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Konzerte, Fußball Was man beim Kauf oder Verkauf von Tickets beachten muss

Lesezeit 5 Minuten
Eine Person hält einen Zettel in der Hand, auf den sie „Ticket needed – please“ geschrieben hat.

Ist eine Veranstaltung ausverkauft, muss man bei der Suche nach Tickets kreativ werden – wie diese Person vor einem Fußballspiel im englischen Newcastle.

Fußballspiel oder Konzert ausverkauft? Dann hilft nur der Zweitmarkt. Doch dabei gibt es ein paar Dinge zu beachten.

Die Zeit, in der die Tageskassen Veranstaltungen dominierten, ist schon länger vorbei. Wer ein Konzert besuchen oder zu einem Fußballspiel gehen möchte, muss sich im Vorverkauf in die Schlange stellen. Doch dort wimmelt es von Interessierten. Die Nachfrage für Stars in der Lanxess-Arena oder attraktive Begegnungen des 1. FC Köln ist sehr hoch, die Preise ebenfalls. Wer nicht schnell genug ist, muss sich auf dem sogenannten Zweitmarkt umsehen. Im Internet oder unmittelbar vor den Eingängen der Veranstaltung. Doch ist das überhaupt erlaubt? Und worauf muss man achten, wenn man ein weitergegebenes Ticket im Internet kauft?

Woher weiß ich, ob ich meine Eintrittskarte weiterverkaufen darf?

Wie man mit erworbenen Tickets umgehen darf, steht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese akzeptiert man automatisch mit dem Ticketkauf, wie beim Abschluss eines Pay-TV-Abonnements zum Beispiel auch. In ihnen ist auch geregelt, ob und wie eine Weitergabe der Tickets erlaubt ist. Häufig schränken Veranstalter dies ein, oder untersagen es gar ganz. Letzteres dürfen sie allerdings nicht.

In welchen Fällen darf ich ein Ticket weiterverkaufen?

So entschied der Bundesgerichtshof im Jahr 2008, dass ein sogenanntes Weiterverkaufsverbot illegal sei, erklärte der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke. Man müsse jederzeit die Möglichkeit haben, „Tickets noch weitergeben zu dürfen, wenn man aus irgendwelchen Gründen verhindert ist.“ Der Grund für den Weiterverkauf muss aber privater Natur sein. Und kein gewerblicher. „Man darf nicht mit den Tickets handeln“, so Solmecke. Deshalb wird in vielen AGB nicht der private, sondern der gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf verboten.

Was unterscheidet den privaten vom gewerblichen Weiterverkauf?

Die Grenzen zwischen privatem und gewerblichem Verkauf sind nicht ganz scharf gezogen. Grundsätzlich ist der Weiterverkauf eines Tickets, zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen, erst einmal privat. Wichtig ist laut Solmecke: Es muss das eigene, private Ticket sein. Und man darf es „nicht machen, um damit Geld zu verdienen. Sondern nur, um das Ticket wieder loszuwerden, weil man durch irgendwelche privaten Gründe verhindert ist.“

Gewerblich wird es, wenn mehrere Tickets oder immer wieder die gleichen verkauft werden. Dann werden Veranstalter auffällig und gehen auch immer häufiger gegen solche Händler vor. Wer beispielsweise eine hohe Anzahl von Karten innerhalb eines kurzen Zeitraums oder immer wieder ein Ticket für denselben Sitzplatz für verschiedene Veranstaltungen verkauft, könnte als gewerblicher Händler eingestuft werden. „Das wäre dann auch wieder illegal“, so Solmecke.

Muss ich das Ticket zum Originalpreis weitergeben?

Man darf ein Ticket also nicht weiterverkaufen, um sich daran zu bereichern. Einen kleinen Aufschlag wird zwar wohl niemand beanstanden. Wer aber einen festen Startpreis schon so absurd hoch ansetzt, dass der Wille zur Bereicherung erkennbar ist, kann also schon gegen die AGB verstoßen. Überbieten sich allerdings mehrere Interessierte, ist das laut Christian Solmecke durchaus möglich. Die Grenze beim Preis sei der Wucher. Der aber liegt nicht vor, wenn Interessenten sich freiwillig mit immer höheren Preisen überbieten.

Wie sieht es mit personalisierten Tickets aus?

Ein personalisiertes Ticket ist eine Eintrittskarte, die nur von einer bestimmten Person genutzt werden darf. In der Regel ist dann der Name auf der Vorderseite aufgedruckt. Das Ticket darf dann nur von dieser Person genutzt werden, eine Weitergabe ist also nicht ohne Weiteres möglich. Doch was macht man mit einem personalisierten Ticket, wenn man krank geworden ist? Schließlich hat der BGH entschieden, dass man die Möglichkeit zur privaten Weitergabe besitzt.

