Auf WohnungssucheBei welchen Fragen Sie den Vermieter anlügen dürfen
Köln – Die Mieten in den deutschen Großstädten steigen rasant, bezahlbarer Wohnraum ist knapp. Da kommen zu einer Besichtigung gerne auch mal 50 bis 100 andere Bewerber, um sich „ihre neue Bleibe“ anzuschauen. Um weiter im Rennen für die Wunschwohnung zu bleiben, geben Suchende oft viele Daten von sich heraus. Doch nicht alle Fragen sind überhaupt zulässig und bei manch einer Frage, dürfen Mietinteressenten auch flunkern, raten Experten.
Welche Unterlagen darf der Vermieter überhaupt von mir verlangen?
Grundsätzlich darf der Vermieter nur Unterlagen und Informationen verlangen, die das Mietverhältnis betreffen, weiß Hans Jörg Depel, Sprecher des Mietervereins Köln. Das wären für die Wohnungsbesichtigung nur Namen und Adresse. Ein Vermieter darf einen Personalausweis verlangen, aber keine Kopie davon machen, heißt es in der Mustervorlage zur Selbstauskunft der Datenschutzbeauftragten NRW. Auch Selbstauskünfte wie von der Schufa oder Creditreform darf ein Vermieter nicht verlangen.
Immer öfter wollen Vermieter zusätzlich eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung – sie ist aber keine Pflicht. Der bisherige Vermieter muss sie noch nicht mal ausstellen. Soweit die rechtliche Theorie, die Praxis sieht allerdings anders aus. Der Experte vom Mieterverein weiß: „Mietinteressenten haben in Ballungsräumen nur wenig Druckmittel.“ Wer sich weigere solche Daten preiszugeben, bekomme im Gegenzug die Wohnung nicht. „Der Markt diktiert das.“
Darf ich den Vermieter oder Makler anlügen?
„Bei den Einkünften und dem Zusichern, keine finanziellen Schwierigkeiten zu haben oder gehabt zu haben, ist Flunkern und Lügen strafbar“, erklärt Sabine Ruggeri. Sie ist Maklerin und hat seit 16 Jahren eine Immobilienfirma in Hannover. Das betreffe insbesondere die Einkommensverhältnisse, verschwiegene Haustiere oder Mitbewohner. „Ehrlich währt am längsten. Wenn man viele Jahre lang Mieterbewerbungen liest, spürt man als Makler ohnehin treffsicher, was nicht zusammenpasst.“ Noch schlimmer: Bestechungsversuche.
Doch Fragen nach der sexuellen Orientierung, Religion, Schwangerschaft, Partnerschaft, Krankheit oder dem Musikgeschmack sind tabu, erklärt Hans Jörg Depel. Er rät „ehrlich zu sein, aber nicht mehr als nötig preiszugeben.“ Wer nach der sexuellen Orientierung oder der Religion gefragt werde, könne ruhig flunkern. Umstritten seien dagegen die Themen kleine Haustiere (dazu zählen Wellensittiche, Hamster, Mäuse, Meerschweinchen oder Fische) und Rauchen – auch wenn Mieter dies nicht angeben müssen.
„Es ist am besten einen diplomatischen Kurs einzuschlagen“, rät Ruggeri, um auf unzulässige Fragen zu reagieren. Ihr Tipp: „Fragen Sie zurück.“ Mietinteressenten sollten es sich mit dem Vermieter dennoch nicht verscherzen. Eine Möglichkeit sei auch auf die Unterlagen zu verweisen und allgemeine Antworten zu geben.
Was sollte ich zur Besichtigung mitbringen?
Eigentlich sei es nicht nötig zur Besichtigung Unterlagen mitzubringen, sagt Sabine Ruggeri. „Vorbereitete Bewerbungen zeigen echtes Interesse.“ Deshalb sei es eine gute Idee eine Standardmappe mitzubringen – mit Einkommensnachweisen, einer ausgefüllten Selbstauskunft und einer Auskunft der Schufa. „Ich persönlich finde die Mieterbewerbung per Email besser, da hat der Kunde auch die Chance, noch ein paar Sätze oder ein Bild einzufügen und kann sich damit sehr gut in Erinnerung bringen“, gibt die Maklerin als Tipp.
Was sind die größten Fehler von Mietinteressenten?
„Ganz klar Unpünktlichkeit“ sagt die Maklerin. Bei der Besichtigung sei es gut, wenn der Bewerber in normaler Kleidung komme und sich respektvoll benehme. Und echtes Interesse an der Immobilie an sich zeige, sagt die Maklerin.Eine Mieterbewerbung sollte ordentlich sein, um einen guten ersten Eindruck zu machen. Schließlich wolle ein Makler die beste Empfehlung an den Vermieter weitergeben.
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Jeder Mietkandidat versuche seine eigenen Vorzüge zu zeigen, damit könne man nicht aus der Masse hervorstechen, meint Ruggeri. „Ich finde es wichtig, dass die Kunden Begeisterung für die Wohnung haben.“ Schließlich wolle sie die Wohnung an jemanden vermitteln, der sich in der Wohnung wohl fühlt. Die Situation sei ähnlich wie bei einem Vorstellungsgespräch – es müsse schließlich für beide Seiten passen. Ruggeri empfiehlt: „Melden Sie sich nach einem Tag noch mal, ob alle Unterlagen angekommen sind und bekräftigen Sie ihr Interesse.“