Streit um Konzert, das nie stattfandHeino gewinnt gegen seinen Ex-Agenten vor Gericht
Bad Münstereifel/Bonn – Wenn Heino nicht will, dann muss er nicht singen. Das hat ihm am Montag das Bonner Landgericht bestätigt. In einem Prozess vor der 17. Zivilkammer ging es um ein geplantes Konzert des Sängers am 23. Mai 2020 auf einem Rittergut im sächsischen Landkreis Meißen, das sein damaliger Manager am 12. August 2019 vereinbart hatte.
Nur eine Woche später, am 19. August 2019, kam es zum Bruch zwischen den beiden Männern. Zum Monatsende kündigte Heino dem Agenten, dessen Hamburger Firma zwischenzeitlich mit einer größeren fusioniert hatte, was dem Bad Münstereifeler nicht in den Kram passte.
Ein Nachfolger aus Österreich war bald gefunden, der flugs das Rittergut anschrieb und die Verantwortlichen wissen ließ, dass man einen neuen Vertrag über das Konzert schließen müsse, weil Heinos Management gewechselt habe. Daraufhin wurde der Mann mit der dunklen Brille von seinem Ex-Agenten vor dem Bonner Landgericht verklagt (Aktenzeichen: LG Bonn 17 O 394/19). Es geht um viel Geld, denn der Streitwert wurde auf knapp 49 000 Euro festgesetzt. Dann aber kam die Corona-Pandemie, und das für den 23. Mai geplante Konzert mit Heino und Band wurde abgesagt. Kein Konzert, kein Streit mehr? Der Kläger wollte die Sache vor Gericht für erledigt erklären. Das lehnte Heinos Anwalt allerdings ab. Denn hätte er zugestimmt, hätte er gleichzeitig die Klage für zulässig anerkannt, und die Parteien hätten sich die Verfahrenskosten in Höhe von 5000 Euro teilen müssen.
Die Kammer gab Heino am Montag Recht, denn die Klage sei unbegründet. Der gefeuerte Manager habe nicht nachweisen können, dass es tatsächlich einen bindenden Vertrag über den Auftritt gegeben habe. Der Termin sei zwar auf Heinos Homepage zu finden gewesen, ein solcher Eintrag habe aber keine rechtliche Bindung, so das Gericht.