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Nach Betrug bei Harry Styles in KölnWoran erkenne ich gefälschte Konzertkarten?

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Konzertkarten von Eventim (Symbolbild) 

Köln – Stundenlanges Anstehen in der Schlange und dann stellt sich beim Einlass heraus, dass das Ticket ungültig ist. So erging es vielen Konzertbesucherinnen am vergangenen Wochenende in der Lanxess-Arena. Bei einem Konzert von Harry Styles war bei den Fans die Enttäuschung groß, als sie bei der Einlasskontrolle merkten, dass sie auf Betrüger hereingefallen waren.Um an echte und gültig Tickets zu gelangen – auch wenn Karten beim Veranstalter bereits ausverkauft sind – gilt es daher einiges zu beachten. Worauf Sie beim Kauf über Online-Tauschbörsen achten sollten und wie Sie sich vor gefälschten Tickets schützen können.

Wie erkenne ich, ob mein Ticket echt ist?

Viele Veranstalter statten ihre Tickets mit bestimmten Merkmalen aus, die die Echtheit des Tickets garantieren sollen. „Die meisten Tickets enthalten Sicherheitselemente wie Hologramme oder Wasserzeichen“, erklärt Iwona Husemann von der Verbraucherzentrale NRW.

Der Ticketanbieter Eventim schreibt beispielsweise im Fansale-Bereich auf seiner Webseite, dass seine Tickets an einem eventim-Schriftzug auf der Vorder- und Rückseite der Karte sowie an einem Hologramm auf der Vorderseite des Tickets erkennbar sind.

Was mache ich bei einer Fälschung?

„Eine Fälschung sollte direkt beanstandet werden“, rät Rechtsanwältin Husemann. „Verbraucher und Verbraucherinnen sollten sich an den Verkäufer wenden und das Ticket als Fälschung reklamieren. Der Kaufvertrag muss dann rückabgewickelt werden. Erfolgt keine Reaktion, sollte Strafanzeige bei der Polizei erstattet werden.“

Die Verbraucherzentrale empfiehlt auf ihrer Webseite, schriftlich gegen Fake-Tickets vorzugehen, am besten per Einschreiben, und dabei die folgende Formulierung zu nutzen: „Hiermit fechte ich den Vertrag vom X.X.X. - wegen arglistiger Täuschung an. Hilfsweise erkläre ich zudem den Rücktritt vom Kaufvertrag. Ich fordere Sie hiermit auf meine bereits geleisteten Zahlungen unverzüglich an mich zurück zu zahlen. Sollten Sie dem nicht nachkommen, behalte ich mir weitere rechtliche Schritte vor."

Was sollte ich beim Ticketkauf über Online-Tauschbörsen beachten?

Das Problem bei vielen Online-Börsen: Auf den ersten Blick sind sie oft nicht als solche erkennbar. Verbraucherinnen und Verbrauchern ist deshalb häufig nicht klar, dass hier Tickets aus zweiter Hand verkauft werden. Das Bayerische Staatsministerium für Verbraucherschutz rät deshalb, auf Begriffe wie „Börse“, „Sekundärmarktplatz“ oder „Zweittickets“ auf den Webseiten zu achten. Auch ein Verkaufsbutton auf der Seite sowie starke Preisunterschiede können ein Hinweis darauf sein, dass die Plattform lediglich Käufer und Verkäufer zusammenbringt, selbst aber keine Tickets verkauft.

Wer sein Ticket auf Zweitmarkplattformen kauft, muss zudem mit vielen zusätzlichen Kosten rechnen: „Zu den eigentlichen Ticketpreisen können bei Online-Ticketbörsen zusätzlich Buchungs- und Abwicklungskosten sowie die Umsatzsteuer hinzukommen“, heißt es auf der Seite der Verbraucherzentrale. Auf diese Zusatzkosten werde jedoch nicht immer ausreichend hingewiesen.

Weil private Verkäufer oft am Weiterverkauf mitverdienen möchten, liegen die Ticketpreise von Online-Börsen außerdem häufig deutlich über dem ursprünglichen Preis. Der Originalpreis muss laut Verbraucherzentrale seit Ende Mai 2022 von der Ticketplattform angegeben werden, sodass Käufer und Käuferinnen erkennen können, ob das Ticket teurer verkauft wird.

Zu den hohen Preisen kommt meist noch ein weiteres Problem hinzu, wie der Kölner Rechtsanwalt Sebastian Günnewig erklärt: „Viele Veranstalter arbeiten mittlerweile mit personalisierten Tickets, was dazu führt, dass bei Weiterverkauf der Käufer die Karte unter Umständen nicht nutzen kann. Man hat dann ein Ticket, kommt aber nicht rein.“ Ob es sich um ein personalisiertes Ticket handelt, ist dabei für den Käufer im Vorfeld oft nicht ersichtlich.

Was sollte ich beachten, wenn ich jemandem vor Ort ein Ticket abkaufen möchte?

Wer online kein Ticket mehr ergattern konnte, hat manchmal in der Schlange vor der Einlasskontrolle die Chance auf Karten, die andere Besucher loswerden wollen. Doch wie sicher ist der Kauf hier? „Die Gefahr ist da ein bisschen kleiner, weil sie die Person persönlich sehen“, sagt Sebastian Günnewig. „Das ist deutlich weniger riskant als bei anonymen Plattformen, was aber nicht heißt, dass das Ticket nicht gefälscht sein kann.“

Wenn man jemandem vor Ort ein Ticket abkaufen möchte, sollte man auch hier auf Sicherheitsmerkmale wie Wasserzeichen oder Hologramme achten und keine personalisierten Tickets kaufen, rät Iwona Husemann. Vollmachten oder Kopien vom Personalausweis des eigentlichen Käufers müssen Veranstalter bei personalisierten Tickets laut Verbraucherzentrale nicht akzeptieren.

Wo kann ich sicher und legal Karten kaufen, wenn die Veranstaltung schon ausverkauft ist?

Die Weitergabe von Tickets ist laut Husemann häufig nur über bestimmte, vom Veranstalter festgelegte Zweitmarktplattformen erlaubt. Hier sollten sich Verbraucherinnen und Verbraucher bereits vor dem Erwerb des Tickets informieren, empfiehlt die Expertin.

Auch Rechtsanwalt Sebastian Günnewig rät dazu, Tickets nur über Plattformen zu kaufen, die offiziell als Wiederverkäufer vom Veranstalter autorisiert sind: „Die meisten Anbieter oder Bands haben Webseiten, über die man Tickets mit nur marginalem Aufschlag kaufen kann und das Problem der Personalisierung fällt dabei weg. Nur wenn Sie Tickets über solche Vertriebsmöglichkeiten kaufen, können Sie sicher sein, ein echtes und gültiges Ticket zu erhalten.“

Bei den bekannten Wiederverkaufsplattformen wie Viagogo oder Ebay Kleinanzeigen sei dagegen die Gefahr groß, dass ein dort angebotenes Ticket personalisiert ist oder gar nicht existiert. „Hier treten nicht die Plattformbetreiber auf, sondern nur Verkäufer, die im Regelfall nicht für den Käufer ersichtlich sind“, so Günnewig.