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Kein Badespaß im SommerDie Steg-Lösung für den Kronenburger See ist vom Tisch

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Das Bild zeigt zwei Schilder, mit denen am Kronenburger See auf das Bade- und das Betretungsverbot hingewiesen wird.

Weitere Warnschilder hat der Zweckverband Kronenburger See anbringen lassen. Nachts besteht nun ein generelles Betretungsverbot.

An dem beliebten Badesee müssen für rund drei Millionen Euro Schäden der Flutkatastrophe beseitigt werden.

Viele Monate hat es gedauert, bis endlich die Sanierung der bei der Flut stark beschädigten Talsperrentechnik am Kronenburger See beginnen kann. Nun wurde vom Zweckverband der Auftrag für die Erneuerung der beiden zentralen Betriebsschütze vergeben, mit denen der Talsperrenabfluss geregelt wird. Kosten: rund 520.000 Euro.

Das ist längst nicht die größte Summe, die der Verband für die Instandsetzungen investieren muss. Auf rund drei Millionen Euro für elf unterschiedliche Gewerke werden laut dem beantragten Wiederaufbauplan die Kosten derzeit geschätzt, wie Jan Lembach, Verbandsvorsteher und Bürgermeister von Dahlem, berichtet.

Wann die Arbeiten am Kronenburger See beendet sind, ist unklar

Und ob alles bis zum Sommer 2024 fertig ist, ist unklar. Fest steht: In diesem Sommer bleibt der See, wie berichtet, im Winterstau – und der ist zu niedrig für jeden Bade- oder anderen Wassernutzungsbetrieb.

Das Bild zeigt ein Betriebsschütz, das aus der Talsperrenmauer ausgebaut wurde und nun an einem asphaltierten Weg liegt.

Eines der beiden stark beschädigten Betriebsschütze aus der Talsperrenmauer ist derzeit am Rand der Dammkrone gelagert.

Immerhin ist nun in Ansätzen ein erster Zeitplan für die Arbeiten erkennbar. Laut Lembach sollen die beiden Betriebsschütze bis zum Spätsommer hergestellt sein. Dann sind sie natürlich noch nicht vor Ort verbaut. Wie lange dieser „technisch anspruchsvolle Einbau“ (Lembach) dauert? Das ist noch unklar. Hierfür sei jedenfalls ein niedriger Wasserstand Voraussetzung.

Dahlems Bürgermeister warnt davor, das Badeverbot zu missachten

Gleichzeitig weist Lembach erneut daraufhin, dass ein Betreten der Seefläche „im Trockenbereich und im Wasserbereich verboten ist“. Sowohl die Schlammzone als auch die eigentliche Wasserfläche könnten aufgrund des niedrigen Pegels erhebliche Gefahren darstellen. Um Besuchern im gerade beginnenden Sommer das deutlich zu machen, wurden weitere Verbotsschilder aufgestellt.

In seiner jüngsten Sitzung hat der Zweckverband zudem über den Antrag von Ulrich Böttger, Mitglied der Verbandsversammlung, entschieden. Er hatte die Installation von Schwimmstegen im See vorgeschlagen hatte. So hätte aus seiner Sicht ein Badebetrieb ermöglicht werden können – wenn auch deutlich abgegrenzt vom Abflussbereich.

Badestege lassen sich am Kronenburger See nicht realisieren

Im Auftrag des Zweckverbands hat die Gemeinde Dahlem daraufhin fünf Behörden, Lobbyisten und Fachstellen um ihre Einschätzung gebeten. Zunächst sei vor einer Installation vom Schwimmstegen eine wasserrechtliche Genehmigung einzuholen, so die Untere Wasserbehörde des Kreises. Das wäre vor Beginn der Badesaison 2023 kaum noch möglich.

Die Bezirksregierung Köln als Aufsichtsbehörde stellte fest, dass im Rahmen eines solchen Genehmigungsverfahrens die Statik des Steges beziehungsweise ein Nachweis über die Verankerung vorzulegen sei, dass der Steg sich bei Sturm oder schwankendem Wasserspiegel nicht lösen kann. Zudem müsse sichergestellt sein, dass die Nutzung des Stegs nur zur Seeseite, nicht zur Mauerseite garantiert sei.

Nach Einschätzung des Gemeindeversicherungsverbandes wiederum ist eine Nutzung des Steges ohnehin nur durch die Verpflichtung einer dauerhaften Badeaufsicht zu rechtfertigen. Die Deutsche Gesellschaft für das Badewesen hält zudem die ganze Idee für nicht zulässig, da es sich beim Kronenburger See um eine Badestelle handele, an der „badetypische Attraktionen nicht zulässig sind“.

Wie die Versicherer weist auch das Ingenieurbüro Fischer aus Konz, Planer der Sanierungsarbeiten, auf erhebliche Sicherheitsbedenken hin mit Blick auf die Sogwirkung im Bereich des Ablaufbauwerks. Das Büro hat zudem die Kosten für einen 200 Meter langen Schwimmsteg ausgerechnet. Bei 450 Euro pro Meter wären es um die 90.000 Euro. Letztendlich lehnte die Verbandsversammlung den Antrag Böttgers mit großer Mehrheit ab.