Nach SchicksalsschlagMutter erklärt, warum jeder Erwachsene dieses Dokument braucht
- Annunziata Hoensbroech hat erlebt, wovor sich alle Eltern fürchten.
- Nachts erreicht sie der Anruf, dass ihr erwachsener Sohn im Krankenhaus liegt, weit weg in Barcelona, lebensgefährlich verletzt.
- Nur dank einer Vollmacht kann die Mutter Entscheidungen für ihren im Koma liegenden Sohn treffen.
Köln – Das Telefon reißt Annunziata Hoensbroech aus dem Schlaf. Ihr Sohn Caspar, 25, ist in Barcelona ins Krankenhaus eingeliefert worden. Was genau passiert ist, kann ihr niemand sagen, die Ärzte geben keine Auskunft. Vor Ort erfährt Hoensbroech: Caspar hat ein schweres Schädel-Hirn-Trauma und 18 Knochenbrüche, unter anderem an Rippen, Schädel, Arm, Bein und Hüfte. Er ist nicht bei Bewusstsein. Die Ärzte gehen von akuter Lebensgefahr aus.
Knapp zwei Monate liegt Caspar im Koma, kriegt nichts davon mit, was um ihn herum geschieht. Wie seine drei Geschwister anreisen, weil sie um sein Leben fürchten. Wie seine Mutter mit Ärzten und Versicherung um eine Verlegung nach Deutschland ringt, in die Medikation eingreift und das überlastete Pflegepersonal von groben Fehlern abbringt.
Nach dem Unfall: Der Weg zurück
Nach einem Monat Intensivstation in Barcelona und Heidelberg wird er in eine neurologische Früh-Reha in Bad Aibling verlegt und kommt dort allmählich wieder zu Bewusstsein. Bis zurück zum normalen Alltag liegt noch ein weiter Weg vor ihm. Ein Jahr nach dem Unfall hat er gerade die ambulante Reha zuhause in Köln beendet.
Drei Jahre ist der Unfall nun her. Über die Zeit danach hat Annunziata Hoensbroech jetzt ein Buch geschrieben: „Schicksalsschlag – der Weg zurück ist kein Spaziergang“. Geschrieben hat sie es auch für ihren Sohn, wie sie sagt, der einen entscheidenden Teil dieser Zeit nicht mitbekommen hat, in dem sie für ihn Entscheidungen treffen musste.
Das konnte sie nur, weil sie eine Vorsorgevollmacht für ihr volljähriges Kind besaß. Dieses Dokument, ist sich Hoensbroech sicher, hat ihrem Sohn das Leben gerettet.
Warum braucht man eine Vorsorgevollmacht?
Das beginnt schon bei der ärztlichen Schweigepflicht. In vielen Situationen war Hoensbroech nur berechtigt, für ihren Sohn zu sprechen oder überhaupt Informationen über seinen Gesundheitszustand einzuholen, weil sie den Ärzten eine Vorsorgevollmacht vorlegen konnte. Ansonsten hätten die Ärzte ihr nicht einmal Auskunft erteilen dürfen.
„Sie müssen sich vorstellen, ich komme als Mutter ins Krankenhaus, wo mein Sohn mit schwersten Verletzungen im Koma liegt“, erzählt sie. „Und die Ärzte dürfen mir nichts dazu sagen, wie es ihm geht oder wie sie ihn behandeln, bevor sie nicht meine Vollmacht gesehen haben.“ Und damit handeln die Ärzte nur nach den rechtlichen Vorgaben.
Wie streng halten sich Ärzte und Pflegepersonal an die rechtlichen Vorgaben?
Gerade bei medizinischen Notfällen weicht die Handhabe von der Rechtslage ab. „Natürlich gibt es auch Ärzte, die einem nahen Angehörigen in so einem schweren Fall trotzdem Auskunft geben, sagt Hoensbroech. „In so einer Situation will man aber nicht darauf angewiesen sein, dass ein netter Arzt Dienst hat.“ Vielleicht sei der Frühdienst nett gewesen und habe Auskunft gegeben, der Spätdienst sehe das aber schon anders.
