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Brand im Münstereifeler ParkhotelJunge Angeklagte gestehen Brandstiftung

Lesezeit 3 Minuten

Teile des verlassenen Hotels gingen in Flammen auf, nachdem das Trio eine Matratze angezündet hatte.

  1. In der Nacht zum 23. Februar hatten drei Jugendliche das leerstehende Parkhotel in Bad Münstereifel in Brand gesetzt.
  2. Nun sind die Brandstifter vor dem Euskirchener Amtsgericht verurteilt worden.
  3. Der Sachschaden belief sich auf rund 140.000 Euro.

Euskirchen/Bad Münstereifel – Am Euskirchener Amtsgericht sind am Montag drei junge Brandstifter verurteilt worden. Sie hatten in der Nacht zum 23. Februar dieses Jahres im seit Jahren leer stehenden Parkhotel in Bad Münstereifel ein Feuer gelegt. Der Sachschaden belief sich auf rund 140 000 Euro.

Einer der Angeklagten, der zum Zeitpunkt der Tat 18 Jahre alt war, erhielt eine elfmonatige Jugend-Bewährungsstrafe. Zudem verurteilte ihn das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Dr. Wolfgang Schmitz-Jansen zu zwei Wochen Jugendarrest und zur Ableistung von 150 Stunden gemeinnütziger Arbeit.

Strafe zur Bewährung und Sozialstunden

In den anderen Fällen stellten die Richter die Schuld der jeweils ein Jahr älteren Angeklagten fest – die Verhängung einer Strafe wurde aber zur Bewährung ausgesetzt. Hinzu kommen beide Male 120 Sozialstunden. Wegen einer „Reifeverzögerung“ bei den jungen Männern, so Schmitz-Jansen, hatte das Schöffengericht die Taten nach dem Jugendstrafrecht beurteilt. Dabei stehe der Erziehungsgedanke im Vordergrund, nicht der Aspekt der Bestrafung.

Die Polizei sperrte den Brandort ab. Es entstand Sachschaden in Höhe von 140 000 Euro, den die drei Verurteilten nun begleichen müssen.

Bevor sie im Parkhotel eine Matratze anzündeten, sodass Teile des Gebäudes in Flammen aufgingen, hatten die drei Heranwachsenden ebenfalls in Bad Münstereifel zweimal Altpapier-Container in Brand gesteckt. Vor Gericht gestanden sie alle ihnen zur Last gelegten Taten. Im Schlusswort gaben sie sich reumütig. „Die Sache tut mir leid. Das hätte nicht passieren dürfen“, sagte der Jüngste.

Angeklagte wollten „ein größeres Ding sehen“

Als sie die Taten verübten, lebten die Angeklagten allesamt im Kreis Euskirchen. Einer ist in der Zwischenzeit in einen Nachbarkreis umgezogen. In der Nacht zum 4. Januar hatten sie an der Josef-Jonas-Straße vier mit Papier gefüllte Container in Brand gesetzt, eine Woche später gingen dort erneut Abfallbehälter in Flammen auf. Nach diesen Taten sei einer der Angeklagten auf die Idee gekommen, „ein größeres Ding zu sehen“, sagte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer.

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Als die jungen Leute zur Tat schritten, hatten sie Alkohol konsumiert. Nach der Brandstiftung blieben sie in unmittelbarer Nähe des Hotels. Einer habe mit einer Handy-Kamera sogar Aufnahmen von dem brennenden Gebäude gemacht, hieß es während der Verhandlung. Es habe ihm einen „besonderen Kick“ gegeben, die Feuerwehr im Einsatz zu sehen.

Die Verteidiger der Angeklagten machten geltend, dass ihre Mandanten zur Tatzeit in schwierigen familiären Verhältnissen lebten. Einer hatte seine Ausbildung abgebrochen; seine Eltern erwogen, sich scheiden zu lassen. Ein anderer hatte psychische Probleme, was allerdings kein Grund für eine geminderte Schuldfähigkeit sei, sagte die Vertreterin der Anklage.

Sie erinnerte daran, dass der Jüngste der Angeklagten im Mai wegen mehrerer Fälle von Diebstahl zur Ableistung von 120 Sozialstunden verurteilt worden war. Dieser Pflicht war er aber bis zum Brandstiftungsprozess nicht nachgekommen – trotz mehrerer entsprechender Ermahnungen, wie Richter Schmitz-Jansen sagte.

Schwere Hypothek

Die Quittung erhielt er jetzt: 30 weitere Stunden, eine Bewährungsstrafe und zwei Wochen Jugendarrest. „Wir müssen hier ein Signal setzen“, begründete der Vorsitzende, weshalb das Gericht in diesem Fall eine deutlich empfindlichere Strafe verhängte als in den beiden anderen.

„In Ihrem Leben muss sich etwas ändern“, redete er den dreien ins Gewissen. Nach ihren eigenen Angaben befinden sie sich mittlerweile auf dem Weg der Besserung: Einer hat eine Ausbildung begonnen, der zweite sucht eine Lehrstelle, der dritte hat zwei 450-Euro-Jobs.

„Dass sie jetzt mit einer schweren Hypothek durch das Leben gehen, haben Sie sich selber zuzuschreiben“, sagte Schmitz-Jansen. Damit spielte er auf den Umstand an, dass die Angeklagten der Gebäudeversicherung den Sachschaden in Höhe von 140.000 Euro ersetzen müssen, den sie mit der Brandstiftung angerichtet haben.