Windpark Dahlem IVBetreiber Duno-Air wehrt sich gegen Abschaltung
Dahlem – Windpark Dahlem IV – die nächste Runde: Die Duno-Air, Betreiber des derzeit von der Inbetriebnahme per Zwischenverfügung durch das Verwaltungsgericht Aachen erneut gestoppten Windparks im Wald zwischen Schmidtheim und Baasem, hat Beschwerde gegen die Entscheidung eingelegt.
Nun muss sich das Oberverwaltungsgericht Münster schon in zwei Rechtsstreitigkeiten mit den Windkraftanlagen (WEA) des Windparks Dahlem IV befassen. Denn nicht nur die erste Betriebserlaubnis durch den Kreis Euskirchen von 2018 wurde vom Verwaltungsgericht Aachen gestoppt und muss in Münster in einem Berufungsverfahren entschieden werden.
Jetzt ist auch ein Einspruch des Windkraftanlagenbetreibers Duno-Air zur Zwischenverfügung des Aachener Gerichts vom Juni dieses Jahres gegen eine zweite vom Kreis Euskirchen erteilte Betriebserlaubnis in Münster anhängig.
Duno-Air sieht keinen Grund für Abschaltung
„Wir haben Beschwerde eingelegt“, bestätigte Thilo Wemmer-Geist, Senior-Projektmanager von Duno-Air aus dem niederrheinischen Rees, auf Anfrage: „In unserer Begründung weisen wir darauf hin, dass es aus fachlicher Sicht keinen Grund für irgendeine Abschaltung gibt.“
Streitpunkt ist vor allem die Frage, ob durch die neuen Windräder im Umkreis nachgewiesene Rotmilane gefährdet werden könnten, und ob ein Paar des in der NRW-Eifel vorkommenden Greifvogels im kritischen Umkreis von unter 1000 Metern einen Horst besetzt hat, der auch bebrütet wird.
„Dass dort im Rotbachtal unterhalb von drei der neuen Windkraftanlagen für Dahlem IV ein Rotmilanhorst in einem circa 20 Meter hohen Laubbaum vorhanden ist, ist für uns definitiv sicher“, meint Claudia Rapp-Lange, Fachberaterin bei der Naturschutzinitiative (NI). Der Horst sei auch 2019 der Genehmigungsbehörde und der Unteren Naturschutzbehörde gemeldet und von diesen bestätigt worden. Zudem habe man das durch eigene Beobachtungen im März und April dieses Jahres anhand von Flugbewegungen von zwei Rotmilanen festgestellt und protokolliert.
Rotmilane als Streitpunkt
Damals allerdings war noch nicht erkennbar, ob der Horst auch bebrütet wird. Die Brutzeit beginnt etwas später, und jetzt kann aufgrund des dichten Laubdachs das mögliche Gelege von entfernten Beobachtungsstandpunkten auf gleicher Höhe nicht mehr mit dem Fernglas eingesehen werden. Das ist genau ein Streitpunkt, der jetzt zum Widerspruch von Duno-Air gegen die Aachener Zwischenverfügung geführt hat.
„Unser Gutachter ist seit vielen Jahren mit den naturschutzrechtlichen Untersuchungen befasst. Er wertet das Geschehen im Bereich des Windparks kontinuierlich aus. Daher sind auch schon früh erste Zweifel am Besatz des streitgegenständlichen Rotmilanhorstes aufgekommen“, meint Thilo Wemmer-Geist.
Fotos liegen vor
Ob der Rotmilan nun da ist, wo er sein soll, oder nicht, kann letztlich derzeit verlässlich nur durch Verstöße gegen das Artenschutzgesetz geklärt werden: Man müsste entweder per Drohne das Gebiet des Rotbachtales überfliegen oder einen professionellen Baumkletterer in die Wipfel schicken. Beides ist verboten.
Andererseits liegen der Naturschutzinitiative Fotos vor, die Rotmilane sogar beim aktiven Anfliegen der Windkraftanlagen oberhalb des Rotbachtales zeigen. Und es gibt ein vom 29. April dieses Jahres stammendes, neues Gutachten der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten, das aus Sicht der Gegner wie der Befürworter von Windkraftanlagen in Waldgebieten eine wichtige Argumentationshilfe werden könnte.
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In der wissenschaftlich fundierten Analyse werden für Rotmilane Schutzräume um Windkraftanlagen von bis zu 2000 Metern empfohlen. Und selbst ein in einem Jahr nicht genutzter, aber intakter Horst hat demnach eine auf drei Jahre ausgedehnte Schutzfunktion: als potenzieller künftiger Nistplatz.
Sollte der jetzt streitige Horst eines Rotmilanpaares im Rotbachtal tatsächlich vorhanden sein, wäre das Wasser auf die Mühlen der Windkraftanlagengegner. So oder so: Duno-Air-Manager Wemmer-Geist hofft auf ein baldiges Ende des aus seiner Sicht leidigen und für das Unternehmen teuren Inbetriebnahmestopps: „Da am Oberverwaltungsgericht Münster seit dem 1. Juli ein neuer Richter im zuständigen Senat begonnen hat, rechnen wir in den nächsten ein, zwei Wochen mit einer Entscheidung.“