Rein rechtlich gesehen sei das Geheimnisverrat, erklärt Dr. Jürgen Krüger, Fachanwalt für Familienrecht aus Flensburg. Der Arzt unterliege der Schweigepflicht und das gelte selbst gegenüber Eltern volljähriger Kinder oder Ehepartnern.
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In welchen Situationen kommt eine Vorsorgevollmacht noch zum Einsatz?
„Die Vorsorgevollmacht ist für den Fall geschaffen, dass man seine eigenen Angelegenheiten dauerhaft oder vorübergehend nicht selbst regeln kann“, erklärt Krüger.
In Caspars Fall betraf das alle Entscheidungen, die getroffen und jede Unterschrift, die von ihm hätte geleistet werden mussten, als er im Koma lag. „Hätte ich keine Vorsorgevollmacht gehabt, wäre es deutlich schwieriger geworden, bis man Caspar operiert hätte.“
Jeder, der schon einmal operiert worden sei, kenne das: „Vor einer Operation muss man ganze Bücher an Aufklärung unterschreiben und sich mit dem Eingriff einverstanden erklären.“ Und: „Dank der Vollmacht konnte ich aktiv in Caspars Medikation eingreifen, als es nötig war“, erzählt Hoensbroech.
Wer sollte für eine solche Situation vorsorgen?
Jeder Mensch sollte, schon wenn er volljährig wird, für solche Fälle einen Bevollmächtigten ernennen und eine Patientenverfügung abgeben. Automatisch bevollmächtigt sind nur Eltern gegenüber ihren minderjährigen Kindern. „Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass beispielsweise Eheleute untereinander vertretungsberechtigt sind“ erklärt Krüger. Das sei nicht der Fall. „Ebenso sind auch Eltern gegenüber ihren volljährigen Kindern nicht mehr gesetzlich vertretungsberechtigt.“
Dass die eigenen Kinder in so eine Situation kommen können, diesem Gedanken stellen Eltern sich nicht gern. „Das Thema Vorsorgevollmacht verbinden viele nur mit der älteren Generation, da gibt es ein Bewusstsein für die Notwendigkeit“, sagt Hoensbroech. „Aber dass es für die jüngere Generation ebenso wichtig ist, daran denken die meisten Menschen gar nicht.“
Wer eignet sich als Bevollmächtigter?
Jemand, der einem nahesteht und im Ernstfall anwesend ist und die Dinge vor Ort regeln kann. „Die Vorsorgevollmacht setzt ein unbedingtes und uneingeschränktes persönliches Vertrauen voraus“, so Krüger. Im Ernstfall müsste die bevollmächtigte Person unbedingt erreichbar und greifbar sein, um sich um die Angelegenheiten vor Ort zu kümmern. „Es sollten nur Personen bevollmächtigt werden, die auch willens und in der Lage sind, die Aufgaben des Vollmachtgebers zu übernehmen.“
Wie treffen die Ärzte die Entscheidungen, wenn niemand bevollmächtigt wurde?
„Liegt weder eine Vorsorgevollmacht noch eine Patientenverfügung vor, ist eine gerichtliche Entscheidung des Betreuungsgerichts einzuholen“, so Krüger. Bei medizinischen Notfällen greift aber der hippokratische Eid: Ärzte müssen erstmal lebensbedrohliche Situationen abwenden. „Auf die Entscheidung eines gerichtlichen Betreuers kann und darf verzichtet werden, wenn es ohne die sofortige medizinische Maßnahme wahrscheinlich ist, dass der Betroffene verstirbt.“
Wer trifft die Entscheidungen für mich, wenn ich keine Vorsorgevollmacht abgegeben habe?
