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Mit AuflagenBadebetrieb am Kronenburger See könnte im Sommer möglich sein

Lesezeit 4 Minuten
Ein Schild weist auf das Badeverbot am Kronenburger See hin.

Das soll sich in diesem Jahr möglichst nicht wiederholen: Im Sommer 2022 blieb der Kronenburger See wegen der Beseitigung der Flutschäden gesperrt.

Wegen der Flutschäden war im Sommer 2023 kein Badebetrieb am Kronenburger See möglich. Das könnte sich dieses Jahr ändern.

Wird er geöffnet oder nicht? Ob der Kronenburger See nach der Sperrung im vergangenen Jahr ab dem 1. Mai wieder zum Badesee wird, entscheidet die Bezirksregierung Köln am 1. März. Dann läuft eine Nachmeldefrist für erfüllte Sicherheitsauflagen ab.

„Wir hängen ein bisschen in der Luft“, sagt Erwin Bungartz, Allgemeiner Vertreter von Dahlems Bürgermeister Jan Lembach. Er macht aus seiner derzeit eher angespannten Gemütslage keinen Hehl. Denn weiterhin ist unklar, ob der See im Winterstau bleibt oder eine für den Badebetrieb erforderlich Aufstauung in den Sommerstau erfolgt. Für den Sommerstau sind Auflagen der Bezirksregierung zu erfüllen.

Am 1. März wird über den Kronenburger See entschieden

Regierungspräsident Dr. Thomas Wilk hatte sich bei seinem Antrittsbesuch beim den See betreibenden Zweckverband Ende Januar in der Sache nicht festgelegt. Vonseiten der Gemeinde heißt es, dass er eine konstruktive Zusammenarbeit versprochen und versichert habe, dass sich seine Fachbehörde beim Zweckverband melden werde – vor dem Stichtag 1. März, zu dem über die Frage entschieden werden soll.

Doch geschehen ist bislang nichts. Noch ist der See im Winterstau, der zwei Meter niedriger ist als der Sommerstau. Die Erhöhung des Pegels müsste spätestens zum 1. Mai, dem traditionellen Beginn der Sommersaison, erfolgen.

Für den Badebetrieb sind einige Bedingungen zu erfüllen

In einem Schreiben der Bezirksregierung vom 4. Januar an den Zweckverband Kronenburger See, das der Redaktion vorliegt, wird die Behörde nun konkret. Gerichtet ist es an die Gemeinde Dahlem, die über ihren Bürgermeister den Vorsitz in der Gesellschafterversammlung des Zweckverbands Kronenburger See hat. Im Verband sind die Anliegergemeinden und Landkreises des Sees und des Oberlaufs der Kyll vertreten: die Gemeinde Dahlem und der Kreis Euskirchen auf NRW-Seite, die Verbandsgemeinde Gerolstein und der Landkreis Vulkaneifel in Rheinland-Pfalz.

Zunächst fordert die Aufsichtsbehörde, dass „die baulichen Umsetzungen am Stahlwasserbau“ nach den Flutschäden durch den Sommerstau nicht nachteilig verzögert werden dürfen. Insgesamt sind an der Hochwasserschutzanlage der Staumauer Schäden in Höhe von weit über einer Million Euro entstanden. Erwin Bungartz ist überzeugt, dass die Arbeiten auch im Sommer fortgesetzt werden können. Ebenso glaubt er, dass die „Vorlage des Sicherheitsberichtes Teil A“ fristgerecht zum 30. April erfolgen kann.

Bezirksregierung fordert Sanierung und Gefahrenabwehrplan

Zum dritten fordert die Aufsichtsbehörde, dass „alle weiteren Schäden, die sich aus dem Hochwasserereignis 2021 an der Stauanlage ergeben haben, behoben sein müssen“. Das ist im Prinzip die Zusammenfassung der Reparaturarbeiten, die der Zweckverband seit Ende Juli 2021 in Abstimmung mit eben der Aufsichtsbehörde begonnen, teilweise abgeschlossen, oder ausgeschrieben hat. Insbesondere geht es um die Rückstausicherung an zwei Messschächten. Bungartz glaubt, dass in einem Fall eine zeitliche Verlängerung der nötigen Arbeiten möglich sein könnte.

Die Erfüllung von Sicherheitsauflage Nummer vier in der Liste aus Köln, die Aufstellung von „Alarm- und Gefahrenabwehrplänen für den Notfall bei Extremhochwasser“, will Bungartz in Kooperation mit Feuerwehr und Katastrophenschutzbehörden abarbeiten.

Der Knackpunkt könnte eine „technische Führungskraft“ sein

Doch Punkt fünf könnte der Knackpunkt werden. Schon im Mai 2022 verlangte die Aufsichtsbehörde die Einstellung einer „qualifizierten technischen Führungskraft für die Stauanlage“. Seitdem ist man auf Personalsuche – bislang vergeblich. „Der Markt für solche Ingenieure ist leer“, so Bungartz. Fast schon logisch ist es, dass im Personalplan des Haushalts des Zweckverbands die Planstelle fehlt.

Kann ausgerechnet das zum nächsten Badespaßverbot führen? Eine Albtraum-Vorstellung für den Campingplatzbetreiber am oberen Seeufer wie für die Betreiber des Ferienparks, für Gastronomie und Hotellerie im Umkreis. Und die Gemeinde müsste erneut auf Einnahmen aus Parkgebühren am See im höheren vierstelligen Eurobereich verzichten.

Der Zweckverband berät am Aschermittwoch über das Thema

Man warte jetzt auf einen klärenden Anruf oder ein entsprechendes Schreiben der Bezirksregierung, so Bungartz. Dass die sich melde, habe Regierungspräsident Wilk ja versichert. Bisher blieb Bungatz’ Telefon stumm.

In der nächsten Sitzung des Zweckverbands wird das Thema wieder auf der Tagesordnung stehen. Sie findet eine Woche vor Ablauf der Frist statt: am 22. Februar – Aschermittwoch.