Neue NutzungsbedingungenSollte man Whatsapp noch nutzen oder lieber nicht?
- In unserer Serie „Recht und Ordnung“ befassen wir uns mit juristischen Themen aller Art – und verschaffen Ihnen mehr Durchblick im Paragrafen-Dschungel.
- Dafür befassen sich eine Staatsanwältin, ein Rechtsanwalt und eine Jura-Professorin in ihrer Kolumne regelmäßig mit einem konkreten Fall.
- Diesmal beantwortet Helga Zander-Hayat die Frage, ob man Whatsapp trotz der neuen Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen noch treu bleiben kann. Sie ist Rechtsanwältin und leitet den Bereich Markt und Recht bei der Verbraucherzentrale NRW.
Köln – Wer den neuen Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen des Messenger-Dienstes WhatsApp nicht bis zum 8. Februar zustimmen wollte, sollte dessen Angebot zum Austausch von Textnachrichten, Bild-, Ton und Videodateien nicht länger nutzen dürfen. Dies hatte WhatsApp allen Nutzerinnen und Nutzern Anfang Januar mitgeteilt. Die Empörung schlug hohe Wellen.
Im Kern geht es darum, dass WhatsApp als Teil des Facebook-Imperiums die Nutzungsdaten des Chatdienstes sowohl innerhalb des Konzerns als auch mit Unternehmen austauscht, die ihre Dienste über WhatsApp anbieten. Dies wurde nun vielen Nutzenden erstmals oder erneut bewusst. Einem Datenaustausch stimmt jeder aber schon bei der Anmeldung zu. Profilbild und Name, Handynummer und Gerätekennung kennt Facebook also bereits. Nur für Werbezwecke dürfen diese Daten nach europäischem Datenschutzrecht nicht genutzt werden. Viele Nutzerinnen und Nutzer waren dennoch entsetzt und kehrten WhatsApp den Rücken.
Wenn Sie mich fragen: gut so! Es geht hier nämlich nicht nur um die eigenen Daten, die auf den WhatsApp-Servern gespeichert sind. Es geht überdies um die Daten all derjenigen, die wir in unseren Adressbüchern speichern. Auch Daten von Freunden und Bekannten, die sich bewusst gegen WhatsApp und Facebook entschieden haben, werden für Unternehmen rund um Facebook freigegeben. Dies ist nicht nur eine Entrüstung über die Datensammelflut von Facebook & Co. wert, sondern es geht auch eine Besinnung auf den Datenschutz, für dessen Verletzung jeder WhatsApp-Nutzer selbst einen Teil der Verantwortung übernehmen sollte.
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Die Verarbeitung personenbezogener Daten muss stets auf rechtmäßige und für die betroffene Person nachvollziehbare Weise geschehen. Whatsapp verlangt zwar, dass die Nutzerinnen und Nutzer selbst die Rechtmäßigkeit für die Übermittlung der Daten von Dritten garantieren. Niemand kann aber automatisch für diejenigen, die im eigenen Adressbuch stehen, eine entsprechende Einwilligung geben. Werden Kontaktdaten aus Adressbüchern jedoch ohne Zustimmung der Betroffenen an WhatsApp weitergegeben, dann widerspricht dies dem Datenschutz. Für Behörden und Unternehmen, die WhatsApp einsetzen, hat die Datenschutzbeauftragte des Landes Niedersachsen dies für unzulässig erklärt. Auch wenn das Datenschutzrecht grundsätzlich nicht zwischen Privatpersonen gilt, wird die Privatsphäre der Betroffenen aber faktisch auch dann verletzt, wenn es sich um einen privat genutzten Account handelt. Dessen müssen wir uns bewusst sein.
Wozu genau die Daten von Facebook genutzt werden, ist zudem intransparent. WhatsApp hat die Chance verpasst, dies mit den neuen Bedingungen für jeden verständlich darzustellen. Übersichtlichkeit und Verständlichkeit bleiben weiterhin auf der Strecke. Selbst für Profis ist es schwer, die Richtlinien zu durchdringen.
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Nun hatten aber so viele Menschen die Nase von WhatsApp voll, dass der Konzern um Mark Zuckerberg die Reißleine zog und die Deadline bis zum 15. Mai 2021 verlängerte. Ist damit alles wieder im Lot? Im Gegenteil. Bei genauer Betrachtung wird ein weiteres Problem deutlich: Auch wenn datenschutzfreundlichere Chatdienste wie Threema, Signal & Co. millionenfach neue Nutzer fanden, wird es uns nicht einfach gemacht, WhatsApp den Rücken zu kehren. Wenn die eigenen Kontakte nicht ebenfalls wechseln, die Chatverläufe nicht mitübertragen werden, wird sich am 15. Mai erneut die Frage stellen: WhatsApp aufgeben oder weitermachen?
Hier ist die Politik gefragt. Chatdienste mit einer Marktmacht wie WhatsApp sollten verpflichtet werden, Schnittstellen zur Kommunikation mit anderen Konkurrenzdiensten einzuführen.