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In sieben Schritten erklärtWas Sie vor dem Renteneintritt erledigen müssen

Lesezeit 4 Minuten
Lästiger Papierkram? Wer sich frühzeitig um Kontenklärung bei seinem Rententräger kümmert, hat notwendige Dokumente vielleicht eher griffbereit.

Lästiger Papierkram? Wer sich frühzeitig um Kontenklärung bei seinem Rententräger kümmert, hat notwendige Dokumente vielleicht eher griffbereit.

Einfach so von heute auf morgen in den Ruhestand wechseln? Ganz so leicht sollte man sich den Wechsel aus dem Arbeitsleben nicht vorstellen. Hier lesen Sie, was vorab zu tun ist.

In Rente gehen: Über das Wann und Wie wird politisch wieder viel diskutiert. Künftig gilt das reguläre Eintrittsalter von 67 Jahren. Viele wollen ihren Ruhestand jedoch früher genießen. So oder so haben angehende Rentnerinnen und Rentner einiges zu erledigen, bevor das erste Ruhestandsgeld aufs Konto kommt. Ein Überblick in sieben Schritten.

Schritt 1: Rentenkonto klären

Wer sich mit dem Gedanken an die Rente trägt, der stellt sich wahrscheinlich zuallererst die Frage, ob er oder sie sich ein Ausscheiden aus dem Arbeitsleben finanziell leisten kann und ab wann die Rentenvorschriften den Weg raus aus dem Job erlauben. Letzteres hängt vom Alter ab. In der Regel kann ein Anspruch auf Altersruhegeld frühestens ab 63 Jahren bestehen. Ersteres ist eng mit der Rentenhöhe verknüpft. Diese Angabe liefert in den meisten Fällen die Deutsche Rentenversicherung (DRV).

Sie schickt gesetzlich Versicherten vom 55. Lebensjahr an alle drei Jahre die sogenannte Rentenauskunft zu. Darin steht sowohl, wann jemand in Rente gehen kann als auch zu welchen Konditionen. Außerdem enthält das Schreiben den Versicherungsverlauf. Das sind die Zeiten, die bei der Rente mitzählen und somit bares Geld wert sind.

Angehende Ruheständler sollten die Unterlagen auf Fehlzeiten prüfen, damit sie Lücken durch das Nachreichen von Zeugnissen oder anderen Nachweisen schließen können. Je länger man mit dieser Kontenklärung wartet, „desto größer wird der Aufwand zur Beschaffung der Nachweise“, sagt Silke Pottin von der DRV Bund in Berlin.

Terminierung: Kontenklärung und Beratung sind mindestens ein Jahr vor Beginn des neuen Lebensabschnitts ratsam. So bleibt Luft zum Füllen von Lücken.

Schritt 2: Rente ausrechnen lassen

Auf Antrag angehender Rentnerinnen und Rentner rechnet der Versicherungsträger aus, wie hoch das Ruhestandsgeld in etwa sein wird. Basis sind die über die Kontenklärung dokumentierten Rentenzeiten.

Vor dem Antrag sollte sich jeder noch einmal beraten lassen, empfiehlt Pottin. Etwa zu den Abschlägen, die bei früherem Rentenbeginn anfallen, zu möglichen Ausgleichszahlungen und zur steuerlichen Absetzbarkeit. Thema können aber auch im Ausland erworbene Rentenzeiten sein, die entweder durchgerutscht sind oder zum Rentenbezug im Ausland berechtigen. Ergebnis ist die Bruttorente. Von ihr gehen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie eventuell Steuern ab.

Terminierung: Sobald die Kontenklärung erfolgt ist.

Schritt 3: Finanzielle Situation sondieren

Parallel machen potenzielle Ruheständler Kassensturz. Welche Kosten sind da, welche fallen in Zukunft an? Was kommt demnächst rein? Auf der Habenseite können neben der Rente Sparguthaben, Lebensversicherungen und Riester-Rente sowie betriebliche Altersvorsorge stehen. Hinzu kommen Minderausgaben, wenn Fahrkosten und manche Versicherung wegfallen.

Andererseits gilt es, den Bedarf zu betrachten. „Will ich reisen, den Garten genießen, größere Anschaffungen tätigen oder neben der Rente hinzuverdienen?“, listet Ralf Scherfling von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf auf. Ein weiterer Aspekt ist das Wohnen. Wie hoch ist die Miete? Existiert Eigentum, das bei Bedarf verkauft und die Einnahme verlebt werden kann?

Terminierung: Spätestens ein Jahr im Voraus, optimal mit Anfang 60. „Die Daten für den neuen Lebensabschnitt sind dann einigermaßen verlässlich, und man kann Stellschrauben nutzen, um eventuellen finanziellen Problemen vorzubeugen“, begründet Scherfling. Nach Rentenbeginn seien diese kaum aufzufangen.

Sein Tipp: Wer größere Geldbeträge - etwa aus Riester-Vertrag und Lebensversicherung - erwartet, sollte mit dem Steuerberater reden und sich Gedanken über Anlegen oder Ausgeben machen.

Schritt 4: Mit dem Arbeitgeber sprechen

Es existiert keine Pflicht, den Chef über den geplanten Ruhestand zu informieren. Bescheid wissen sollte er oder sie dennoch. Deshalb sollten angehende Rentner das Gespräch suchen. Das sei vor allem angebracht, wenn jemand trotz Rentenbezug weiterarbeiten wolle oder der Arbeitgeber von sich aus Interesse daran bekunde, so Silke Pottin.

Verbraucherschützer Scherfling weist auf Modalitäten im Arbeitsvertrag hin. Dort könnte stehen, ob das Arbeitsverhältnis automatisch mit Rentenbeginn endet oder der Arbeitnehmer kündigen muss. In dem Fall sei die Kündigungsfrist zu beachten.

Terminierung: „Erst mit der DRV alles klären, dann mit dem Arbeitgeber reden“, meint Scherfling. Spätester Termin sollte der der Kündigung sein.

Schritt 5: Rente beantragen

Heute letzter Arbeitstag, morgen kommt automatisch die Rente aufs Konto? Ganz so geht es nicht. Vielmehr müssen angehende Ruheständler einen formellen Rentenantrag einreichen. Das geht nach den aufwendigen Vorbereitungen relativ einfach, weil die Formalien und das Versicherungskonto bereits geklärt sind. Benötigt werden unter anderem die Rentenversicherungsnummer, Angaben zur Krankenkasse, Personalausweis, Steuer-ID und IBAN.

Terminierung: Die DRV empfiehlt, den Antrag drei bis vier Monate vor dem angepeilten Ruhestandsdatum zu stellen. „Damit die Rente garantiert im ersten Rentenmonat ausgezahlt wird“, erläutert Pottin. Die Rente kann zwar auch drei Monate rückwirkend beantragt werden, aber dann fließt das Geld ebenfalls erst nachträglich.

Schritt 6: Auf den Rentenbescheid warten

Sicher ist die Rente, sobald der Rentenbescheid im Briefkasten liegt. Danach können angehende Ruheständler beruhigt dem Büro und dem Betrieb den Rücken kehren.

Terminierung: Das Schreiben sollte etwa einen Monat vor dem Ruhestand da sein. „Wenn nicht, nachhaken“, sagt Scherfling.

Schritt 7: Den Ruhestand genießen

Der Rentenbescheid ist eingetroffen und die erste Rentenzahlung auf dem Konto: Der neue Lebensabschnitt kann beginnen. (dpa)