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Ehemaliges Hotel Jungmühle bleibtAntrag auf Abriss einstimmig abgelehnt

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Das ehemalige Hotel Jungmühle soll unter Denkmalschutz gestellt werden.

Bad Münstereifel – Das ehemalige Hotel Jungmühle an der Unnaustraße gehört zum Bild der Kurstadt wie das rote Rathaus oder das Windeckhaus. Auf Wunsch des neuen Eigentümers soll das Bauwerk mit Grundmauern aus dem Mittelalter abgerissen werden und dem Bau eines Mehrfamilienwohnhauses weichen. Doch daraus wird wohl nichts: Wie bislang mehr als 360 Bad Münstereifeler Gebäude soll auch das einstige Kneipp-Hotel komplett unter Denkmalschutz gestellt werden.

Wie Ulrike Schwarz vom Landschaftsverband Rheinland in der Sitzung des Stadtrates berichtete, ist im Rahmen einer obligatorischen Ortsbesichtigung durch Vertreter des LVR-Amts für Denkmalpflege festgestellt worden, dass es sich bei dem historischen Komplex um ein Baudenkmal handele.

Schützenswertes Interieur

Aufgrund des vorliegenden Abriss-Antrags sei im Gegensatz zur üblichen Praxis auch das Innere des einstigen Hotels auf schützenswertes Interieur überprüft worden, so Schwarz. Dabei fanden sich zahlreiche Details wie der Parkettboden, die Telefonzelle oder schmiedeeiserne Schmuckelemente aus der Zeit des Umbaus zum Hotelbetrieb aus den 1950er- bis 1960er-Jahren. Somit sei das Gebäude nicht nur als Standort einer alten Mühle mit einer ersten urkundlichen Erwähnung aus dem 12. Jahrhundert tradiert, erläuterte Schwarz.

Das städtebauliche Wirken der Nachkriegszeit und der Ausbau Bad Münstereifels zur Kurstadt seien im Hotel Jungmühle dokumentiert. Daher sei das Bauwerk aus Sicht des Amts für Denkmalpflege gleich in dreifacher Hinsicht als Baudenkmal zu erhalten, berichtete die LVR-Mitarbeiterin.

Ratsmitgliedern bei Inneneinrichtung uneinig

Besonders der angestrebte Schutz der Inneneinrichtung sorgte jedoch für Diskussion unter den Ratsmitgliedern. „Was kann der Eigentümer unter diesen Voraussetzungen mit dem Komplex machen?“, fragte FDP-Ratsherr Günter Kirchner und verwies auf die Erhaltung der Wirtschaftlichkeit für den Besitzer. Parteikollege Wolfgang Germann sprach sogar von einer „kalten Enteignung“.

„Das ist keine kalte Enteignung, sondern allgemeines Lebensrisiko“, setzte Thomas Bell (Linke) der Aussage entgegen. Wer in der Kernstadt eine Immobilie erwerbe, gehe das Risiko des drohenden Denkmalschutzes ein, so Bell. Das Haus „Französische Lilie“ sei als Vorbild für die gelungene Sanierung und Renovierung des Inneren und Äußeren eines denkmalgeschützten Gebäudes zu sehen, betonte auch Georg Borsch (Grüne).

Der Antrag auf Eintragung als Baudenkmal wurde von den Ratsmitgliedern bei zwei Gegenstimmen und drei Enthaltungen mehrheitlich angenommen. Als logische Konsequenz wurde der Antrag auf einen Abriss des Gebäudekomplexes einstimmig abgelehnt.