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Verfolgungsjagd durch Eifeler WaldWilderer erlegen Hirsch und rasen mit Pick-up davon

Lesezeit 4 Minuten
Wilderei Mahlberg

Von einem Wilderer niedergestreckt und einfach liegen gelassen: Dieser Kronenhirsch ist eines von sechs Stück Rotwild, die die Revierinhaber in den vergangenen Monaten erlegt aufgefunden haben.

  1. In Mahlberg hat am Montagabend ein Jagdaufseher Wilderer durchs Jagdrevier verfolgt.
  2. Die Unbekannten konnten fliehen, der Jagdaufseher erkannte auf der Ladefläche ihres Pick-ups jedoch mehrere Stücke Rotwild.
  3. Für Jäger Jochen Ley ist das kein Einzelfall. Seit September hat er sechs erlegte Stücke Rotwild in seinem Revier entdeckt, darunter auch einen Kronenhirsch.

Bad Münstereifel-Mahlberg – Jochen Ley ist sauer, mächtig sauer. So etwas ist dem passionierten Jäger in all den Jahren noch nicht passiert. Jagdwilderei kannte er allenfalls aus Erzählungen, aus Filmen und Büchern vielleicht. Und jetzt das: ein Fall in seinem eigenen Revier. Womöglich ein besonders schwerer. Genauer gesagt handelt es sich um eine ganze Reihe von Fällen, die Leys Blutdruck seit Wochen nach oben schnellen lassen.

Der bisherige Höhepunkt des infamen Treibens spielte sich zu Wochenbeginn ab, als Leys Jagdaufseher auf den Wiesen unterhalb des Michelsberges einen Pick-up-Allrad verfolgte, auf dessen Ladefläche laut Bericht der Euskirchener Polizei mehrere Stücke Rotwild gelegen haben sollen. Da Jochen Ley davon ausgeht, dass die Tiere unrechtmäßig in seinem Revier erlegt wurden, hat er zwischenzeitlich bei der Polizei Strafanzeige wegen Jagdwilderei erstattet.

Mahlberg: Sechs erlegte Stück Rotwild seit September

Seit Beginn der Brunft im September vergangenen Jahres haben die Ley-Brüder Jochen und Harry, die auch Geschäftsführer der Robert Ley Damen- und Herrenmode GmbH & Co. KG sind, nach eigenem Bekunden sechs erlegte Stück Rotwild in ihrem Revier entdeckt, darunter mehrere Spießer, also junge Hirsche mit noch nicht verästeltem Geweih, und sogar ein Kronenhirsch, also ein älteres Tier mit gut ausgebildetem Geweih. So etwas habe man in den mehr als zwei Jahrzehnten, in denen man bei Mahlberg jage, noch nicht erlebt, meint Jochen Ley. Bevor er und sein Bruder das Revier übernahmen, war sein Vater dort schon jagdlich aktiv.

Jochen Ley

Jochen Ley ist zerknirscht: In einem von ihm und seinem Bruder gepachteten Revier bei Mahlberg treibt ein Wilderer sein Unwesen.

Dann kam der Montag dieser Woche: Am Abend, kurz nach 22 Uhr, erhielt Leys Jagdaufseher Dirk Beniers eine SMS, dass in der Nähe des Michelsbergs mehrere Schüsse aus einer großkalibrigen Waffe gefallen seien. Der 47-Jährige aus Soller machte sich sofort mit seinem Isuzu Pick-up auf den Weg Richtung Mahlberg. In der Nähe der Siedlung Gödderz sah er auf einem Wirtschaftsweg ein Auto, stehend und mit eingeschaltetem Licht. Es handelte sich bei dem Fahrzeug um einen schwarzen Pick-up vom Typ Ford Ranger mit Dürener Kennzeichen. Im Fahrzeug erkannte der Jagdaufseher laut Polizei zwei Personen.

Geländewagen rast in Richtung Esch

Als Dirk Beniers sich von hinten dem Fahrzeug näherte, gab der Fahrer Gas, und zwar richtig Vollgas. Die Polizei spricht von „hoher Geschwindigkeit“, mit der der Pick-up-Fahrer über die Wiese in Richtung Landstraße davongeprescht sei. Laut Informationen der Behörde soll der Geländewagen von einer etwa zwei Meter hohen Böschung aus die Landstraße regelrecht übersprungen haben und in Richtung Esch gerast sein.

Haftstrafe bis zu fünf Jahren

Jagdwilderei ist alles andere als ein Kavaliersdelikt. Es ist nach Paragraf 292 des Strafgesetzbuches (StGB) eine „Straftat gegen das Vermögen und gegen Gemeinschaftswerte“.

Wenn jemand vorsätzlich unter Verletzung fremden Jagdrechts oder Jagdausübungsrechts dem Wild nachstellt, dann liegt ein Fall von Jagdwilderei vor. Das Strafgesetzbuch sieht in solchen Fällen Geld- oder Haftstrafen bis zu drei Jahren vor.

In besonders schweren Fällen drohen einem überführten Jagdwilderer Strafen zwischen drei Monaten und fünf Jahren. Ein solcher Fall liegt unter anderem dann vor, wenn der Wilderer seinem gesetzlosen Treiben „gewerbs- oder gewohnheitsmäßig“ nachgeht. Gleiches gilt, wenn er dem Wild des Nachts oder in der Schonzeit nachstellt oder Schlingen verwendet.

Neben Jagdwilderei ist im Strafgesetzbuch auch die Fischwilderei aufgeführt, und zwar im nachfolgenden Paragrafen 293. Bei Verletzung fremden Fischereirechts drohen Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren oder Geldstrafen. (gz)

Jagdaufseher Beniers brach hier die Verfolgung ab. Zum einen, um mögliche Gefährdungen anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen, zum anderen, weil sein Isuzu dem hochmotorisierten Ford Ranger eh nicht gewachsen war. Der 47-Jährige habe laut Jochen Ley während der Holperfahrt über die Wiese aber zwei Stück Rotwild auf der Ladefläche sehen können.

Seit Dienstag fahren Jäger Patrouille

Dirk Beniers informierte umgehend die Polizei, die auch sogleich eine Fahndung einleitete. Der schwarze Pick-up blieb aber wie vom Erdboden verschwunden. Laut Polizeisprecher Lothar Willems ermittelt die Polizei derzeit mit Hochdruck in alle Richtungen.

Damit allein will sich Revierpächter Ley aber nicht zufrieden geben. Seit Dienstag fahren mehrere Jäger in den späten Abendstunden und des Nachts rund um Mahlberg Patrouille, wie er mitteilte.

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Gleichzeitig hoffe er auch auf die Mithilfe der Bevölkerung, die es zu sensibilisieren gelte, so Ley. „Was viele nicht wissen: Es ist verboten, Rotwild in der Nacht zu erlegen“, erklärt der Jäger. Wenn man also Schüsse in der Dunkelheit höre, könne man sicher sein, dass die nicht von den zuständigen Jagdausübungsberechtigten kommen, sondern von potenziellen Wilderern. Eine Ausnahme gebe es aber: Schwarzwild dürfe man bei Mondlicht bejagen.