Laut Solmecke müssen Veranstalter deshalb für personalisierte Tickets eine Plattform anbieten, auf der diese entsprechend weitergegeben werden können. Verkauft man ein personalisiertes Ticket, ohne offiziell den zugehörigen Namen zu ändern, wird es sehr wahrscheinlich am Einlass der entsprechenden Veranstaltung zu Problemen kommen.

Wenn ich noch auf der Suche bin: Darf ich ein Ticket einfach so im Internet kaufen?

Die Veranstalter regulieren mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen den Weiterverkauf von Tickets. Diese gelten aber ohnehin nur für den Erstkäufer, da sie wie ein Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer gelten. Zwischen dem zweiten Käufer und dem Veranstalter kommt kein Geschäft zustande, insofern gelten auch die AGB für den Kauf der Tickets nicht. Ein Kauf von weitergegebenen Tickets ist also möglich. Allerdings lässt sich dabei auch ein Restrisiko nie ganz ausschließen.

Was muss ich beim Ticketkauf im Internet beachten?

Denn Veranstalter suchen immer gezielter nach Verkäufern, die ihrer Meinung nach gewerblich vorgehen. Und sperren beispielsweise entsprechende Eintrittskarten, die zum Verkauf stehen. Im schlimmsten Fall steht man am Veranstaltungsabend dann vor einem rot leuchtenden Drehkreuz. Auch dann, wenn die Strichcodes der Tickets auf Fotos zu sehen sind, sollte man vorsichtig sein. Denn diesen Code kann jeder kopieren und mit ihm vor Käuferin oder Käufer die Veranstaltung betreten. Das Ticket funktioniert dann natürlich nicht mehr.

Wie erkenne ich, ob ein privater Verkäufer seriös ist?

Ganz sicher sein, dass ein privater Verkäufer seriös ist, kann man sich nie. Es gibt aber Anzeichen, die deutlich darauf hindeuten, dass jemand wirklich nur verhindert ist und seine Eintrittskarte loswerden möchte. Eine hohe Anzahl an Bewertungen, die durchweg positiv ausfällt, zählt zum Beispiel dazu. Auch ein Blick in die Details der Bewertungen kann Aufschluss geben, ebenso wie einer auf andere Angebote des Verkäufers. Wenn dieser mehrere Tickets anbietet, sollte man eher Abstand nehmen. Denn die Wahrscheinlichkeit, an einen Betrüger zu geraten oder, dass das Ticket vom Veranstalter gesperrt wird, steigt.

Ein guter Indikator ist auch Anonymität. Diese nutzen Personen, die illegale Geschäfte machen wollen. Ein detailreiches Profil auf der Verkaufsplattform, das auch schon länger existiert, sorgt für etwas Gewissheit. Und natürlich ist es auch ein gutes Zeichen, wenn die Rechnung des Ticketkaufs vorliegt. Schlussendlich sollte man, gerade, wenn man Zweifel hat, eine Zahlungsmethode wählen, mit der man das Geld wieder zurückfordern kann.

Worauf muss ich achten, wenn ich ein Ticket auf einer Plattform für den Weiterverkauf erwerben möchte?

Neben privaten gibt es auch sogenannte Drittanbieter. Also Plattformen, die sich auf den Weiterverkauf von Tickets spezialisiert haben und Interessierte sowie Verkäufer zusammenbringt. Häufig sind Tickets auf diesen Plattformen allerdings teurer, da diese selbst noch eine Marge berechnen. Stiftung Warentest weist zudem darauf hin, dass die Plattformen durch ihre Rolle als reiner Vermittler zwischen Käufer und Verkäufer oft nicht haftbar gemacht werden können, wenn etwas mit dem Ticket nicht klappt oder die Veranstaltung ausfällt. Laut Verbraucherzentrale ist das jedoch „häufig nicht unbedingt erkennbar.“

Wer auf einer solchen Plattform nach einem Ticket sucht, sollte auf jeden Fall einen Blick ins Impressum werfen und dessen Seriosität checken. Auch Erfahrungsberichte über die jeweilige Plattform sind hilfreich. Denn in der Vergangenheit kam es bereits zu Problemen, wenn Veranstalter Tickets, die auf oder durch solche Plattformen angeboten wurden, gesperrt haben. Oder Plattformen personalisierte Tickets nicht auf den Käufer umgeschrieben haben.