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Verordnung interessierte nur wenigeKaum „Spaziergänger“ mit Maske in Bad Münstereifel

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Etwa 130 Teilnehmer des „Donnerstagsspaziergangs“ zogen durch Bad Münstereifel.

Bad Münstereifel – „Hier wurde gerade mit erhöhtem Puls diskutiert“, gab der Polizist in Bad Münstereifel übers Funkgerät an seine Kollegen weiter. Nach dem die „Donnerstagsspaziergänger“ etwa 40 Minuten durch die Kurstadt gegangen waren, trafen sie vor dem Rathaus auf die Gegendemonstranten. Die hatten sich eigentlich vor der Stiftskirche zu einer Mahnwache getroffen, um der weltweit etwa 5,5 Millionen Opfer der Corona-Pandemie zu gedenken. Als dann aber die „Donnerstagsspaziergänger“ vom Kurpark wieder in die Stadt kamen, zogen die Gegendemonstranten in Richtung der etwa 130 Teilnehmer.

Während die Gegendemonstranten durch die Bank Maske trugen, verzichteten viele „Spaziergänger“ darauf – obwohl die Polizei vor dem Start darauf hingewiesen hatte, dass das nach der neuen Corona-Schutzverordnung nun Pflicht ist. Und man eine Ordnungswidrigkeit begehe, wenn man keine FFP2- oder eine medizinische Maske trage.

50 Gegendemonstranten

Etwa 50 Gegendemonstranten hatten sich vor der Stiftskirche in Bad Münstereifel versammelt. Sie hatten Kerzen für die Opfer der Corona-Pandemie aufgestellt. Zudem hatte der Organisator, ein Bad Münstereifeler, der namentlich nicht genannt werden möchte, zwei Kunstdrucke von „Bananensprayer“ Thomas Baumgärtel organisiert. Das Motiv zeigt eine mit Corona infizierte Banane, die nach einer Impfung wieder gelb wird. Von Bürgermeisterin Sabine Preiser-Marian sollte der Bad Münstereifeler an die Teilnehmer der Mahnwache „schöne Grüße und ein Danke“ ausrichten. Unterstützung erhielt der Organisator unter anderem von den „Omas gegen Rechts“. (tom)

Für die Einhaltung von Hygienevorschriften und Beurteilungen von Infektionsgefahren sind nach Angaben von Franz Küpper, Pressesprecher der Euskirchener Polizei, die kommunalen Ordnungsbehörden zuständig. Das gelte auch für die Ahndung von Verstößen gegen die Corona-Schutzverordnung. Die Polizei werde weiterhin die Ordnungsbehörden bei der Überwachung der Corona-Regeln unterstützen. Wenn also Maßnahmen zu treffen seien, die die kommunale Behörde selbst nicht treffen könne, werde die Polizei ihnen unter die Arme greifen.

„Wer keine Maske trägt, begeht einen Verstoß"

„Im Rahmen der Amtshilfe stellen wir beispielsweise Personalien fest und unterstützen bei der Einleitung entsprechender Ordnungswidrigkeitenanzeigen“, so Küpper: „Wer keine Maske trägt, begeht einen Verstoß und muss damit rechnen, dass gegen ihn ein Bußgeldverfahren eingeleitet wird. Die Höhe des Bußgeldes beträgt 150 Euro.“ Das Nichttragen einer Maske helfe gegebenenfalls bei der Identifizierung von Personen.

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Der Organisator der Gegendemonstration hatte bei Künstler  Thomas Baumgärtel zwei Kunstdrucke abgeholt und ausgestellt.

Letztlich leistete nur ein geringer Teil der Spaziergänger der Aufforderung, eine Maske zu tragen, Folge. Jedoch ging die Polizei nicht konsequent gegen diejenigen vor, die sich nicht an die Maskenpflicht hielten. Eine nicht angezeigte Versammlung stellt laut Küpper noch keine Grundlage für eine Auflösung oder ein Verbot dieser Versammlung dar. Eine Auflösung sei möglich, wenn die Versammlung einen gewalttätigen oder aufrührerischen Verlauf nehme oder unmittelbare Gefahr für Leben und Gesundheit der Teilnehmer bestehe. Es sei die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen zu berücksichtigen und situativ zu prüfen.

Die Möglichkeit, dass Polizisten bei einem Einschreiten gefilmt werden, bestehe bei jedem Einsatz. „Ausdrücklich hat der Gesetzgeber eine Ausnahme bei Versammlungen hinsichtlich des Rechts am eigenen Bild vorgesehen“, so Küpper.

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Woher die „Spaziergänger“ in Bad Münstereifel kamen, ist nicht klar. Einer der Gegendemonstranten fragte, warum man denn nicht in der Stadt spaziere gehe, wo man herkomme – erhielt aber keine Antwort. Ein Senior, der nach eigenem Bekunden aus der Kurstadt kommt und dort schon sehr lange lebt, stellte fest: „Von denen ist keiner von hier.“