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Neubaugebiet in Bad MünstereifelWird das Wäldchen in Kirspenich gerodet?

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Das Wäldchen am Rand von Kirspenich möchte die Stadt veräußern.

Bad Münstereifel-Kirspenich – Droht dem Wäldchen am Rande des geplanten Neubaugebietes in Kirspenich Ungemach? Diese Befürchtung äußert eine Person, die in Kirspenich lebt und deren Name nicht genannt werden soll, gegenüber dieser Zeitung.

Im Wäldchen seien etwa 100 Ahornbäume markiert worden, außerdem fänden aktuell Arbeiten in der Nähe statt. Die Sorge: Bäume würden gefällt, und das Baugebiet könne dadurch vergrößert werden. „Im besten Fall entsteht dort ein Park, im schlimmsten Fall wird das auch Bauland“, so die Person.

Befeuert wird diese Befürchtung durch die Tatsache, dass die Stadt dem Stadtentwicklungsausschuss, der am Mittwoch, 9. Februar, 18 Uhr, im Rats- und Bürgersaal in Bad Münstereifel tagt, vorschlägt, das Wäldchen an den Erschließungsträger des Baugebietes zu übertragen.

Darum könnte es zu einer Rodung kommen

In der Ausschussvorlage heißt es, dass die Waldfläche, die zwischen dem geplanten Neubaugebiet und dem Flettenbergweg liegt, im Landschaftsplan des Kreises Euskirchen als geschützter Landschaftsbestandteil „Feldgehölze und lineare Gehölzstrukturen in der offenen Agrarlandschaft“ ausgewiesen sei. Der Schutz der Fläche gegen Rodung oder bauliche Nutzung sei durch die Festsetzungen des Landschaftsplanes gegeben. Eine Teilfläche sei darüber hinaus früher als Deponie für Siedlungsabfälle und Bauschutt verwendet worden.

Gleichwohl steht in der Beschlussvorlage auch, dass bei einer angrenzenden Wohnbebauung der Bestand auch hinsichtlich der Verkehrssicherheit des Bewuchses geprüft werden müsse. Genau dieser Passus bereitet der Person, die sich bei der Redaktion gemeldet hat, Kummer.

Das sagt die Stadt Bad Münstereifel zu den Befürchtungen

Martin Mehrens, CDU-Stadtverordneter aus Arloff, gab schnell Entwarnung: „Aktuell wird von der Stadt Totholz aus dem Wäldchen geholt.“ Dies solle erledigt sein, noch bevor die Fläche möglicherweise veräußert werde. Die Baummarkierungen hätten nach seiner Kenntnis nichts mit Fällungen zu tun. Das Wäldchen solle in Gänze erhalten bleiben, so Mehrens. Bei den aktuellen Arbeiten am Rande von Kirspenich handele es sich um Grabungen, die das Euskirchener Unternehmen F&S, das das Baugebiet erschließen und entwickeln möchte, in Auftrag gegeben hat, und mit denen Vorkommen archäologischer Funde in dem geplanten Baugebiet überprüft werden sollen.

Weitere kontroverse Bauvorhaben

Bauvorhaben in Houverath

Neben dem Kirspenicher Wäldchen befasst sich der Stadtentwicklungsausschuss am Mittwoch, 18 Uhr, im Rats- und Bürgersaal mit weiteren, teils strittigen Bauvorhaben.

In Houverath ruft der Thürne-Verein zur „Gegenwehr“ auf und protestiert gegen das mögliche Baugebiet am Mühlenberg. In Hauswurfsendungen ruft der Verein zur Unterstützung gegen den Verkauf und die Abholzung eines Waldteils am Südhang des Mühlenbergs und für den Erhalt des Lebensraumes der heimischen Tierwelt auf. Der betroffene Hang sei einer der seltenen Lebensräume in Nordrhein-Westfalen mit einem größeren Bestand an Feuersalamandern. In Houverath und auch in den Nachbardörfern gebe es außerdem alternatives Bauland, schreiben der Vorsitzende Rainer Hilberath und seine Stellvertreterin Dr. Katharina Schmidt-Loske. Bereits 2005 habe die Veräußerung der Grundstücke durch eine Bürgeraktion gestoppt werden können.

