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Filmclub 813Landgericht Köln weist Räumungsklage ab

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Kino Symbolbild

Streit im Kölner Filmclub 813 (Symbolbild)

Köln – Das Landgericht Köln hat die Räumungsklage des Kölnischen Kunstvereins gegen den Filmclub 813 abgewiesen, wie der Filmclub zuerst meldete und der Vorstand des Kunstvereins auf Anfrage dieser Zeitung bestätigte. Damit scheint die Zukunft des nach eigener Auskunft durch die Klage in seiner Existenz bedrohten Filmclubs gesichert – der Konflikt zwischen dem Kunstverein und seinem Untermieter bleibt allerdings weiterhin ungelöst.

„Die Gerechtigkeit hat gesiegt!“, kommentierte der Vorstand des gemeinnützigen Filmclubs das Urteil und warf dem Kunstverein „unbotmäßiges Verhalten“ vor. „Der Schaden, den der Kölnische Kunstverein dem Filmclub 813 bereitet hat, ist, wenn überhaupt, nur sehr schwer wieder gut zu machen“, heißt es in einer Erklärung.

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Dem Urteil des Landgerichts war ein langwieriger Streit zweier wichtiger Kölner Kulturinstitutionen vorausgegangen. Der Kunstverein wirft seinem Untermieter vor, sich nicht an vertraglich vereinbarte Absprachen gehalten sowie Vorschriften des Brandschutzes missachtet zu haben; ein Vermittlungsversuch des städtischen Kulturamts blieb erfolglos. Der Stadt Köln gehört die von Kunstverein und Filmclub genutzte Immobilie, das ehemalige British Council an der Hahnenstraße, der Kunstverein ist Hauptmieter, der Filmclub betreibt das hauseigene Kino – eines der wenigen in Köln verbliebenen mit analoger Vorführtechnik. Für den Erhalt des Filmclubs hatten sich zahlreiche prominente Filmemacher ausgesprochen.

Auf Anfrage dieser Zeitung hatte Thomas Waldschmidt, Vorstandsvorsitzender des Kunstvereins, betont, dass es bei der Räumungsklage gegen den Filmclub keinesfalls darum gehe, den Kinosaal in der Brücke zu demontieren. „Wir wollen das filmische Gedächtnis der Stadt Köln bewahren“, so Waldschmidt, „wir wünschen uns, dass das Kino erhalten bleibt.“ Allerdings sehe er keine Möglichkeit, mit dem Filmclub „in seiner jetzigen Form“ als Betreiber des Kinos zu kooperieren.