Firma legt Gutachten zum Schwarzstorch vorNeuer Bauantrag für den Windpark in Dahlem
Dahlem – Das Ringen um den auf Eis gelegten Bau von fünf Windkraftanlagen im Dahlem/Schmidtheimer Wald geht weiter. Wie berichtet, hat das Verwaltungsgericht Aachen die vom Kreis erteilte Baugenehmigung für den Windpark Dahlem IV im September wegen erheblicher Verfahrensfehler für ungültig erklärt.
Gegen dieses Urteil hat der Kreis Euskirchen, dem Schadenersatzforderungen in zweistelliger Millionhöhe drohen, wenn die teilweise bereits errichteten Anlagen wieder abgebaut werden müssten, beim Oberverwaltungsgericht in Münster die Zulassung einer Berufung beantragt. Ob und wann es zu einem Berufungsverfahren und so zu einem höherinstanzlichen Urteil kommen wird, ist noch völlig unklar.
Parallel dazu hat der Projektierer des Windparks, die Firma Dunoair nun eine neue Baugenehmigung für die fünf Windräder beantragt. Dies bestätigte Kreispressesprecher Wolfgang Andres auf Anfrage der Redaktion. Zusammen mit ihrem Bauantrag habe die Firma auch eine neue Umweltverträglichkeitsprüfung sowie eine genauere Untersuchung über mögliche Auswirkungen der Windkraftanlagen auf den Schwarzstorch eingereicht. Die Aachener Verwaltungsrichter hatten bemängelt, dass die Folgen für die Schwarzstörche, die knapp 500 Meter von einem der Windräder einen Horst haben, nicht ausreichend untersucht worden seien.
Kurswechsel der Landesregierung erschwert den Prozess
Im neuen Genehmigungsverfahren, so Andres, sei anders als im ersten auch eine Beteiligung der Öffentlichkeit durch Offenlage vorgesehen.
In eine Zwickmühle gerät der Kreis allerdings bei dem aktuellen Genehmigungsverfahren durch die unklare Lage in Düsseldorf. Hatte die frühere Landesregierung ja im Landesentwicklungsplan (LEP) Windkraftanlagen in Waldbereichen zugelassen, wenn in einer Kommune keine geeigneten Offenflächen zur Verfügung stehen, so hat die jetzige Landesregierung einen Kurswechsel angekündigt und eingeleitet. Im künftigen Landesentwicklungsplan soll die Privilegierung der Windenergieerzeugung im Wald wieder aufgehoben werden.
Völlig unklar, so Pressesprecher Andres, sei derzeit für den Kreis, wann der neue LEP verabschiedet werde und ab wann Neuregelungen gelten würden. Es sei möglich, dass die neuen Regelungen erst ab einem bestimmten Stichtag – und damit nur für künftige Bauanträge – gelten würden. Genauso sei aber denkbar, dass die neuen LEP-Vorgaben rückwirkend gelten könnten und damit Auswirkungen auf bereits gestellte Bauanträge hätten.
Im aktuellen Fall, so Andres, habe der Kreis aber nur die Möglichkeit, den von Dunoair gestellten neuen Bauantrag entsprechend der bisherigen, derzeit geltenden Richtlinien zu prüfen.
Rodungsarbeiten nützen weder der Gemeinde noch dem Projektierer
Derweil hat Dunoair scharf auf die Baumfällungen im Dahlemer Forst durch die Gemeinde reagiert. Wie einer Pressemitteilung auf der Homepage der Firma zu entnehmen ist, erklärte das Unternehmen, es sei fassungslos und schockiert über die Fällungen in der Nähe des Storchenhorstes „An der Urftquelle“. Zumal die Sensibilität dieses Bereichs allen Verfahrensbeteiligten habe klar sein müssen, da der Horst ja ein wichtiger Bestandteil im Klageverfahren zwischen dem Naturschutzbund Deutschland (Nabu) und dem Kreis sei.
Das könnte Sie auch interessieren:
Als Projektierer sei die Firma daher über die durchgeführten Arbeiten „zutiefst irritiert“. Es grenze aber an Verleumdung, wenn behauptet werde, dass sich der Gemeindeforst zum Erfüllungsgehilfen der Windkraftindustrie mache.
Von einer Zerstörung des Nistplatzes zu sprechen, sei mehr als übertrieben, da der Horstbaum unangetastet geblieben sei und der Bereich durch die Baumentnahme keine besondere zusätzliche Auflichtung erfahren habe. Der Baumbestand dort sei bereits seit vielen Jahren sehr licht.
Dem Projektierer und der Gemeinde nützten die durchgeführten Rodungsarbeiten im Umfeld des Horstes keineswegs. Allerdings kratze das mediale Ausschlachten dieses Vorfalls an der Reputation der Firma. Dunoair: „Der Versuch, über das Aufbauschen eines Themas mit zweifelhaften Anschuldigungen ein Windkraftprojekt zu verhindern, ist leider gängige Praxis der beteiligten Windkraftgegner(innen). Es zeigt einmal mehr, wo der wahre Fokus dieser Akteure liegt: nämlich im Kampf gegen Windkraft aus Prinzip oder Eigennutz.“