Höherer RundfunkbeitragLänderchefs vor Unterzeichnung des Vertrags
Berlin – Die geplante Erhöhung des monatlichen Rundfunkbeitrags in Deutschland steht vor einer wichtigen Wegmarke. Am Mittwoch könnten die Ministerpräsidenten den Staatsvertrag mit der entsprechenden Änderung auf ihrer Sitzung in Berlin unterzeichnen. Damit wäre der Weg frei für die Abstimmungen in allen Länderparlamenten.
Die Höhe des Rundfunkbeitrags kann nur verändert werden, wenn alle Länderchefs und alle Länderparlamente zustimmen. Das Ganze könnte dann zum Januar 2021 in Kraft treten. Der Landtag von Sachsen-Anhalt gilt allerdings derzeit als Wackelkandidat.
Beitrag steigt auf 18,36 Euro
Im März hatten die Ministerpräsidenten beschlossen, dass der Beitrag von derzeit monatlich 17,50 Euro um 86 Cent auf 18,36 Euro steigen soll. Nur Sachsen-Anhalt hatte sich enthalten, will nun aber voraussichtlich auch unterschreiben.
Der Rundfunkbeitrag ist die Haupteinnahmequelle für die öffentlich-rechtlichen Sender ARD, ZDF und Deutschlandradio. Die Länderchefs trafen die Entscheidung auf Basis einer Empfehlung des Expertengremiums KEF. Es wäre die erste Erhöhung seit 2009.
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Nach Angaben der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz haben bereits einige Ministerpräsidenten im Vorfeld unterzeichnet. Hintergrund ist ein sogenanntes Umlaufverfahren, um die Unterschriften einzuholen. Dies sei zur Anwendung gekommen, da man im Vorfeld nicht sicher gewesen war, ob das Treffen wegen der Corona-Pandemie tatsächlich stattfinden kann. Zuvor hatte die „Augsburger Allgemeine“ berichtet. In der Sitzung sollen gemäß Planung die anderen Länderchefs dann unterschreiben. (dpa)