Das Urteil im Prozess um eine Messerattacke in Bad Münstereifel konnte wegen der hohen Blutzuckerwerte des Angeklagten nicht verkündet werden.
ProzessUrteil wegen Messerattacke auf 19-Jährige in Bad Münstereifel fällt erst am Montag
![Der Schriftzug „Landgericht“ steht über dem Eingang zu dem Justizgebäude in Bonn.](https://static.ksta.de/__images/2024/11/22/f0a1b0ec-06a5-4ac3-83aa-a51af527c59e.jpeg?q=75&q=70&rect=0,369,3696,2079&w=2000&h=1324&fm=jpeg&s=b6df95bd218c1e79ea96f66eec5e1ff2)
Wegen versuchten Mordes an seiner Ex-Freundin steht ein 23-Jähriger in Bonn vor Gericht.
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Die meisten Prozessteilnehmer warteten bereits im Saal S 0.14 des Bonner Landgerichts auf das Urteil: Erwartet wurde es im Fall eines 23-jährigen Angeklagten, der sich wegen versuchten Mordes aus niedrigen Beweggründen und Heimtücke sowie gefährlicher Körperverletzung verantworten muss.
Es war kurz nach 14.30 Uhr, als Schwurgerichtsvorsitzender Klaus Reinhoff anwies, den Angeklagten aus der Vorführzelle in den Gerichtssaal zu holen. Die Antwort aus dem Keller des Justizgebäudes: Der 23-Jährige, der seit seinem 17. Lebensjahr an einer schweren Form der Diabetes leidet, habe aktuell dramatisch hohe Blutzuckerwerte.
Verteidiger: Justiz hat Diabetes des Angeklagten nicht ernst genommen
Bei einem Wert von mehr als 550 mg/dl beim Angeklagten werde es an diesem Tag keine Urteilsverkündung geben, entschied Reinhoff. Ein Notarzt eskortierte den 23-Jährigen zur Intensivstation eines Bonner Krankenhauses. Der Urteilstermin wurde verschoben. Er ist jetzt für Montag, 10. Februar, geplant.
Die beiden Anwälte des 23-Jährigen äußerten Kritik. Verteidiger Michael Hakner: „Seit Beginn des Verfahrens haben wir darauf hingewiesen, dass unser Mandat nicht verhandlungsfähig ist.“ Das aber sei von der Justiz nicht ernst genommen worden.
Allein in der zehnmonatigen Untersuchungshaft in der JVA Köln sei der junge Mann 23-mal infolge zu hoher Zuckerwerte kollabiert. Immer wieder sei er von Notärzten in die Klinik begleitet worden. „So einer Diabetes kann man nicht mit der üblichen Gefängniskost beikommen“, so Co-Verteidigerin Ulrike Tasic. Der Mann hätte von der Haft verschont werden müssen.
23-Jähriger soll Ex-Freundin einen Schnitt am Hals zugefügt haben
In dem Schwurgerichtsprozess war die Erkrankung des Angeklagten ein zentrales, auch gutachterlich untersuchtes Thema: Unter anderem ging es um die Frage, ob er vielleicht zur Tatzeit vermindert schuldfähig gewesen sein könnte. Das aber hatte der psychiatrische Gutachter eindeutig verneint.
In der Tatnacht, in der der 23-Jährige seiner 19-jährigen Ex-Freundin in deren Wohnung in Bad Münstereifel mit einem Messer einen klaffenden Schnitt am Hals zugefügt haben soll, sei er zwar unterzuckert gewesen, aber noch völlig klar. So sei er nach der ihm zur Last gelegten Tat mit dem Auto 20 Minuten nach Hause gefahren, bis er selbst den Notruf gewählt und sich gestellt hatte. Dabei soll er eingeräumt haben, dass er nicht damit zurecht gekommen sei, dass sich die 19-Jährige zwei Wochen zuvor – nach viereinhalbjähriger Beziehung – getrennt hatte.
Die Geschädigte ist bis heute stark traumatisiert. Weder wollte sie eine Entschuldigung akzeptieren, noch das angebotene Schmerzensgeld von 10.000 Euro annehmen.