Recht und OrdnungWarum muss jeder Rechtsanwalt Mitglied einer Anwaltskammer sein?
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In unserer Serie „Recht und Ordnung“ befassen wir uns mit juristischen Themen aller Art - und verschaffen Ihnen mehr Durchblick im Paragrafen-Dschungel.
Dafür befassen sich eine Staatsanwältin, ein Rechtsanwalt und eine Jura-Professorin in ihrer Kolumne regelmäßig mit einem konkreten Fall.
Martin W. Huff erklärt diesmal, warum jeder Rechtsanwalt in einer Anwaltskammer sein muss und was Bürger davon haben.
Was haben Bürger davon, dass Rechtsanwälte Mitglied in einer Anwaltskammer sein müssen?
Rechtsanwaltskammern (RAK) gibt es in Deutschland seit 1879. Heute sind sie die Selbstverwaltung der deutschen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. So ist die Kölner Kammer zuständig für knapp 13.000 Mitglieder, die als Rechtsanwälte in den Bezirken der Landgerichte Köln, Bonn und Aachen arbeiten.
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Foto: Uwe Weiser
Martin W. Huff, geboren 1959 in Köln, ist seit 2008 Geschäftsführer und Pressesprecher der Rechtsanwaltskammer Köln. Er war lange Jahre Mitglied der Wirtschaftsredaktion der Frankfurter Allgemeinen Zeitung und Chefredakteur der Neuen Juristischen Wochenschrift, der größten Fachzeitschrift für Juristen. Er befasst sich als Rechtsanwalt in der Kanzlei LLR Rechtsanwälte intensiv mit dem Medienrecht und dem Recht der Freiberufler. Er ist zudem Mitglied der Expertenrunde Recht der Stiftung Warentest.
Wesentliche Aufgaben der Kammern sieht der Bürger zunächst einmal nicht. So ist die RAK Köln verantwortlich für die Berufszulassung. Wer als Jurist das Studium und die praktische Referendarzeit absolviert hat, kann – in Deutschland gibt es das Grundrecht der freien Berufsausübung – grundsätzlich als Anwalt zugelassen werden. Er braucht dafür insbesondere eine Berufshaftpflichtversicherung, damit Schäden abgedeckt sind, die einem Mandanten entstehen, etwa durch eine Fristversäumnis. Auch darf ein „Kandidat“ nicht „unwürdig“ sein, wie es die Bundesrechtsanwaltsordnung formuliert. Dies bedeutet, dass nach Vorstrafen gefragt wird. Wer etwa wegen Betrugs oder anderer Vermögensdelikte verurteilt worden ist, der muss einige Zeit warten, bis er Anwalt werden kann. Mandanten sollten sich schließlich sicher sein dürfen, dass ihr Anwalt mit Geld korrekt umgeht.
Die Kammer prüft die Anwälte vor der Spezialisierung
Wer sich nach der Zulassung spezialisiert, kann einen der 23 Fachanwaltstitel erwerben, etwa für Familien- oder Arbeitsrecht. Die Kammer prüft, ob die gesetzlich vorgeschriebenen Kenntnisse in Theorie und Praxis vorliegen. Zudem ist die Kammer auch zuständig für die Ausbildung der Rechtsanwaltsfachangestellten und der Rechtsfachwirte, also die Mitarbeiter der Anwaltschaft.
Daneben wacht die Rechtsanwaltskammer darüber, dass ihre Mitglieder die Vorschriften des Berufsrechts einhalten. So muss ein Anwalt bestimmte Regeln einhalten: seine Mandanten über wichtige Schreiben informieren, ihre Fragen beantworten oder Geld, das er zum Beispiel bei der Abwicklung eines Verkehrsunfalls erhält, innerhalb weniger Tage mit dem Mandanten abrechnen. Zudem darf er keine widerstreitenden Interessen vertreten, also zum Beispiel im selben Streitfall nicht den Mieter und anschließend den Vermieter vertreten. Auch zur strengen Verschwiegenheit ist er verpflichtet.
Kammer darf nicht die inhaltliche Arbeit der Anwälte prüfen
Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass die Kammer auch die inhaltliche Arbeit von Anwälten prüft. Dies darf sie nach dem Gesetz aber nicht. Bei etwaigen Fehlern eines Anwalts muss stattdessen ein anderer Anwalt die Prüfung übernehmen. Die Kammer darf auch keine Anwälte empfehlen. Allerdings gibt es auf ihrer Homepage eine Anwaltssuche, z.B. anhand des Kanzleisitzes oder der Spezialisierung.
Gibt es Schwierigkeiten bei der Wahrnehmung von Mandaten, kann sich jeder Mandant oder auch jeder Dritte an die Anwaltskammer wenden. Dabei muss allerdings klar sein, wer sich über wen beschwert. Anders gesagt: Ross und Reiter müssen genannt werden. Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer prüft dann, ob der Rechtsanwalt sich richtig verhalten hat. Leichte Verstöße können zu einer Rüge („gelbe Karte“) führen.
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recht-und-ordnung@dumont.deoder per Post an:„Kölner Stadt-Anzeiger“z.Hd. Joachim FrankStichwort „Recht und Ordnung“Neven DuMont Haus, 50590 Köln.
Bei schweren Verstößen gibt die Kammer die Sache an die Generalstaatsanwaltschaft in Köln ab. Diese kann ein berufsrechtliches Strafverfahren einleiten und den Betroffenen beim Anwaltsgericht „anschuldigen“, wie der Fachbegriff heißt. Stellt das Gericht fest, dass ein Anwalt zum Beispiel einen Mandanten betrogen oder Geld für sich behalten hat, kann dies zum Verlust der Zulassung führen. Über den Ausgang des Verfahrens wird auch der Beschwerdeführer am Schluss informiert.