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Finanzielle Hilfen, Rente, Mehrweg34 Änderungen, die 2023 in Kraft treten

Lesezeit 9 Minuten
Hölzerne Würfel zeigen den Jahreswechsel von 2022 zu 2023

Zum Jahreswechsel müssen Verbraucher und Verbraucherinnen sich auf viele Änderungen einstellen.

Neues Jahr, neue Regelungen: Auch 2023 ändern sich wieder einige Dinge für Verbraucher. Ob finanzielle Hilfen vom Staat, Rente oder Mehr- und Einweg: Wir haben die wichtigsten Änderungen zusammengefasst.

Aus Hartz IV wird das Bürgergeld, die Rente steigt, und ein beliebtes Ticket kehrt (verteuert) zurück. Zahlreiche Änderungen kommen auf die Bürgerinnen und Bürger im neuen Jahr zu. Ein Überblick:

1. Strom- und Gaspreisbremsen

Viele Gas- und Stromkunden können ab März mit einer Entlastung rechnen: Dann sollen die geplanten Preisbremsen starten. So sollen Gasverbraucher für 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs einen Bruttopreis von 12 Cent pro Kilowattstunde garantiert bekommen. Analog sind beim Strom 40 Cent je Kilowattstunde geplant. Die Vergünstigungen sollen nach dem Start rückwirkend auch für Januar und Februar greifen.

2. Bürgergeld

Das Bürgergeld löst im Januar das Hartz-IV-System ab. Die Bezüge in der Grundsicherung steigen um mehr als 50 Euro, Alleinstehende erhalten künftig 502 Euro. Wesentliche Teile der Reform treten zum 1. Juli in Kraft. Die Jobcenter sollen sich stärker um Arbeitslose kümmern können. Besser als bisher soll die Vermittlung in dauerhafte Arbeit anstatt in einfache Helferjobs gelingen.

3. 49-Euro-Ticket

Im öffentlichen Personennahverkehr soll man im neuen Jahr für 49 Euro im Monat deutschlandweit unterwegs sein können. Wann der Nachfolger des 9-Euro-Tickets startet, ist noch unklar. Ursprünglich sollte es Anfang 2023 losgehen. Jetzt sind März oder April im Gespräch.

4. VRS- und KVB-Preise

Derweil erhöhen der Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) und damit auch die Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB) die Preise für Fahrten mit Bus und Bahn. Zum 1. Januar steigen sie um durchschnittlich 3,5 Prozent, zum Juli ist dann eine weitere Erhöhung geplant.

5. Kindergeld

Das Kindergeld soll zum 1. Januar auf einheitlich 250 Euro pro Monat und Kind steigen. Das bedeutet für das erste und zweite Kind ein Plus von 31 Euro und für das dritte Kind ein Plus von 25 Euro im Monat. Zudem wird der Kinderfreibetrag erhöht, und zwar um 404 Euro auf 6024 Euro.

6. Rentenerhöhung

Rentnerinnen und Rentner können im kommenden Jahr voraussichtlich mit mehr Geld rechnen. In Westdeutschland sollen die Renten im Juli um rund 3,5 Prozent steigen und in Ostdeutschland um gut 4,2 Prozent. Die Daten sind vorläufig, Klarheit gibt es im Frühjahr. Zudem wird im kommenden Jahr die Zuverdienstgrenze für Rentne­rinnen und Rentner, die vor ihrer regulären Altersgrenze in den Ruhe­stand gehen, abgeschafft.

7. Frührentner dürfen unbegrenzt dazuverdienen

Rentnerinnen und Rentner, die vor ihrer regulären Altersgrenze in den Ruhestand gehen, dürfen sich ab dem kommenden Jahr nebenbei unbeschränkt etwas dazuverdienen, ohne die Rente gekürzt zu bekommen. Das schreibt Stiftung Warentest.

8. Steigende Krankenkassenbeiträge

Für die Versicherten werden die Krankenkassenbeiträge – momentan im Schnitt bei 15,9 Prozent – um voraussichtlich 0,3 Punkte auf im Schnitt 16,2 Prozent angehoben. Viele Kundinnen und Kunden der Krankenkassen wissen davon gar nichts.

