Berliner Mord an GeorgierVerdächtiger Russe beim BGH in Karlsruhe eingetroffen
Karlsruhe – Der Verdächtigte im Fall des Georgier-Mordes von Berlin ist am Dienstag aus der Untersuchungshaft zum Bundesgerichtshof (BGH) gebracht worden. Der Generalbundesanwalt will nach Informationen aus Sicherheitskreisen gegen den Russen einen eigenen Haftbefehl erwirken; dazu muss er einem Ermittlungsrichter beim BGH vorgeführt werden.
Bisher sitzt der Mann auf Grundlage des Haftbefehls eines Berliner Amtsrichters in U-Haft. Er wurde mit einem Hubschrauber nach Karlsruhe geflogen und anschließend im Auto zum BGH gefahren. Die Bundesanwaltschaft hatte Anfang Dezember die Mordermittlungen an sich gezogen, weil sie Anhaltspunkte dafür sieht, dass staatliche russische Stellen die Tat in Auftrag gegeben haben.
Bisher schweigt der Angeklagte
Mit einem eigenen Haftbefehl könnte diesem Verdacht entsprechend Anklage am Kammergericht Berlin erhoben werden. Andernfalls würde die Berliner Staatsanwaltschaft einen Mordprozess am Landgericht führen. Das heute 40-jährige Opfer soll in der russischen Teilrepublik Tschetschenien für die Separatisten gekämpft haben.
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Der Mann war am 23. August 2019 mittags in einem Berliner Park von einem Fahrradfahrer erschossen worden. Der mutmaßliche Mörder wurde gefasst. Der Mann mit russischem Pass sitzt in Untersuchungshaft, schweigt aber zu den Vorwürfen.
Bundesanwaltschaft: „staatsschutzspezifische Tat von besonderer Bedeutung“
Über einen politischen Hintergrund war von Anfang an spekuliert worden. Es brauchte aber Monate, bis die Ermittler auf das entscheidende Puzzleteil stießen, um den Verdacht erhärten zu können. Seither stuft die Bundesanwaltschaft den Mord als „staatsschutzspezifische Tat von besonderer Bedeutung“ ein. Das hatte zwischen Berlin und Moskau eine diplomatische Krise ausgelöst. (dpa)