Personalien nehmen, Party auflösenWas darf das Ordnungsamt – und was nicht?
„Ordnungsamt? Die dürfen doch nur Knöllchen fürs Falschparken verteilen!“ Diese Annahme ist weit verbreitet. Doch sie ist falsch. Denn der Aufgaben-Bereich der Behörde ist sehr viel größer, als viele denken – und auch die Befugnisse der Ordnungsamt-Mitarbeiter sind zum Teil denen der Polizei nicht unähnlich. Die wichtigsten Fragen und Antworten in der Übersicht.
Wegen lauten Party steht nicht die Polizei vor der Türe, sondern das Ordnungsamt. Dürfen die das überhaupt?
Für Ruhestörungen ist in Deutschland nicht nur die Polizei zuständig – auch das Ordnungsamt kann hier einschreiten. „Beide Behörden müssen für öffentliche Sicherheit und Ordnung sorgen. Dazu gehört auch, gegen Lärmstörungen vorzugehen“, erklärt Rechtsanwältin Katharina Voigt von der Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft. Je nach Bundesland kann es unterschiedlich geregelt sein, welche Behörde sich um welche Aufgaben kümmert und welche Befugnisse sie haben.
Da in einigen Städten die Mitarbeiter des Ordnungsamtes noch bis in die Nacht hinein im Einsatz sind, können sie anstelle der Polizei bei Ruhestörungen vor der Türe stehen. Prinzipiell gilt: Den Behörden-Mitarbeitern sollte man grundsätzlich Folge leisten. Wer also angewiesen wird, die Musik leiser zu machen oder seinen Hund anzuleinen, sollte das auch machen
Wegen welchen Angelegenheiten darf das Ordnungsamt Bußgelder verhängen?
Bei Ordnungswidrigkeiten darf das Ordnungsamt, genau wie die Polizei, Bußgelder verhängen. Das gilt nicht nur für Falschpark-Knöllchen. Auch im Falle einer Ruhestörung können die Mitarbeiter nach eigenem Ermessen ein Verwarngeld aussprechen, erklärt Rechtsanwältin Voigt. Diese würden meist zwischen fünf und 55 Euro hoch sein
Muss ich die Mitarbeiter des Ordnungsamtes die Wohnung lassen?
Die Ordnungsamt-Mitarbeiter müssen in manchen Bundesländern, beispielsweise in Nordrhein-Westfalen, auch in die Wohnung gelassen werden – aber nur unter bestimmten Umständen. „Mitarbeiter des Ordnungsamtes haben da zum Teil ähnliche Möglichkeiten und Befugnisse wie die Polizei. Allerdings müssen sie so handeln, dass es verhältnismäßig ist“, sagt die Rechtsanwältin.
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Etwas lautere Musik sei dafür meist nicht Grund genug, doch wenn die Ordnungshüter eine Gefahrensituation erkennen, dürfen sie im Zweifelsfall auch die Wohnung betreten. Normalerweise würden aber die Kollegen von der Polizei gerufen, wenn eine solche Situation vorliege. Diese ist für solche Fälle besser ausgestattet.
Dürfen die Mitarbeiter des Ordnungsamtes die Personalien kontrollieren oder jemanden festnehmen?
Je nach Bundesland dürfen Mitarbeiter des Ordnungsamtes Personen unter Umständen auch in Gewahrsam nehmen, dafür muss allerdings ebenfalls eine Gefahrensituation vorliegen. Ansonsten wird auch hier meist die Polizei hinzugerufen. Auch Personalien dürfen Ordnungsbeamte aufnehmen, zum Teil sogar Durchsuchungen durchführen. Allerdings muss dafür immer ein Anlass vorliegen. (chs)