9. Wohngeld

Mehr Haushalte sollen ab Januar mit einem staatlichen Mietzuschuss entlastet werden: Zu den bisher 600.000 Wohngeld-Haushalten sollen bis zu 1,4 Millionen weitere dazukommen. Das Wohngeld soll außerdem um durchschnittlich 190 Euro im Monat aufgestockt werden. Damit erhalten die berechtigten Haushalte im Schnitt rund 370 Euro monatlich. Wohngeld können Haushalte beantragen, die zwar keine Sozialleistungen beziehen, trotzdem aber wenig Geld haben.

10. Einkommensteuer

Der steuerliche Grundfreibetrag – also das Einkommen, bis zu dem keine Steuer gezahlt werden muss – steigt um 561 Euro auf 10.908 Euro. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent, der im Moment ab einem zu versteuernden Einkommen von 58.597 Euro greift, ist im kommenden Jahr ab 62.810 Euro fällig.

11. Energiepauschale für Studierende

Studierende und Fachschüler sollen eine Pauschale von 200 Euro zur Milderung der gestiegenen Kosten erhalten. Antragsberechtigt sind etwa 2,95 Millionen Studierende, die zum 1. Dezember an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert waren. Bund und Länder arbeiten noch an einer zentralen Antragsplattform, ausgezahlt werden soll das Geld voraussichtlich Anfang des Jahres.

12. Förderung von E-Autos

Käufer von Plug-in-Hybridfahrzeugen bekommen ab 2023 keine Förderung durch den Bund mehr. Zudem sinken die Prämien für reine Stromfahrzeuge. Zum 1. September wird die Förderung auf Privatpersonen beschränkt.

13. Klimaabgabe fürs Heizen

Vermieter müssen sich ab Januar in vielen Fällen an der Klimaabgabe ihrer Mieter fürs Heizen beteiligen. Der sogenannte CO2-Preis wird nach einem Stufenmodell zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt. Je weniger klimafreundlich das Haus ist, desto mehr muss der Vermieter übernehmen. Bislang müssen Mieter die Abgabe zahlen, die helfen soll, den klimaschädlichen Kohlendioxid-Ausstoß zu senken.

14. Frist für Grundsteuererklärung

Haus- und Wohnungsbesitzer müssen ihre Grundsteuererklärung bis Ende Januar abgeben. Ursprünglich war als Frist Ende Oktober gesetzt. Wegen des schleppenden Eingangs wurde sie verlängert.

15. Höhere Homeoffice-Pauschale

Künftig können statt 600 bis zu 1000 Euro Homeoffice-Pauschale bei der Steuererklärung angesetzt werden. Die Pauschale zählt zu den Werbungskosten, für die allen Steuerzahlern ohnehin 1200 Euro angerechnet werden. Nur wer mit Homeoffice-Pauschale und anderen Ausgaben über diesen Betrag kommt, profitiert.

16. Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Arbeitgeber sind von 2023 an verpflichtet, am Meldeverfahren zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) teilzunehmen. Kranke Arbeitnehmer, die gesetzlich versichert sind, müssen ihrem Arbeitgeber dann keine AU-Bescheinigung auf Papier mehr vorlegen, bekommen aber in der Praxis einen Ausdruck für ihre Unterlagen.

17. Änderungen bei Midi-Jobs

Bei sogenannten Midi-Jobs steigt die Verdienstgrenze. Arbeitnehmer dieser Gruppe dürfen künftig 2000 Euro statt 1600 Euro verdienen. Bis zu dieser Grenze gilt, dass Beschäftigte geringere Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen.

