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Grünflächen-Verlust befürchtetProteste gegen neue Wohnhäuser in Euskirchen

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Baustellen-Schild. (Symbolbild) 

Euskirchen – Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima) will an und in der Nähe der Billiger Straße in Euskirchen elf Wohnhäuser bauen. Ein erstes Konzept hatte die Stadtverwaltung im Februar dem Ausschuss für Umwelt und Planung vorgestellt. Mittlerweile hat die Bima einen Teil der Pläne präzisiert.

Im Rathaus liegt eine Bauvoranfrage für sechs Gebäude vor, wie der Technische Beigeordnete Oliver Knaup im Fachausschuss erklärte. Während der folgenden Diskussion wurde bekannt, dass es Vorbehalte gegen das Vorhaben gibt.

Zwei der sechs Objekte sollen zwischen Billiger Straße und Südstraße entstehen, vier zwischen Südstraße und Eifelring – gegenüber dem „Klösterchen“. Die Zahl der Wohneinheiten beläuft sich auf 66.

Keine Staffelgeschosse

Anders als in der ursprünglichen Fassung sollen die dreigeschossigen Häuser ohne Staffelgeschoss gebaut werden. Auch die zunächst vorgesehene Tiefgarage entfällt. „Die Stellplätze für Pkw und Fahrräder sind vollständig oberirdisch nachgewiesen“, schrieb Knaup in der Sachdarstellung der Verwaltung.

Der Dezernent betonte, dass noch keine Architekturentwürfe vorlägen. Die Gestaltung werde sich aus den Ergebnissen eines Wettbewerbs ergeben, den die Bima ausloben wolle. Die konkrete Planung werde dem Ausschuss später im Jahr präsentiert. Dies gilt auch für ein Verkehrsgutachten, wie der städtische Abteilungsleiter Thorsten Sigglow ergänzte. Er bezog sich damit auf Janosch Pietrzyk (SPD), der befürchtet, dass es zu gefährlichen Situationen kommen könnte, wenn künftig mehr Autofahrer vom Eifelring nach links in die Südstraße einbiegen. Dies deshalb, weil aus ihrer Sicht der Gegenverkehr an dieser Stelle aus einer Kurve kommt.

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Ann-Christin Elpelt (Die Partei) berichtete von Widerstand unter den Anliegern gegen das Bauvorhaben im Allgemeinen: „Sie wollen nicht, dass durch die Bebauung ihre Grünflächen verloren gehen.“ Dazu sagte Knaup, dass die Stadt im Zuge des Genehmigungsverfahrens „nach Recht und Gesetz“ handeln werde: „Es geht hier um erschlossene Grundstücke im Innenbereich. Wir sehen keine Möglichkeit, eine Bebauung zu verbieten.“ Das sollte die Stadt aber nicht davon abhalten, „die Bürger bei der Planung mitzunehmen“, entgegnete Elpelt.