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ZivilcourageFrau in Blankenheim vor beißendem Hund gerettet

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Zivilcourage bewies Günter Wagner, hier mit Hündin Bela, als eine Frau von ihrer Spanischen Dogge schwer verletzt wurde.

Blankenheim-Nonnenbach – Dem beherzten Eingreifen von Günter Wagner aus Nonnenbach ist es zu verdanken, dass eine Hundebesitzerin durch die Bisse ihrer rund 50 Kilogramm schweren Spanischen Dogge nicht schwerer verletzt worden ist. Für seine mutige Tat wurde er von der Blankenheimer Bürgermeisterin Jennifer Meuren geehrt.

Es sei am 19. Dezember gegen 18 Uhr gewesen und natürlich um diese Jahreszeit schon dunkel, als er mit seinem Fahrzeug in Richtung Blankenheimerdorf gefahren sei. Oberhalb von Nonnenbach habe er ein kleines Waldstück passiert, so Wagner. In dem Wäldchen befindet sich ein Wanderparkplatz unmittelbar am Straßenrand.

Was Wagner dort gesehen hat, hat er zunächst nicht richtig einordnen können: eine auf dem Boden liegende Frau und einen Hund. Als er sich langsam genähert habe, habe er erkannt, dass sich der Hund offenbar in den rechten Arm der Frau verbissen hatte.

Trotz Risiko nicht gezögert

Günter Wagner musste sich schnell entscheiden. „Ich habe später immer wieder daran gedacht. Würde ich es noch mal tun?“ Er kommt Wochen danach noch ins Grübeln. In dem Moment hat er nicht gezögert – und riskiert, sich selbst in Gefahr zu bringen.

Normalerweise transportiert Wagner auf der Ladefläche seines Pick-ups auch Dinge wie eine Heugabel oder anderes leichtes landwirtschaftliches Gerät. Doch an jenem Tag sind da nur zwei leere Benzinkanister gewesen. Die habe er gepackt, sei auf den Hund zugegangen und habe versucht, ihn mit den Kanistern von seinem Opfer wegzudrängen.

Dogge eingeschläfert

Zunächst vergebens, dann erfolgreich. Die Dogge habe ihn kurz angeschaut, so Wagner, und sei langsam davongelaufen. Wagner hat der Frau geholfen und den Notarzt alarmiert. Ihr rechter Arm hat mehrfach operiert werden müssen. Die Spanische Dogge ist am nächsten Tag eingeschläfert worden. Offenbar hat der Hund seine Besitzerin angefallen, nachdem die Frau beim Spaziergang gestolpert war.

„Herr Wagner ist für uns alle ein Vorbild, sein Einsatz verdient höchsten Respekt“, so Bürgermeisterin Jennifer Meuren, die ihm für seine Zivilcourage dankt. Aber: „Jeder Mensch muss in einer solchen Situation abwägen, was man, ohne selbst Schaden zu nehmen, tun kann.“

„Hund bleibt Hund”

Günter Wagner hat es gewusst. Er besitzt seit vielen Jahren Hunde: „Ich bin mit Tieren aufgewachsen.“ Hündin Bela etwa, die er gerade hält, stuft Wagner als „koscher“ ein – doch ob das eine Garantie ist, wenn Bela das Gefühl hat, ihr Revier verteidigen zu müssen? „Hund bleibt Hund – und sollte nicht vermenschlicht werden“, zitiert Wagner einen Tipp, den alle Hundetrainer geben.

Der Vierbeiner brauche eine klare Rolle in seinem „Rudel“, eine Bezugsperson, die er bedingungslos als Autorität akzeptiert, die für ihn Regeln setze und verantwortungsbewusst mit ihrem Tier umgehe.

Von Dobermann angegriffen

Wie berechtigt diese Hinweise sind, zeigt ein zweiter Vorfall vom 3. März in Nonnenbach. Auch da ist eine Frau auf einem Spaziergang mit ihren beiden kleinen Hunden, als die Tiere vom Dobermann eines 58-Jährigen angegriffen worden sind. Das Tier, so die Polizei, sei „ohne Aufsicht des Halters“ gewesen, habe die kleinen Hunde zerbissen und lebensgefährlich verletzt.

Zu Boden gerissen und gebissen

Auch die Frau ist angefallen, zu Boden gerissen und gebissen, aber nur leicht verletzt worden. Der Hundehalter ist laut Polizei erst später erschienen und hat seinen Hund zurückgepfiffen. Und weiter: „Ohne sich um die am Boden liegende verletzte Frau zu kümmern, ging er mit seinem Hund zurück auf sein Grundstück.“

So schwerwiegend beide Fälle sind – kreisweit gebe es bei den registrierten Hundebissen keine Häufungen, so Polizeisprecher Franz Küpper. Auch gebe es keine örtlichen Schwerpunkte. Aktenkundige Vorfälle würden als fahrlässige oder vorsätzliche Körperverletzung eingestuft.

Keine generelle Leinen- und Maulkorbpflicht

Die beiden betroffenen Hunderassen – Spanische Dogge und Dobermann – seien derzeit nicht als gefährlich eingestuft, so Ferdi Hoss, Leiter des Ordnungsamtes der Gemeinde Blankenheim. „In den Paragrafen 3 und 10 des Landeshundegesetzes werden bestimmte Rassen genannt, diese beiden gehören nicht dazu.“ Für sie bestehe keine generelle Leinen- und Maulkorbpflicht.

Das Landeshundegesetz

Leine außerhalb von Wegen

Das Landeshundegesetz (LHundG) enthält Vorschriften für den Umgang mit einem Hund außerhalb eines eingefriedeten, privaten Grundstücks. In diesen Fällen muss ein Hund an einer geeigneten Leine geführt werden. Ohne Ausnahme gilt dies für Hunde, die größer als 40 Zentimeter oder schwerer als 20 Kilogramm sind.

Gemäß Landesforstgesetz (LFoG) NRW müssen Hunde im Wald außerhalb der Wege angeleint sein. Das bedeutet für Wanderer oder Spaziergänger, die sich einem freilaufenden Hund gegenübersehen: Sie müssen vorsichtig sein. Denn: „Spaziergänge in Begleitung eines auf dem Waldweg freilaufenden Hundes sind nicht zu beanstanden“, heißt es dazu in dem Merkblatt der Gemeinde Blankenheim.

Ausnahmen gelten nach dem Landeshundegesetz für bestimmte Rassen, die als gefährlich eingestuft sind. Wer einen Hund mit sich führt, muss zudem immer in der Lage sein, ihn „körperlich zu beherrschen“. (sli)

Weil immer wieder Fragen zum Stichwort Hundehaltung in der Öffentlichkeit bei Hoss auflaufen, hat die Gemeinde ein „Merkblatt zur Anleinpflicht für Hunde“ verfasst, das allen Hundebesitzern bei der Anmeldung ihrer Tiere ausgehändigt wird.

Nicht ohne Aufsicht laufen lassen

Wichtig hierbei: „Hunde dürfen grundsätzlich nicht unbeaufsichtigt herumlaufen. Der Hundehalter oder eine Aufsichtsperson muss jederzeit Sichtkontakt halten und in der Lage sein, den Hund durch Kommandos zu führen.“ Zudem müssen sie körperlich in der Lage sein, die Hunde zu beherrschen.

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Wagner bringt es auf den Punkt: „Wer sich einen Hund zulegen will, sollte sich immer fragen: Passt der Hund zu mir?“ Egal, ob Mops oder Dogge: Man muss sich den Vierbeiner zutrauen.