Nicht zu Konzert erschienenHeino und sein Ex-Manager zoffen sich vor Bonner Gericht
- Die Corona-Pandemie hat dafür gesorgt, dass Großveranstaltungen vorerst nicht stattfinden können. Dazu zählen auch Konzerte, die massenhaft abgesagt werden mussten.
- Ein abgesagtes Konzert ist absurderweise in einen Rechtsstreit verwickelt: zwischen Heino und seinem Ex-Manager.
- Wie es zu dem Streit kommen konnte und wann eine Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Klage fällt.
Bad Münstereifel/Bonn – Den letzten großen Auftritt in Bonn hatte Heino am 15. Mai auf dem Autokinogelände im Westwerk. Da sang er vor 200 Autos mit je zwei Zuhörern drin, die mit Lichthupen applaudierten. Am Montag gab es für den Sänger (81) nicht mal das, aber dafür konnte er in richtige Augen sehen. Heino saß im Bonner Landgericht auf der Beklagtenbank.
Unter dem Aktenzeichen 17 O 394/19 hatte ihn sein Ex-Manager verklagt, weil der Bad Münstereifeler zu einem Konzert am 23. Mai auf einem Rittergut im ostdeutschen Ilkendorf nicht hatte erscheinen wollen.
Heino hatte Manager gekündigt
Warum hätte er das sollen, ließ Heino vorab sinngemäß über seinen Anwalt erwidern. Er habe dem Termin im Landkreis Meißen ja gar nicht zugestimmt, da er zwischenzeitlich seinem Manager gekündigt habe. Am 19. August vergangenen Jahres sagte Heino seinem langjährigen Betreuer, dessen Management-GmbH mit einer anderen Eventagentur fusioniert hatte, er stimme dieser Fusion nicht zu.
Im Übrigen sei er nach 16 Jahren Zusammenarbeit mit den Leistungen des Agenten nicht mehr zufrieden. Der habe sich mehr um andere Projekte als um ihn gekümmert. Und er habe kein Konzept vorgelegt, wie es mit Heinos Karriere weitergehen könne.
Geschäftliches und Privates vermischt
Zwei Tage nach dem Rausschmiss reiste der Künstlerbetreuer von Hamburg zu Heino nach Bad Münstereifel. „Wir haben zusammen zu Abend gegessen“, erzählte Ehefrau Hannelore am Montag als Zeugin. In der Beziehung zwischen dem Promi-Paar und dem einstigen Mitarbeiter hatten sich Geschäftliches und Privates vermischt. Man duzte sich, fuhr zusammen in Urlaub und Hannelore war Patin eines Sohnes des Ex-Freunds. Es habe gar kein richtiger Managementvertrag existiert.
Der frühere Spezi, so erinnert sich die 78-Jährige, sei ziemlich aufgebracht gewesen, als an jenem Abend zu Tisch das Gespräch auf die Kündigung gekommen sei. Aber ihr Mann sei davon nicht abgerückt. Der Kläger behauptet das Gegenteil: Heino habe ihm vorab am Telefon gesagt, die Kündigung könne er „in den Papierkorb werfen“. Davon habe sie nichts mitbekommen, versicherte die Zeugin: „Warum sollte Heino das tun? Er weiß genau, warum er das gemacht hat.“
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Die Pointe: Das strittige Konzert am 23. Mai fand wegen der Corona-Pandemie gar nicht statt. Daraufhin wollte der Kläger die Sache vor Gericht für erledigt erklären. Doch Heinos Anwalt Ralf Bohl lehnte ab. Hätte sein Mandant zugestimmt, hätte er damit die Klage als zulässig anerkannt. Das aber wollte Heino nicht, weil es seiner Meinung nach keinen Vertrag mit ihm über den Auftritt gab. Die 17. Zivilkammer will nun am 24. August verkünden, ob die Klage rechtens war, und damit regeln, wer die Verfahrenskosten zahlt.
Unabhängig davon streiten sich Heino und sein Ex-Manager vor weiteren Gerichten um die Auszahlung von angeblich einbehaltenen Gagen und eine Abfindung, die der frühere Agent einfordert. Der Sänger hat inzwischen einen neuen Manager, der im Gerichtsflur Autogrammkarten mit Heinos Tourdaten ab Oktober 2020 verteilte.