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Als Mörder verurteiltWarum ein Verbrecher trotz Richterspruchs nicht in Haft ist

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Stacheldraht Gefängnis

Symbolbild

Die Nachricht erregte Aufsehen: Der mutmaßliche Mörder der 16-jährigen Nicole-Denise Schalla soll abgetaucht sein, weil ihn die Gerichte frei herumlaufen ließen. Der vorbestrafte Gewaltverbrecher Ralf H. – bis zu einer erneuten rechtskräftigen Verurteilung auf freiem Fuß – war zum ersten Termin für eine Verhandlung nicht erschienen, bei der es um die Pflicht zum Tragen einer Fußfessel gehen sollte. Befand er sich auf der Flucht?

Sein Anwalt Udo Vetter spricht von einer „Falschmeldung“. Die Polizei habe eine alte Adresse angegeben. „Deshalb kam die Ladung als unzustellbar zurück“, sagte Vetter dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. Am Samstag habe sein Klient eine Mitteilung an seine aktuelle Adresse bekommen. Der neue Termin findet an diesem Mittwoch statt. „Mein Mandant hat mir versichert, dass er dort auch erscheinen wird.“ Seit Jahren bewegt der außergewöhnliche Fall die Region. Es kommt selten vor, dass ein wegen Mordes Verurteilter nicht sofort ins Gefängnis muss.

Am 14. Oktober 1993 wird Nicole-Denise Schalla in Dortmund von einem Mann überwältigt, missbraucht und erwürgt. Der Täter wird zunächst nicht gefunden. Nach fast 25 Jahren lassen Ermittler in Dortmund das alte Spurenmaterial mit Hilfe neuer DNA-Analysetechnik untersuchen. Eine Hautschuppe, gefunden im Leistenbereich des Opfers, führt zu einem Treffer in der DNA-Analyse-Datei des Bundeskriminalamts. In dem Register sind 870000 Personen mit ihrem genetischen Fingerabdruck gespeichert. Die Fährte führt zu Ralf H.. Er ist bereits wegen des Überfalls auf fünf Frauen aktenkundig. 1999 muss H. eine Speichelprobe in die DNA-Datei einstellen lassen. Bis 2011 sitzt er in Sicherungsverwahrung. Als das Bundesverfassungsgericht die alte Regelung verwirft, kommt der Häftling frei. Sieben Jahre später scheint er durch den DNA-Treffer des Mordes an der 16-Jährigen überführt und muss in Untersuchungshaft.

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Ende 2018 beginnt der Prozess. Die Hauptverhandlung zieht sich. Eine Richterin erkrankt kurz vor dem Ende des Verfahrens. Dann muss der Vorsitzende der Großen Strafkammer wegen coronabedingter Gesundheitsgefährdung ausgewechselt werden. Der Prozess platzt im März 2020. Der Neustart dauert der nächsthöheren Instanz hingegen zu lange. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entscheidet im Sommer, den Angeklagten freizulassen. Die Voraussetzungen für die Verlängerung der Untersuchungshaft über neun Monate hinaus lägen nicht mehr vor. Dem „Beschleunigungsgebot in Haftsachen“ sei nicht Rechnung getragen worden. Dabei stützt man sich auf gängige Rechtsprechung durch das Bundesverfassungsgericht.

Ralf H. wird aus der Haft entlassen, fortan lebt er wieder in Münster. Bei der Neuauflage des Mordprozesses im August 2020 setzt er sich freiwillig auf die Anklagebank. Erneut geht es vor allem um den Beweiswert der DNA-Treffer. Die Verteidiger weisen auf mögliche andere Täter hin, da auch noch Genspuren unbekannter Personen am Tatort gefunden worden waren. Letztlich aber fördern weitere Analysen auch ein Haar des Angeklagten an der Leiche zu Tage.

Für die Eltern des getöteten Mädchens entwickelt sich der Prozess zum Martyrium. Während der Plädoyers erleidet die Mutter einen Herzinfarkt. Stets hat der Angeklagte die Vorwürfe vehement zurückgewiesen. Am 25. Januar 2021 spricht das Schwurgericht Ralf H. schuldig. „Er neigte damals dazu, Überfälle auf Frauen durchzuführen“, führt der Vorsitzende aus. „Da passt diese Tat ins Bild.“ Normalerweise folgt solchen Schuldsprüchen der Gang ins Gefängnis.

Keine Fluchtgefahr?

Dieses Mal aber nicht. Das Gericht will keinen neuen Haftbefehl erlassen. Der Verurteilte darf das Gerichtsgebäude als freier Mann verlassen, da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Aus Sicht der Strafkammer besteht auch keine Fluchtgefahr, da sich der Verurteilte bisher stets dem Verfahren gestellt habe. Die Staatsanwaltschaft legt erfolglos Beschwerde dagegen ein und dringt darauf, den mutmaßlichen Sexualmörder erneut festzusetzen. Der erste Strafsenat des OLG Hamm schmettert den Antrag ab. Nach wie vor gelte der Beschleunigungsgrundsatz. Solange der Angeklagte noch nicht rechtskräftig verurteilt sei, wäre eine Inhaftierung unverhältnismäßig.

H.s Verteidiger hat Revision gegen das Urteil beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt. Bis Karlsruhe entscheidet, können noch Monate vergehen. „Und wir sind sehr zuversichtlich, dass der BGH das Urteil aufheben wird“, prognostiziert sein Anwalt Vetter. An diesem Mittwoch entscheidet dann ein Richter: mit Fußfessel oder ohne.