Wer keine Vollmacht abgibt und auch keine Patientenverfügung hat, legt sein Leben in die Hände eines völlig Fremden: „Wenn es niemanden gibt, der entsprechend bevollmächtigt wurde, dann schreitet der Staat ein“, erklärt Krüger. „Dann muss eine Betreuung angeordnet werden.“
Diesen gerichtlichen Betreuer könne man zum Beispiel im Rahmen einer sogenannten Betreuungsverfügung selbst bestimmen. Ansonsten setze das Gericht einen sogenannten Berufsbetreuer ein, also eine Person, mit der der Betreute gar nichts zu tun hat. Bei akuten medizinischen Notfällen müssen die Ärzte aber sofort handeln.
Weshalb sollte man eine Patientenverfügung festlegen?
Viele Menschen, vor allem chronisch oder schwer Erkrankte, aber auch völlig gesunde Menschen sagen: Ich möchte nicht über einen längeren Zeitraum im Krankenhaus vor mich hin siechen und noch irgendwelche Sachen mit mir machen lassen, obwohl keine Heilungsaussichten mehr bestehen.
Um das zu verhindern, können sie mit einer Patientenverfügung selbst bestimmen, wie weit therapiert wird. „Die Patientenverfügung ist eine Anordnung, welche Behandlungen der Patient zulässt und welche Behandlungen er ablehnt, wenn sein Leben zu Ende geht“, erklärt Krüger. „Das ist keine Arbeitserleichterung für Angehörige, Ärzte und Pfleger, sondern eine rechtlich verbindliche Anweisung.“ Ärzte seien verpflichtet, sich daran zu halten.
Mit einer Patientenverfügung lasse sich verhindern, dass das Leben, wenn es bereits zu Ende geht, unter Einsatz aller denkbaren medizinischen Maßnahmen künstlich verlängert wird, ohne dass es noch lebenswert ist.
Muss ich für eine Vorsorgevollmacht zum Notar?
Vordrucke für Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung gibt es im Internet zuhauf. Angeboten werden sie etwa vom Bundesjustizministerium, von öffentlichen Trägern oder Krankenkassen, online, aber auch in den Geschäftsstellen. Die Formulare kann man ausdrucken, ausfüllen, unterschreiben – und dann sind sie gültig. Das sei besser als nichts, erklärt Krüger. Doch in manchen Fällen lohnt sich aber eine notarielle Urkunde.
„Es ist sinnvoll, diese Vorsorgevollmacht als notarielle Vollmacht zu wählen, weil dann auch alle formbedürftigen Rechtsgeschäfte davon erfasst sind“, erklärt Krüger. Er erklärt das an einem Beispiel: Ein Ehepaar hat ein Haus, beide sind Eigentümer. Der Mann erleidet bei einem schweren Verkehrsunfall bleibende Schäden und kann nicht mehr ins Haus zurückkehren. Dann könnte die Ehefrau die Immobilie anhand einer privatschriftlichen Vollmacht nicht auch in seinem Namen mit veräußern – nur mit einer notariellen Urkunde.
Außerdem muss der Notar die Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers überprüfen und die Vollmacht aufbewahren. Das heißt, sie kann jederzeit wieder ausgestellt werden, wenn die Urkunde wegen Brand, Wasserschaden oder Ähnlichem verloren geht.
Woran sollte man noch denken?
Krügers Rat: „Es ist sinnvoll, die Vorsorgevollmacht und die Patientenverfügung beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren zu lassen.“ Das erleichtere in Notfällen die Suche nach den Dokumenten und dem Bevollmächtigten.
So geht es Caspar Hoensbroech heute
Heute, drei Jahre nachdem Caspar von einem Taxi überfahren wurde, geht es ihm wieder gut. „Er hat sein Studium abgeschlossen und vor einem Monat seinen ersten Job angefangen“, erzählt Annunziata Hoensbroech. „Er schaut nach vorne und ist fest entschlossen den Unfall keine große Rolle mehr in seinem Leben spielen zu lassen.“
Buchtipp:Annunziata Hoensbroech: „Schicksalsschlag – der Weg zurück ist kein Spaziergang“, erschienen im Herder Verlag, 2019, 208 Seiten, 18 Euro, ISBN: 978-3-451-60082-1