Betroffene bei der jeweiligen Behörde oder dem Versorgungsamt beantragen, im Zweifel kann ihr Bürgeramt klären, wer zuständig ist.

Erwerbsminderung

Anderthalb Jahre haben Versicherte Anspruch auf Krankengeld. Wenn ein Arbeitnehmer wegen seiner Erkrankung gar nicht mehr oder nur noch unter 6 Stunden täglich arbeiten kann, ist danach eine Erwerbsminderungsrente oder eine Teil-Erwerbsminderungsrente eine Option. Beantragen kann er diese bei der Deutschen Rentenversicherung. Allerdings sollte das der letzte Schritt sein, vorher müssen die Möglichkeiten von Reha und Umschulung (berufliche Rehabilitation) voll ausgeschöpft sein. Das gilt sowohl für die Bereitschaft des Versicherten als auch für die Kostenübernahme durch die Rentenversicherung.

Außerdem muss der Betroffene mindestens drei Jahre in den vergangenen fünf Jahren Pflichtbeiträge gezahlt haben und mindestens fünf Jahre „Wartezeit“ in der Deutschen Rentenversicherung nachweisen können – außer in Ausnahmefällen. Zur Wartezeit gehören auch die Jahre der Kindererziehung oder Berufsausbildung sowie Zeiten, in denen sie Arbeitslosen- oder Krankengeld erhalten haben.

Pflegegrad

Je nachdem, wie selbstständig oder hilfebedürftig eine Person ist, desto niedriger oder höher wird der Pflegegrad für sie eingestuft. Je nach Pflegegrad unterscheiden sich auch die Leistungen und zum Beispiel die Höhe von Pflegegeld, Pflegesachleistung und vollstationären Leistungen. Mehr dazu erklären die Verbraucherzentralen hier.

Das könnte Sie auch interessieren:

Weitere Informationen bekommen Sie hier

Das Bundesgesundheitsministerium bietet eine Übersicht und weiterführende Informationen etwa zu Unfall oder Behinderung. Die Deutsche Rentenversicherung erreichen Sie über ihr kostenloses Servicetelefon unter 0800-1000 4800 oder online.

Unabhängige und ausführliche Informationen etwa zu Rente, Behinderung und Pflege bekommen Sie unter anderem beim Sozialverband VdK Weitere hilfreiche Adressen sind Wohlfahrtsverbände wie die Caritas oder die Johanniter.