Kindesmissbrauch in LügdeFrauen hatten Jahre vorher vor dem Täter gewarnt
Düsseldorf – Eine Kinderschützerin und eine Psychologin haben schon mehr als zwei Jahre vor der Verhaftung des Pädokriminellen vom Campingplatz in Lügde vor dem Mann gewarnt. Sie habe deswegen bereits im Sommer 2016 Kontakt mit dem Jugendamt im niedersächsischen Hameln sowie Jugendamt und Polizei in Blomberg in Nordrhein-Westfalen aufgenommen, berichtete eine 62-jährige Mitarbeiterin des Kinderschutzbunds Bad Pyrmont am Montag im Düsseldorfer Landtag.
Dort wurde sie vom „Untersuchungsausschuss Kindesmissbrauch“ als Zeugin vernommen. Sie habe gebeten: „Bitte fahren Sie dahin und überprüfen Sie den Mann. Da stimmt etwas nicht.“ Tage später habe sie von der Polizei einen Rückruf erhalten: „Wir können nichts feststellen.“ Die Warnungen beider Zeuginnen sind aktenkundig.
Täter war bereits 2016 auffällig geworden
Der Untersuchungsausschuss durchleuchtet seit September 2019, inwieweit Fehleinschätzungen oder Versäumnisse von Regierungsstellen oder Behörden den Missbrauch auf einem Campingplatz im lippischen Lügde begünstigt haben. Dort hatte es über viele Jahre hundertfach sexuelle Gewalt gegen zahlreiche Kinder gegeben.
Sie sei auf den Pädokriminellen vom Campingplatz aufmerksam geworden, nachdem sich ein Vater „fassungslos“ bei ihr gemeldet habe, berichtete die Kinderschützerin. Der Vater hatte selbst im Januar vor dem Untersuchungsausschuss berichtet, bei einem Grillfest in Bad Pyrmont habe sich Andreas V. 2016 an seine kleinen Töchter herangemacht. Unter anderem habe er sie bei „Reiterspielen“ auf seine Schultern gesetzt und dem Vater mit einem obszönen Spruch zu verstehen gegeben, warum er die kleinen Mädchen gerne an seinem Hals fühle.
Psychologin warnte vor den pädophilen Neigungen
Tatsächlich war Andreas V. erst im November 2018 verhaftet worden, nachdem eine Mutter ihn wegen Missbrauchs ihrer Kinder angezeigt hatte. Dem allein lebenden Pädokriminellen war vom Jugendamt die Pflegschaft für ein kleines Mädchen erteilt worden, das bei ihm auf einem Campingplatz im lippischen Lügde lebte. Das in seiner Entwicklung stark gestörte, verhaltensauffällige Kind kam 2014 als Dreijährige in einen heilpädagogischen Kindergarten im niedersächsischen Hameln. Eine dort tätige Psychologin entwickelte den Verdacht, dass Andreas V. pädophil sei. „Ich hatte aber null Beweise“, berichtete sie vor dem Ausschuss. Deshalb habe sie sich nicht an die Polizei gewandt. Als sie gehört habe, dass das Mädchen bei dem Mann auf einem Campingplatz untergebracht werden solle, sei sie entsetzt gewesen: „Das war die Alarmstufe Rot.“
Bei einem Besuch im Jugendamt Hameln-Pyrmont im September 2016 seien ihre Bedenken weggewischt worden. „Mir wurde ein Generalverdacht gegen einen allein lebenden älteren Mann unterstellt.“ Das Jugendamt habe ein Schriftstück präsentiert, dass die leibliche Mutter wünsche, dass Andreas V. die Pflegschaft übernehme. Ich habe mich nicht gewürdigt und ernst genommen gefühlt“, sagte die Psychologin.
Dass zuvor bereits die Kinderschützerin aus Bad Pyrmont vor Andreas V. gewarnt habe, habe das Jugendamt nicht erwähnt. Stattdessen sei ihr gesagt worden: „Es liegt nichts gegen ihn vor.“ Tatsächlich habe das Mädchen so gut wie keinen Schutz gehabt, sagte die Psychologin. In der Kita habe das Kind ihr gesagt: „Meine Mama will mich nicht haben.“
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Das Verhalten des Kindes - wenngleich auffällig - habe aber keine eindeutigen Hinweise auf sexuellen Missbrauch durch den Pflegevater gegeben. Das Kind, das zu Hause keine Fürsorge erfuhr, sei sogar eingenommen gewesen von den Unternehmungen, die er ihr bot. Ein 51-jähriger Heilpädagoge aus der Kita sagte: „Der emotionale Zustand des Kindes war alarmierend.“ Die junge Mutter, die ihre Tochter als Minderjährige bekommen habe, habe sich nicht gekümmert, habe ihr Kind schmutzig, teils noch in alten Windeln, ohne Wechselwäsche und Frühstücksgeld in die Kita geschickt und sei oft nicht ansprechbar gewesen. Ihre Tochter habe „ängstlich oder gehemmt“ gewirkt.
Wegen des verwahrlosten Zustands des Mädchen habe die Kita beim Jugendamt bereits im Oktober 2015 eine offizielle Meldung zur Kindeswohlgefährdung gemacht. „Das Jugendamt ist dann verpflichtet, tätig zu werden“, erklärte der Zeuge. „Wir haben aber keine Rückmeldung bekommen.“ Dass auch ein Jobcenter im November 2016 eine Kindeswohlgefährdung des Mädchens angezeigt habe, sei der Kita auch nicht mitgeteilt worden. (dpa)