Aufbau nach der KatastropheBezirksregierung Köln schafft Fluthilfe nicht alleine
Köln – Die Bezirksregierung Köln wehrt sich gegen Vorwürfe, sie sei mit der Bearbeitung der Anträge zur Wiederaufbauhilfe nach der verheerenden Flut vom Juli 2021 überfordert, weshalb man ihr die Zuständigkeit entzogen habe.
Der Euskirchener CDU-Landtagsabgeordnete Klaus Voussem hatte am vergangenen Freitag im „Kölner Stadt-Anzeiger“ seinem Ärger über die seiner Meinung nach schleppende Bearbeitung der Anträge und den hohen bürokratischen Aufwand Luft gemacht. „Leider war die Bezirksregierung wohl mit der Aufgabe überfordert, weshalb sie sich Hilfe bei den anderen Bezirksregierungen geholt hat und die Zuständigkeiten neu verteilt wurden“, sagte Voussem.
Münster und Detmold helfen schon seit Oktober aus
Bereits im September 2021 sei vereinbart worden, dass die Bearbeitung und Bewilligung der Anträge zur Wiederaufbauhilfe von allen fünf Bezirksregierungen, das sind neben Köln, Münster, Detmold, Arnsberg und Düsseldorf, übernommen wird, heißt es in einer Pressemitteilung der Bezirksregierung Köln. Detmold und Münster seien schon im Oktober eingestiegen, jetzt kämen Düsseldorf und Arnsberg hinzu.
Um diese Prozesse weiter zu beschleunigen, werden die Bescheide ab dem heutigen Dienstag nicht mehr zentral von Köln verschickt, sondern direkt von der jeweils zuständigen Bezirksregierung.
Düsseldorf übernimmt nicht so schwer betroffene Kommunen
Das habe zur Folge, dass die Antragstellenden ihre Bewilligungsbescheide künftig direkt von der Bezirksregierung bekommen, die für ihre Stadt oder Gemeinde zuständig ist, heißt es in einer Pressemitteilung. Die jeweilige Bezirksregierung ist damit auch der direkte Ansprechpartner bei Nachfragen.
Gleichzeitig werden die von der Hochwasserkatastrophe betroffenen Kommunen beauftragt, den Bezirksregierungen Mitarbeitende zu benennen, die alle organisatorischen Fragen bündeln und beantworten.
Die vier Bezirksregierungen Köln, Arnsberg, Detmold und Münster übernehmen paritätisch die Kommunen, die besonders schwer von Folgen der Flut betroffen sind mit allen neu zugeleiteten Fällen ab 1. Februar. Die Anträge, die bis zum 31. Januar zur Bewilligung vorgelegt wurden, laufen weiter unter dem Absender der Bezirksregierung Köln, auch wenn sie von Detmold, Münster oder Arnsberg bearbeitet werden. Die Bezirksregierung Düsseldorf ist für alle Kommunen zuständig, die nicht so schwer betroffen sind.
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„Die neue Vorgehensweise soll das Verfahren beschleunigen. Wir wechseln vor dem Ziel keine Pferde, trotz ständig wachsender Aufgaben. Es ist wünschenswert, dass uns auch im Wahljahr 2022 niemand diese unnötig scheu macht“, so Regierungspräsidentin Gisela Walsken. „Ziel ist es, den Betroffenen schnellstmöglich zu helfen. Ich würde mich sehr freuen, wenn alle an einem Strang mitziehen würden.“
Von den 59 Stellen, die bei der Bezirksregierung Köln für die Bewältigung der Flutkatastrophe geschaffen wurden, konnten bisher nur wenige besetzt werden. Derzeit arbeitet ein Team aus elf Personen, das zum Teil aus schon vorhandenem Personal besteht, an der Bewilligung von Anträgen für den Wiederaufbau. Weitere Neubesetzungen sollen nach Angaben der Bezirksregierung schnellstmöglich erfolgen. Die Stellen sind auf zwei Jahre befristet.