Berlin/Köln – Die einen freuen sich auf ihre Rente, den anderen macht der Gehaltseinschnitt Sorgen. Habe ich ausreichend vorgesorgt? Und wird die Rente zum Leben genügen? Die wenigsten haben sich genau informiert und verlassen sich lieber auf vermeintliches Allgemeinwissen. Doch das entspricht nicht immer der Realität und dem geltenden Recht.
Stiftung Warentest hat mit verbreiteten Irrtümern zur Rente aufgeräumt. Ausführliche Informationen und weitere Mythen um die Rente können Sie auf test.de nachlesen. Sechs Renten-Irrtümer stellen wir Ihnen hier vor:
Die Rentenbeiträge sind immer weiter angestiegen
Nein. Der Beitragssatz zur Rentenversicherung liegt 2020 weiterhin bei 18, 6 Prozent vom rentenversicherungspflichtigen Einkommen. In den letzten 25 Jahren lag er fast immer höher. 1997 etwa bei 20,3 Prozent.
Auch das stimmt nicht. Tatsächlich ist es durch die staatliche Rentengarantie gesetzlich ausgeschlossen, dass individuelle Renten sinken. Allerdings kann es vorkommen, dass die Renten nicht so stark steigen wie die Löhne, wodurch dieser Eindruck entsteht. In 2018 sind die Renten aber sogar stärker gestiegen als die Löhne. Für 2019 liegen noch keine finalen Zahlen vor, Prognosen zufolge wird das aber in den neuen Bundesländern wieder der Fall sein.
Ostdeutsche sind bei der Rente benachteiligt
Ein Renten-Gerücht, das sich besonders hartnäckig hält. Dabei ist das Gegenteil der Fall. Arbeitnehmer aus dem Osten bekommen für die gleiche Einzahlung mehr Rente als Arbeitnehmer im Westen. Der Eindruck, Ostdeutsche bekämen weniger Rente, entsteht durch den Rentenwert. Der ist im Osten niedriger.
Der Rentenwert liegt im Westen aktuell bei 33,05 Euro und im Osten bei 31,89 Euro. Allerdings werden die Renten im Osten nachträglich von der Rentenkasse anhand eines Umrechnungsfaktors aufgewertet. Spätestens am 1. Juli 2024 sollen die Rentenwerte angeglichen und der Umrechnungsfaktor abgeschafft werden.
Wer mehr arbeitet, bekommt auch mehr Rente
Das muss nicht unbedingt stimmen. Im deutschen Rentensystem kommt es bei der Höhe der Rente vor allem darauf an, wie viel jemand verdient hat.
Top-Verdiener bekommen eine viel höhere Rente
Auch das stimmt nicht. Arbeitnehmer mit einem besonders hohen Verdienst zahlen die Rentenbeiträge nicht auf ihr gesamtes Gehalt. Aktuell liegt die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze bei 82.800 Euro. Für einen Verdienst oberhalb dieser Grenze werden keine Beiträge gezahlt und später auch keine gesetzliche Rente ausgezahlt.
Als die „Rente für besonders langjährig Versicherte”, so der offizielle Name, 2014 eingeführt wurde, lag das Eintrittsalter zwar bei 63, es steigt aber stufenweise auf 65 Jahre an. Wer in diesem Jahr 63 wird, kann die Rente erst mit 63 Jahren und 8 Monaten nutzen. Eingeführt wurde sie, um Versicherten mit mindestens 45 Versicherungsjahren einen früheren Renteneintritt ohne Abschläge möglich zu machen.
Beratung hilft, die Altersvorsorge zu durchblicken
Finanztest rät, sich bei Fragen zur Altersvorsorge an die Deutsche Rentenversicherung zu wenden. Diese gibt kostenlos Auskunft zu allen Belangen rund um die gesetzliche Rente. Bei einem vorher vereinbarten Termin zur Altersvorsorgeberatung werden die gesetzlichen, betrieblichen und privaten Rentenansprüche analysiert, über eventuelle Versorgungslücken aufgeklärt und über Wege zum Füllen dieser Lücken informiert. Einen Termin können Sie online oder telefonisch unter 0800/10004800 vereinbaren. (kec/bbm)