Bauvorhaben in Wald

In Wald lässt jemand nicht locker, der im Bereich Weidenweg/Zum Sommersberg/Webersbenden/Thomasstraße bauen möchte. Eine diesbezügliche Änderung des Flächennutzungsplans wurde im Stadtentwicklungsausschuss im November mit knapper 8:7-Mehrheit abgelehnt. In einem Schreiben an die Stadt bittet er nun, dass der Ausschuss erneut über das Vorhaben abstimmt. Die Begründung: Bereits 2016 habe der Stadtentwicklungsausschuss dem Bauvorhaben grünes Licht erteilt. Die Bezirksregierung habe aus planerischer Sicht ebenfalls keine Bedenken, 2020 habe der Stadtentwicklungsausschuss keine grundsätzlichen Bedenken formuliert. Durch eine artenschutzrechtliche Prüfung, die Erstellung eines Geruchsgutachtens und die anteiligen Kosten zur Änderung des Flächennutzungsplans seien der Person Ausgaben in Höhe von 5800 Euro entstanden.

Bauvorhaben in Bad Münstereifel

In Bad Münstereifel soll am Hubertusweg ein Privathaus mit Garage und Sauna errichtet werden. Die Politik hatte das Vorhaben im November abgelehnt – unter anderem deshalb, weil ein Haus in Holzblockweise aus denkmalrechtlicher Sicht nicht ins Bild passe. Der Kreis hat dieses gemeindliche Einvernehmen nun ersetzt. Die Baugenehmigungsbehörde ist der Ansicht, dass denkmalrechtliche Belange nicht beeinträchtigt sind. Die Gestaltungssatzung mache außerdem keine Vorgaben zu verwendeten Materialien.

Die Stadt präzisiert das Vorhaben: „Die Fläche ist im Landschaftsplan als besondere Schutzfläche ausgewiesen. Die Bäume sind durch den Forstbetrieb in Abstimmung mit der Unteren und Oberen Naturschutzbehörde aus Gründen der Verkehrssicherung markiert worden und dürfen entnommen werden.“ Eine Erhaltung des Wäldchens im derzeitigen Zustand sei auf Dauer nicht gegeben. Als Grund nennt die Stadt, dass der vorhandene Aufwuchs weiter wachse und sich deshalb verändere. Deshalb müsse man reagieren. „Selbstverständlich dürfen und müssen Maßnahmen der Verkehrssicherung durchgeführt werden. Dabei sind die Eigentumsverhältnisse unerheblich“, heißt es aus dem roten Rathaus.

F&S hat keine Eingriffe geplant

Georg Schmiedel, Geschäftsführer des Unternehmens F&S aus Euskirchen, teilt auf Anfrage dieser Zeitung mit: „Ob wir auf dieser Grundlage tatsächlich die Waldfläche erwerben, ist noch völlig offen.“ Aus planungsrechtlicher Sicht könne er zum Wäldchen aber die verbindliche Information geben, dass die Fläche im Landschaftsschutzgebiet liege und explizit als „Geschützter Landschaftsbestandteil“ ausgewiesen sei. „Jeglicher Eingriff in diese Fläche ist nur mit vorheriger Zustimmung der Naturschutzbehörde zulässig.“ Von markierten Bäumen wisse F&S nichts. Eingriffe, in welcher Form auch immer, plane das Unternehmen allerdings nicht.

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Deutlich macht die Person, die sich bei dieser Zeitung gemeldet hat, die aber namentlich nicht genannt werden möchte, dass sie nichts gegen die geplante Bebauung habe: „Die interessiert mich nicht, ich kann sie ohnehin nicht verhindern.“