Grünen-Ratsherr Ulrich Böttger schlägt eine mobile Anlage für den Kronenburger See vor – man wolle seinen Vorschlag nun prüfen.
Mit StegenGibt es doch noch eine Chance für den Badebetrieb am Kronenburger See?
Mit einem mobilen Badesteg, der den für Schwimmer oder Wassersportler auf dem Kronenburger See bei niedrigem Winterstau gefährlichen Bereich vor dem Überlauf an der Hochwasserschutzmauer absperren könnte, soll ein Badebetrieb in diesem Sommer doch noch möglich sein. Das schlägt zumindest Ulrich Böttger, Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen im Dahlemer Gemeinderat, vor.
In einem Schreiben an Dahlems Bürgermeister Jan Lembach, das der Redaktion vorliegt, weist Böttger darauf hin, dass er einen solchen Vorschlag der Gemeinde schon vor einem Jahr bei einem Termin zu den bei der Flut 2021 an der Staumauer entstandenen Schäden gemacht habe.
„Sie hatten das als Unsinn weit von sich gewiesen“, so Böttger an Lembach gerichtet. Nun wiederholt er seinen Vorschlag, offenbar aufgerüttelt auch von der Kritik am erneuten Badeverbot in diesem Sommer.
Verbot des Badebetriebs sei arge Zumutung für Betroffene
Wie berichtet, hatten Unternehmer, die am See touristische Einrichtungen vorhalten, sogar mit Regressforderungen wegen erneut erwarteter Einnahmeverluste gedroht.
Er komme auf seinen Vorschlag aber auch deshalb zurück, „weil es schon eine arge Zumutung für alle Betroffenen, besonders die Kinder, ist, diesen Zustand für mindestens schon zwei Jahre mit ungewissem Ausgang zu belassen“, so der Ratsherr. Man müsse daher alles Denkbare prüfen. Schwimmstege zur Abgrenzung der Gefahrenzone könne man entweder kaufen, mieten oder leasen, schreibt Böttger.
Am See benötige man seiner Einschätzung nach rund 200 Meter solcher Stege. Es gebe sie mit Holzdeckauflagen und auch mit einseitigen Absperrbrüstungen zur verbotenen Seite. Nach Böttgers Meinung ist eine Prüfung der Option zumindest einen Versuch wert.
Angesprochen auf den Vorschlag Böttgers, gibt sich Lembach zurückhaltend. Bei dem Thema, zu dem jeder seine Meinung habe, sage er gar nichts zu. Man wolle den Vorschlag prüfen. Zu bedenken sei, dass vor einem möglichen Aufbau der Stege die Behörden, etwa die Untere Wasserbehörde bei der Kreisverwaltung, vor allem aber die Bezirksregierung Köln, um Genehmigung anzufragen seien. Das, so Lembach „kann zeitnah geschehen“. Den Vorwurf Böttgers, er habe einen ersten Vorschlag in der Sache als „Unsinn“ abgetan, weist er entschieden zurück.