Köln – Die bundesweite Sieben-Tage-Inzidenz der aktuellen Infektionswelle hat den Höchststand der dritten Corona-Welle im Frühjahr übertroffen. Am 26. April hatte sie bei 169,3 gelegen, für Donnerstag meldete das Robert Koch-Institut (RKI) eine Inzidenz von 169,9. Auch bereits geimpfte Personen können sich anstecken und die Zahl der Impfdurchbrüche steigt. Zudem gilt seit dem 2. November in NRW an Schulen keine Maskenpflicht mehr am Platz.
Das Risiko, sich mit dem Virus zu infizieren, ist also hoch. Doch ein PCR-Test, der Sicherheit bringt, ob man sich angesteckt hat, kostet. Im günstigsten Fall muss man um die 50 Euro in Arztpraxen oder Testzentren zahlen, in teuren Fällen bis 160 Euro. Häufig ist unklar, unter welchen Umständen die Kosten für den PCR-Test übernommen werden und wann man sie selbst tragen muss. Spielt es zum Beispiel eine Rolle, ob eine Person bereits geimpft ist? Gibt es Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung? Was passiert, wenn sich jemand ansteckt, mit dem man zusammen lebt? Wenn das Kind in der Schule mit einem Schnelltest positiv getestet wurde und das Ergebnis durch einen PCR-Test überprüft werden soll? Oder wenn die Corona-Warn-App rot ausschlägt? Wir klären die wichtigsten Fragen.
Kostenloser PCR-Test zur Bestätigung eines positiven Schnelltests
Grundsätzlich gilt laut dem nordrhein-westfälischen Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (Mags NRW): Wenn ein zugelassener Arzt entscheidet, dass ein PCR-Test notwendig ist, werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen. Abgerechnet wird das über die elektronische Gesundheitskarte.
Daneben gibt es noch weitere Szenarien, in denen ein PCR-Test für Bürger kostenlos ist, wie das Mags NRW betont. Wer einen Antigen-Schnelltest durchgeführt hat und ein positives Ergebnis erhält, kann anschließend einen kostenlosen PCR-Test machen, um endgültige Klarheit über eine Ansteckung zu haben.
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Auch sogenannte „asymptomatische Kontaktpersonen“ müssen einen PCR-Test nicht selbst bezahlen. Darunter fallen alle Personen, die von einem öffentlichen Gesundheitsdienst oder von einem behandelnden Arzt als Kontaktperson einer infizierten Person festgestellt wurden. Dabei gelten Menschen auch als Kontaktpersonen, wenn sie über die Corona-Warn-App über ein erhöhtes Risiko informiert wurden.
Weiterhin entstehen keine Kosten für Personen, die in einer Einrichtung behandelt, betreut, gepflegt oder untergebracht werden, wenn dort ein PCR-Test verlangt wird. Dazu zählen beispielsweise Krankenhäuser und Rehakliniken.
Für alle Schülerinnen und Schüler gilt: Sie haben dann Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test, wenn sie vom öffentlichen Gesundheitsdienst als Kontaktperson festgestellt wurden. Das Mags NRW weist darauf hin, dass das nicht zwangsläufig für die gesamte Klasse gelten muss.
Freiwilliger PCR-Test muss selbst gezahlt werden
Für alle anderen Szenarien gilt die Kostenübernahme nicht. Wer also vor dem Besuch bei den Großeltern sicher sein will, nicht infiziert zu sein, muss einen PCR-Test selbst bezahlen.
Für alle beschriebenen Fälle gilt: Es ist völlig egal, ob eine Person gesetzlich oder privat versichert ist, erklärt das Mags NRW. Weiterhin spielt es für die Kostenübernahme keine Rolle, ob man bereits geimpft, genesen oder nichts von beidem ist.