Fahrerflucht nach ParkschadenSo haben Sie eine Chance auf Schadenersatz
Köln – Ärgerlich: Sie kommen zum Parkplatz zurück und entdecken einen Schaden am Auto. Der Verursacher ist nicht in Sicht – aber was ist das? Ein Zettel von Zeugen nennt das Kennzeichen des Schuldigen. Aber hilft das im Zweifel dem Autobesitzer?
Identität der Zeugen entscheidend
Jein. Solch ein Zettel mit Zeugenangaben reicht vor Gericht allein nicht aus, zumal, wenn die Beobachter ihre Identität verheimlichen. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Berlin-Mitte, über das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet.
Im konkreten Fall entdeckte ein Mann einen Schaden an seinem Auto, als er zum Parkplatz zurückkehrte. Zwei Zettel von vermeintlichen Beobachtern des Parkremplers fanden sich am Wagen. Darauf notiert: ähnliche, aber unterschiedliche Kennzeichen eines polnischen Fahrzeugs.
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Kein Schadenersatz
Kontaktdaten wie Telefonnummer oder Namen hatten die vermeintlichen Zeugen jedoch nicht hinterlassen. Mit diesen Angaben gelang es trotzdem, einen polnischen Transporter ausfindig zu machen. Nun verlangte der betroffene Autobesitzer Schadenersatz in Höhe von rund 1600 Euro.
Dies hatte vor Gericht letztendlich jedoch keinen Erfolg. Der Mann konnte nicht nachweisen, dass der polnische Transporter den Schaden wirklich verursacht hatte. Die Zettel reichten dafür nicht aus. Zum einen wichen diese voneinander ab und zum anderen blieben die Schreibenden anonym, so dass sie nicht als Zeugen in Frage kommen konnten. Ergebnis: Der Mann blieb auf dem Schaden sitzen. (dpa)