Wegen CoronaEntschädigung für Verdienstausfall – wer sie bekommt und wie es geht
- Geschlossene Kitas und verordnete Quarantäne: Viele Menschen können derzeit nicht arbeiten.
- Wer wegen Corona weniger verdient, soll jetzt Entschädigung online beantragen können.
- In welchen Fällen Betroffene Anspruch auf die Lohnersatzleistung haben und was sie wissen müssen.
Berlin/Köln – Für viele Menschen bedeuten die Schutzmaßnahmen in der Corona-Krise einen Verdienstausfall. Für einige wurde Quarantäne angeordnet, anderen ein Tätigkeitsverbot erteilt. Oder man muss seine Kinder wegen der geschlossenen Kitas und Schulen selbst betreuen und kann deshalb nicht arbeiten. In bestimmten Fällen haben Betroffene dann Anspruch auf finanzielle Entschädigung – und sollen die jetzt auch ohne viel Papierkrieg erhalten.
Anträge auf Entschädigung jetzt online ausfüllen
Wer einen Verdienstausfall erleidet, kann seine Entschädigung jetzt auch online beantragen. Auf der Seite www.ifsg-online.de sollen Betroffene alle erforderlichen Angaben machen und Nachweise hochladen können. Entwickelt wurde das Verfahren gemeinsam mit dem nordrhein-westfälischen Gesundheitsministerium. Nach und nach wollen nach Angaben des Bundesinnenministeriums neben Nordrhein-Westfalen alle Bundesländer bis auf Bayern, Berlin, Hamburg, Sachsen und Thüringen teilnehmen.
Wer hat Anspruch auf Entschädigung?
Ein Anrecht auf Entschädigung hat, wer unter Quarantäne gestellt wird oder wegen einer eigenen Infektion nicht arbeiten darf und deshalb einen Verdienstausfall erleidet. Seit Ende März gilt die Regelung außerdem für Menschen, die ihre Kinder unter zwölf Jahren oder mit besonderer Hilfsbedürftigkeit wegen Kita- oder Schulschließungen selbst betreuen müssen und deshalb nicht arbeiten können.
Arbeitnehmer erhalten in den ersten sechs Wochen ihres Verdienstausfalls weiterhin den vollen Lohn von ihrem Arbeitgeber, danach haben sie Anspruch auf Entschädigung und müssen diese bei der zuständigen Behörde beantragen. Ihr Arbeitgeber kann Entschädigung für die Lohnfortzahlung beantragen. Selbstständige richten sich sofort an die zuständige Behörde.
Wie hoch ist die Entschädigung?
Die Höhe der Entschädigung unterscheidet sich je nach Grund für den Verdienstausfall. Bei Quarantäne oder Tätigkeitsverbot ist sie ab der siebten Woche in der Regel genauso hoch wie das Krankengeld. Davor wird der Verdienstausfall in voller Höhe ersetzt. Bei geschlossenen Kitas und Schulen beträgt die mögliche Entschädigung 67 Prozent des Nettoeinkommens, jedoch nicht mehr als 2.016 Euro. Sie wird – in der Regel – maximal sechs Wochen lang gezahlt, was derzeit aufgrund der langen Schließungen zur Diskussion steht.
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Vorbereitung: Benötigte Unterlagen suchen
Zusätzlich zu den Formularen müssen Antragsteller einige Unterlagen hochladen. Dazu gehören beispielsweise die letzten Einkommensnachweise, aber auch Belege für die behördlich angeordnete Schulschließung, Quarantäne oder das Tätigkeitsverbot sind hilfreich. (mit dpa)