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Drogen-PlantageGericht kann Blankenheimer Ehepaar illegalen Hanfanbau nicht nachweisen

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Das Symbolbild zeigt Cannabispflanzen in einer Plantage, darüber hängt ein digitales Thermometer.

Eine illegale Hanfplantage, wie auf diesem Symbolbild, hatten Polizeibeamte im Jahr 2019 auf einem Reiterhof in der Gemeinde Blankenheim gefunden.

Bei einer Durchsuchung wurde 2019 auf einem Reiterhof in Blankenheim eine Hanfplantage entdeckt. Dafür stand nun ein Ehepaar vor Gericht.

Mit einem Freispruch ist am Dienstag ein Prozess gegen ein Ehepaar aus der Gemeinde Blankenheim zu Ende gegangen. Guido und Sonja F. (Namen geändert) mussten sich vor der 4. Großen Strafkammer des Aachener Landgerichts verantworten, weil ihnen die Staatsanwaltschaft den Betrieb einer Cannabisplantage auf ihrem Hof angelastet hatte.

Bereits im November 2019 hatten Polizeibeamte das Gehöft durchsucht und waren dabei auf drei angelegte Felder gestoßen, auf denen Cannabispflanzen angebaut worden waren. Die Erntemenge habe sich auf insgesamt neun Kilogramm Marihuana belaufen, hieß es in der Anklageschrift.

Vor dem Landgericht machten die beiden Angeklagten nun von ihrem Schweigerecht Gebrauch: Weder der Mann noch seine Ehefrau wollten sich im Prozess zu den Tatvorwürfen äußern – eine Taktik, die bei der dünnen Beweislage schließlich auch zum Erfolg führte. „Vom Vorwurf des Drogenanbaus wurden die beiden freigesprochen“, sagte eine Sprecherin des Landgerichts.

Freispruch für Blankenheimer: Beweislage reichte nicht aus

Hintergrund dieser Entscheidung ist der Umstand, dass neben Guido und Sonja F. im Jahr 2019 noch eine weitere Mietpartei auf dem Hof gelebt hat. „Es konnte nicht abschließend festgestellt werden, dass die Eheleute F. am Betrieb der Drogenplantage beteiligt waren“, so die Gerichtssprecherin weiter.

Zumindest Sonja F. hatte zur Tatzeit aber nachweislich mit Drogen zu tun: Auf ihrem Handy wurden 2019 mehrere Textnachrichten gefunden, die mit dem unerlaubten Erwerb von Amphetaminen in drei Fällen im Zusammenhang stehen. Diesen Tatvorwurf räumte die Angeklagte jetzt gegenüber dem Gericht auch ein, wie die Gerichtssprecherin sagte. Dafür wurde die Blankenheimerin zu einer Geldstrafe in Höhe von 50 Tagessätzen à 60 Euro verurteilt.