18. Bemessungsgrenze für Sozialversicherung

Auch die Bemessungsgrenze für die Sozialversicherung steigt 2023. Diese legt fest, bis zu welchem Einkommen Versicherte Beiträge für die Pflege-, Renten- und Arbeits­losen­- sowie die gesetzliche Krankenversicherung zahlen. In der Kranken- und Pflege­versicherung steigt die Versicherungspflichtgrenze von 5362,50 Euro monatlichem Bruttolohn auf 5550 Euro, die Beitragsbemessungsgrenze von 4837,50 Euro Monatslohn auf 4987,50 Euro (jeweils brutto). Die Beitragsbemessungsgrenze deckelt die Beiträge, wer mehr verdient, zahlt also nicht mehr, so Stiftung Warentest.Die Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeits­losen­versicherung steigt in den alten Bundesländern von 7050 Euro monatlichem Lohn auf 7300 Euro, in den neuen Bundesländern von 6750 Euro Monatslohn auf 7100 Euro (erneut jeweils brutto).

19. Notvertretungsrecht

Das Betreuungsrecht wird reformiert. Mit dem Jahreswechsel tritt das Notvertretungsrecht für Ehegattinnen und Ehegatten in Kraft. Dieses besagt, dass die vertretende Person berechtigt ist, in einer Notsituation auch ohne entsprechende Vollmacht oder Patientenverfügung Entscheidungen in Sachen Gesundheitsfürsorge zu übernehmen. Eine solche Notsituation tritt beispielsweise ein, wenn die andere Person infolge von Krankheit oder Unfall hand­lungs- oder entscheidungs­unfähig ist.

20. Atomausstieg

Mitte April gehen die letzten deutschen Atommeiler vom Netz. Die Kraftwerke Isar 2, Neckarwestheim 2 und Emsland hätten im Zuge des Atomausstiegs eigentlich zum Jahreswechsel abgeschaltet werden sollen, die Laufzeit wurde wegen der Energiekrise aber verlängert.

21. Tabaksteuer

Die Steuern auf Zigaretten, Zigarillos und Tabak steigen. Packungen mit 20 Zigaretten kosten künftig durchschnittlich 18 Cent mehr.

22. Steuervergünstigung für Autogas

Wer sein Fahrzeug mit Autogas, auch bekannt als LPG, betankt, muss ab 2023 tiefer in die Tasche greifen. Eine Steuervergünstigung läuft aus, und der reguläre Steuersatz von 409 Euro je Tonne greift. Allerdings sind die Steuern laut ADAC günstiger als für Benzin oder Diesel.

23. Photovoltaikanlagen

Für Besitzer von Solaranlagen gibt es im neuen Jahr Vereinfachungen. So entfällt für einige Anlagen die Pflicht, einen besonderen Erzeugerstromzähler installieren zu lassen. Einige Regelungen des neuen Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2023 greifen bereits.

Wer ein neues Haus baut, muss auf schärfere energetische Anforderungen achten. Ab 2023 darf laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) der Jahres-Primärenergiebedarf neu errichteter Häuser nur noch bei 55 Prozent von dem des maßgebenden Referenzgebäudes liegen. Das schreibt Stiftung Warentest. Bislang lag dieser Wert bei 75 Prozent, 2025 soll er auf höchstens 40 Prozent sinken.

24. Lkw-Maut

Die Lastwagen-Maut auf Deutschlands Fernstraßen wird 2023 angehoben. Bei der Berechnung der Sätze werden die Kosten für Lärmbelastung und Luftverschmutzung stärker berücksichtigt.

25. Mehrwegpflicht

Restaurants, Bistros und Cafés müssen künftig Getränke und Speisen für unterwegs auch in Mehrwegbehältern anbieten. Das wirkt sich auch direkt auf Verbraucherinnen und Verbraucher aus.

26. Lieferkettengesetz

Ab 2023 gilt für Unternehmen mit mehr als 3000 Angestellten das Lieferkettengesetz, Ziel ist der Schutz der Menschenrechte in internationalen Lieferketten. Es verpflichtet die Firmen, auf Missstände beim Einkauf von Material aus dem Ausland zu reagieren. Hilfsorganisationen und Gewerkschaften bekommen die Möglichkeit, bei Verstößen Betroffene vor deutschen Gerichten zu vertreten.

