Teures MalheurVerzehrkarte weg – müssen Clubbesucher den vollen Betrag zahlen?
Viele Clubs und Diskotheken arbeiten mit sogenannten Verzehrkarten, die jeder Gast beim Betreten ausgehändigt bekommt. Spätere Getränkebestellungen werden dann nicht unmittelbar bezahlt, sondern vom Personal auf diese Karte gebucht.
Erst beim Verlassen des Clubs – oder wenn ein vorgegebenes Limit der Verzehrkarte erreicht ist – wird die Karte ausgelesen und der Gast zahlt für alles, was er während seines Besuchs bestellt hat. Doch was passiert, wenn die Verzehrkarte verloren geht oder aus anderen Gründen eine Bezahlung nicht möglich ist?
Besucher müssen Schadenersatz für die verlorene Karte zahlen
Grundsätzlich gilt die Regel: Was man bestellt und verzehrt, muss man auch bezahlen. Regelmäßig verlangen Clubbetreiber beim Verlust von Verzehrkarten aber deutlich mehr, nämlich den Maximalbetrag, der auf die Karte gebucht werden kann, als pauschalierten Schadenersatz. So ist es zumindest auf den Karten bzw. in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oft zu lesen.
Über den Autor
Armin Dieter Schmidt ist Rechtsanwalt und Redakteur bei anwalt.de.
Damit eine entsprechende Klausel aber wirksam ist, muss der Clubbesucher die Möglichkeit haben, im Einzelfall nachzuweisen, dass kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Außerdem darf der pauschale Schadenersatzbetrag den regelmäßig zu erwartenden Schaden nicht überschreiten. Eine Großraumdisko, in der ein durchschnittlicher Gast beispielsweise 40 Euro pro Besuch ausgibt, darf für den Kartenverlust also nicht pauschal 200 Euro verlangen.
Dürfen die Türsteher einem verbieten, den Club zu verlassen?
Festhalten durch den Türsteher
Im Streitfall wollen Türsteher einzelne Gäste oft daran hindern, den Club zu verlassen, bevor diese nicht ihre Rechnung bezahlt haben. Tatsächlich dürfen Sicherheitsdienste im Auftrag des Betreibers zahlungsunwillige oder -unfähige Besucher zumindest so lange festhalten, bis deren Identität festgestellt ist.
Die Feststellung der Personalien übernimmt in solchen Fällen regelmäßig die Polizei. Das ist weitaus unangenehmer, als einfach seine Rechnung zu bezahlen oder seine Personalien freiwillig anzugeben. Wer nur vergessen hat, genügend Bargeld einzustecken, kann unter Umständen mit einer EC-Karte zahlen oder sich von einem Begleiter Geld leihen.
Wann muss der Club Gäste trotzdem ohne Bezahlung gehen lassen?
Sicherheit der Gäste geht vor
In akuten Notfällen, beispielsweise wenn ein Feuer oder eine Massenschlägerei ausbricht, dürfen Türsteher die Besucher natürlich nicht daran hindern, sich in Sicherheit zu bringen – egal ob Verzehrkarten noch nicht bezahlt oder anderweitige Rechnungen noch offen sind.
Allerdings bedeutet das keineswegs, dass die während des Clubbesuchs verzehrten Getränke damit „aufs Haus gehen“.
Die Rechnung muss von den entsprechenden Gästen grundsätzlich auch später noch beglichen werden. Wer sich aufgrund des Unfalls allerdings Verletzungen zugezogen oder sonstige Schäden erlitten hat, kann unter bestimmten Umständen selbst Schadenersatz fordern, der deutlich höher liegen kann als die Rechnung.
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