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„Zu aufwendig“Experten kritisieren „Scholz-Modell“ der Grundsteuererklärung

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Grundsteuer-Info vom Finanzamt. 

Düsseldorf – Wie geht es weiter mit der umstrittenen Grundsteuererklärung in NRW? Im Düsseldorfer Landtag findet am Donnerstag eine Expertenanhörung zu einem Gesetzentwurf der FDP statt, der die bislang geltenden Bundesregelungen ersetzen könnte. In den Gutachten, die dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ bereits vorliegen, gehen die Experten zum Teil scharf mit dem „Scholz-Modell“ ins Gericht.

So warnt der Immobilienbesitzerverband „Haus und Grund“ davor, die Bundesregelungen würden eine Belastungsspirale in Gang setzen. Ein wertbasiertes Grundsteuermodell führe „grundsätzlich immer dazu, dass die Grundsteuer dort steigt, wo Immobilienpreise und mithin auch Mieten steigen“. Schon jetzt würden sich mit Witten, Mülheim an der Ruhr, Duisburg, Marl, Lünen, Leverkusen, Hagen und Herne acht von zehn Städten mit den deutschlandweit höchsten Grundsteuerbelastungen in NRW befinden. (Stand: 2021). „Umso nachteiliger ist es für die Bürger, dass das Grundsteuerniveau durch die hier geltende Reform und die ihr innewohnende Dynamik noch zusätzlich angeheizt wird“, erklärt „Haus und Grund“. Köln befindet ich im Mittelfeld.

Kompliziertes Verfahren ärgert Eigentümer

Die Veranlagung nach dem „Scholz-Modell“ hatte bei den Eigentümern vor allem wegen der Vielzahl der benötigten Daten, die digital eingepflegt werden müssen, einen Proteststurm ausgelöst. So müssen Bodenrichtwert, Grundstücks- und Gebäudefläche, Alter des Gebäudes, Immobilienart und die statistisch ermittelte Nettokaltmiete ermittelt und eingetragen werden. Dies sei zu „komplex, intransparent und aufwendig“, kritisiert der Immobilienwirtschaftsverband ZIA.

Verkappte Vermögenssteuer auf Immobilien?

Der FDP-Vorschlag sei hingegen „leicht zu administrieren“. In dem Modell der Liberalen erfolgt die Bewertung anhand der Grundstücks- oder Wohnfläche, ergänzt um einen Lagefaktor. Die Berechnungsdaten wären bei den Kataster-, und Grundbuchämtern vorhanden.

Der Bund der Steuerzahler warnte davor, das Scholz-Modell sei „für die Steuerpflichtigen in seiner konkreten Belastungswirkung unberechenbar“. An den Mietniveau-Stufen sei insbesondere zu bemängeln, „dass zwischen den verschiedenen Lagen innerhalb der jeweiligen Gemeinden keine Differenzierung bei den Durchschnittsmieten“ stattfinde. Rein wertbezogene Modelle würden „eine verkappte Vermögensteuer auf die Immobilie“ darstellen, die hauptsächlich durch das Alter des Gebäudes beeinflusst werde.

Die Grundsteuer muss neu berechnet werden.

Die Bundesregierung hatte den Ländern durch eine „Öffnungsklausel“ erlaubt, eigene Regeln zur Erhebung der Grundsteuer festzulegen. Davon will der neue NRW-Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) bislang jedoch keinen Gebrauch machen. Auch die Kommunalen Spitzenverbände wollen an den Scholz-Regeln festhalten, weil sie einen Modellwechsel im laufenden Verfahren „mit Blick auf die bereits sehr enge Zeitplanung“ für zu riskant halten und Einnahmeverluste befürchten. Ein Hochschullehrer der Uni-Münster rät ebenfalls von einem Neustart ab - das komplexe Erhebungsverfahren sei für Bürger und Finanzverwaltung nur ein „einmaliger Umstellungsaufwand“.

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Besonders hart geht der Deutsche Gewerkschaftsbund mit dem FDP-Entwurf ins Gericht. Denn: Das Scholz-Modell enthält einen Grundsteuer-Rabatt von 25 Prozent für Genossenschaften, den die Liberalen für verfassungswidrig halten und abschaffen wollen. „Ein möglichst einfaches Gesetz ist nicht unbedingt ein möglichst gerechtes Gesetz“, heißt es in dem DGB-Gutachten. In dem FDP-Modell würden „Grundstücke mit Luxusimmobilien in absoluten Top-Lagen ähnlich oder sogar genauso bewertet werden wie zwar ebenfalls zentral gelegene, aber deutlich unattraktivere Grundstücke mit deutlich weniger werthaltiger Bebauung“.

Abstimmung im September

Ralf Witzel, Finanzexperte der Liberalen im Landtag, sieht sich durch die positiven Rückmeldungen der Experten darin bestärkt, weiterhin für einen Modell-Wechsel zu werben. „Die Anhänger der neuen Grundsteuer verweisen auf die bereits laufende Umstellung. Diese ist aber ausdrücklich kein Hinderungsgrund für die Einführung eines einfachen, bürokratiearmen und gerechten Modells. Die Daten für unser Flächenmodell sind alle bereits bei den Behörden vorhanden. Es gibt keine Verzögerung“, sagte der Landtagsabgeordnete dem „Kölner Stadt-Anzeiger“.

Ralf Witzel

FDP-Finanzexperte Ralf Witzel.

Der FDP-Entwurf vermeide im Gegensatz zur Bundesregelung sogar Rechtsstreitigkeiten und umfangreiche Korrekturarbeiten und sei daher früher startklar. „Der Finanzminister muss nun eine Ansage tätigen zugunsten einer Vorfahrt für Vernunft“, sagte Witzel. „Eine Politik, die für jedermann erkennbare Fehler aus Prinzip nicht korrigieren will, verabschiedet sich von der Lebensrealität der Bürger.“

Der Landtag wird im September über den Entwurf abstimmen.