27. Tierwohllabel

Beim Gang durch den Supermarkt springen bereits jetzt viele Siegel ins Auge. Im Laufe des kommenden Jahres soll es nun ein neues Label für Fleisch geben, das die Haltungsform anzeigt. Ein solches Label gibt es zwar schon, allerdings ist es freiwillig. Ab Sommer 2023 soll eine entsprechende Kennzeichnung dann zur Pflicht werden, zunächst für frisches, unverarbeitetes Schweinefleisch aus deutscher Herstellung. Das Label unterscheidet zwischen fünf Haltungskategorien: Stall, Stall und Platz, Frischluftstall, Auslauf/Freiland sowie Bio.

28. Sammelklagen

Sind viele Verbraucherinnen und Verbraucher in einem Schadensfall betroffen, kommt es häufig zu Sammelklagen. So war es beispielsweise auch beim Dieselskandal. Verbände können in einem solchen Fall zwar für viele Betroffene gleichzeitig klagen – den letzten Schritt vor Gericht müssen Verbraucherinnen und Verbraucher bislang allerdings noch selbst gehen, wenn kein Vergleich erzielt wird.

Doch das ändert sich nun. Die Ende 2020 verabschiedete EU-Verbandsklagerichtlinie besagt, dass Verbraucherverbände direkt Schadensersatz für Betroffene einklagen können, ohne, dass diese selbst vor Gericht ziehen müssen. Laut Bundesverband der Verbraucherzentralen muss die Richtlinie bis zum 25.12.2022 in deutsches Recht umgesetzt werden, die neuen Regelungen sollen dann am 25.06.2023 in Kraft treten.

29. Energiesparlampen

2023 geht für Energiesparlampen zumindest im Handel das Licht aus: Ab Ende Februar dürfen die derzeit noch erhältlichen Modelle mit Stecksockel nicht mehr hergestellt werden. Nur Restbestände sind dann noch zu haben. Darauf weisen die Verbraucherzentralen hin.

Ab dem Spätsommer 2023 gilt das auch für Leuchtstofflampen in Röhrenform bzw. deren derzeit noch erhältliche Typen T5 und T8. Außerdem betroffen: Hochvolt-Halogenlampen mit R7s-Sockel. Sie sind zum Teil noch in veralteten Deckenflutern eingesetzt.

30. Führerscheine

Die Führerscheine in der EU sollen vereinheitlicht werden, nach und nach müssen deshalb auch Autofahrende in Deutschland ihren alten „Lappen“ gegen das neue Kärtchen eintauschen. 2023 sind diejenigen an der Reihe, die zwischen 1959 und 1964 geboren und deren Führerschein bis einschließlich 1998 ausgestellt wurde. Die Frist endet am 19. Januar.

31. Kosmetikbetriebe brauchen Zertifikate

Kosmetikbetriebe, die Laserbehandlungen anbieten, müssen bis zum 31. Dezember 2022 ihre Qualifikation nachweisen, dürfen diese ohne entsprechenden Nachweis im kommenden Jahr also nicht mehr anbieten. Die Regelung soll sicherstellen, dass nur geschultes Personal die Behandlung durchführt.

32. Tattoo-Farbe

Bereits zu Beginn des Jahres 2022 waren knapp über 4000 Chemikalien in Tätowierfarbe verboten worden. Die Farbstoffe Pigment Blue 15:3 und Pigment Green 7 hatten laut Stiftung Warentest aus Mangel an Alternativen eine etwas längere Schonfrist erhalten, ab dem 4. Januar ist auch ihre Benutzung verboten.

33. Lichtschutzfilter

Ab dem 28. Juli 2023 dürfen in Mitteln zum Sonnenschutz nur noch 2,2 Prozent Benzophenon-3 und Octocrylen einge­setzt werden. Bislang liegt die Grenze bei 6 Prozent. Die Substanzen werden als Licht­schutz­filter in Sonnen­cremes und Kosmetik­produkten verwendet und stehen im Verdacht, das Hormon­system zu stören, so Stiftung Warentest. Die neue Grenze gilt aber nicht für alle Anwendungsbereiche, in Produkten für Lippen und Gesicht sind weiterhin 6 Prozent zulässig.

34. Euro-Münzen

Zum 1. Januar 2023 führt Kroatien den Euro als Währung ein. Somit wird es auch neue Euro- und Cent-Münzen geben. (dpa/tli)