AboAbonnieren

Duno-Air enttäuschtZwei von drei Anlagen sind fertig - vorerst nicht ans Netz

Lesezeit 3 Minuten

Kurz vor der Fertigstellung ist auch die dritte Windkraftenergieanlage des Projektes Dahlem IV, hier ein Baustellenfoto. Der Bau ist weiter erlaubt, der Betrieb bleibt vorerst verwehrt.

  1. Das Verwaltungsgericht hatte zunächst die Inbetriebnahme gestoppt.
  2. Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Dahlem IV durch den Kreis Euskirchen vom 10. Februar 2020 liegt somit weiter auf Eis.
  3. Zwei von drei strittigen Windenergieanlagen oberhalb des Rotbachtals sind betriebsbereit, dürfen aber nach dem Beschluss in Münster nicht ans Netz.

Münster/Dahlem – Drei neue Windkraftanlagen im Windpark Dahlem IV dürfen bis zur endgültigen gerichtlichen Entscheidung über die Inbetriebnahme weiterhin nicht ans Netz. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) am vergangenen Donnerstag in einem Beschluss entschieden. Damit weist das Gericht eine Beschwerde des Anlagenbetreibers Duno-Air gegen einen Zwischenbescheid des Verwaltungsgerichtes Aachen zurück.

Das Das Verwaltungsgericht hatte zunächst die Inbetriebnahme gestoppt. OVG schloss sich jetzt der Entscheidung der Aachener Richter an, die in der Hauptsache aber noch entscheiden müssen.

Zweite Niederlage

Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Dahlem IV durch den Kreis Euskirchen vom 10. Februar 2020 liegt somit weiter auf Eis. Das ist nach der nach wie vor beim OVG anhängigen Klage von Naturschützern gegen die erste Betriebsgenehmigung von Dahlem IV vor vier Jahren nun schon die zweite Niederlage für die Genehmigungsbehörde.

Für den Anlagenbetreiber Duno-Air aus dem niederrheinischen Rees, der schon die Windparks Dahlem I-III mit 15 genehmigten Windkraftanlagen gebaut hat, eine weitere enttäuschende Nachricht. Für das Unternehmen, so Projektmanager Thilo Wemmer-Geist auf Anfrage der Redaktion, seien allein die Kosten der Fachgutachten zu den Vogelarten in der Region durch ein Aachener Sachverständigenbüro mittlerweile ins „Astronomische“ gestiegen.

Naturschutzfachliche Abwägung eine Inbetriebnahme

Zwei von drei strittigen Windenergieanlagen oberhalb des Rotbachtals sind betriebsbereit, dürfen aber nach dem Beschluss in Münster nicht ans Netz. Die dritte Anlage steht kurz vor der Fertigstellung.

Sowohl das Verwaltungsgericht Aachen als auch jetzt das Oberverwaltungsgericht müssen weiter abwägen, ob im ersten Genehmigungsverfahren von 2016 oder im zweiten von diesem Jahr die naturschutzfachliche Abwägung eine Inbetriebnahme von Dahlem IV erlaubt oder nicht. Und dafür bräuchten sie schlicht mehr Zeit – so das Fazit des OVG-Beschlusses von Donnerstag, gegen den keine Rechtsmittel zulässig sind (Aktenzeichen: 8B907/20).

OVG noch nicht entschieden

Knackpunkt, das ergibt sich aus der Beschlussbegründung, ist die artenschutzrechtliche Fragestellung eines Verstoßes der Genehmigung gegen das Tötungsverbot des Bundesnaturschutzgesetzes hinsichtlich des Rotmilans. Das OVG sieht diese Frage noch nicht entschieden. Bis dahin muss aber die Gefahr für die im Umkreis der Windkraftanlagen möglicherweise brütenden Rotmilane ausgeschlossen sein.

Das ist aus Sicht von Thilo Wemmer-Geist von Duno-Air das Ergebnis einer einfachen Taktik der Naturschutzinitiative (NI), die Dahlem IV bisher verhindert hat. Wemmer-Geist: „Wozu benötigen wir noch Genehmigungsbehörden und Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung, die zweieinhalb Jahre dauern, wenn die Gerichte diese Entscheidungen bei der leisesten Gegenwehr aussetzen? Welchen Wert haben Fachgutachten, wenn jeder, unabhängig von der tatsächlichen Qualifikation, anderes behaupten und damit ein Projekt verhindern kann?“

Artenschutz hat Vorrang

Das sieht die klagende Naturschutzinitiative – die sich ausdrücklich nicht als Windkraftgegner bezeichnet – ganz anders: „Wir sind sehr zuversichtlich, dass das Gericht nach intensiver Prüfung unseren Ausführungen folgen wird“, so Harry Neumann, Landesvorsitzender der NI, und Claudia Rapp-Lange, Länder- und Fachbeirätin des NI-Landesverbands. Und weiter: „Nach unserer Auffassung hätte Dahlem IV bei korrekter Prüfung der vorgelegten fachlichen Einwendungen im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung niemals genehmigt werden dürfen.“

Artenschutz habe, so sehen es die Naturschützer, nach wie vor Vorrang vor privatem wirtschaftlichem Interesse.

Ausnahmeregelung zurückgewiesen

Konsequenterweise hat das OVG Münster auch die von Duno-Air beantragte Ausnahmeregelungen für Betriebszeiten nachts und ab Beginn des Herbstzugs der Rotmilane zurückgewiesen.

Das könnte Sie auch interessieren:

„Das hat uns tatsächlich sehr überrascht“, so Thilo Wemmer-Geist, dessen Unternehmen aber am Standort Dahlem IV festhalten will: „Wir sind weiter zuversichtlich, dass das Gericht in unserem Sinne entscheiden wird. Daher halten wir am aktuellen Zeitplan fest.“