Prozess in Euskirchen21-Jähriger muss wegen Wodka-Diebstahls ins Gefängnis
Euskirchen – Erst 21 Jahre alt – und schon „ein Mensch am Rande der Gesellschaft“. So beschrieb der Vorsitzende Dr. Wolfgang Schmitz-Jansen den Angeklagten Marvin P. (Name geändert) aus Swisttal, der am Donnerstag vom Euskirchener Schöffengericht wegen gewerbsmäßigen gemeinschaftlichen Diebstahls zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt wurde.
Der Tatvorwurf war schnell abgehandelt worden: P. räumte über seinen Verteidiger Albert Stumm ohne Umschweife ein, dass er in einem Münstereifeler Einkaufsmarkt im Januar und Februar dieses Jahres drei Ladendiebstähle begangen hatte. Laut Staatsanwaltschaft war jedes Mal ein 19 Jahre alter Mittäter an seiner Seite. Auch er war angeklagt worden, erschien jedoch nicht zum Prozess, sodass das Gericht einen Haftbefehl gegen ihn verhängte.
Dank Videoüberwachung auf frischer Tat ertappt
Die Reihe der Ladendiebstähle endete am 7. Februar, als die beiden Männer dank einer Videoüberwachung auf frischer Tat ertappt wurden. Wie schon am 24. und am 26. Januar hatten sie mehrere Flaschen Wodka im Wert von jeweils mehr als 100 Euro mitgehen lassen.
Stumm sagte, sein Mandant, der weder über eine Berufsausbildung noch über Einkünfte verfüge und bis vor Kurzem noch nicht einmal einen Personalausweis besessen habe, sei zu dieser Zeit Cannabis-Konsument gewesen. Er habe den gestohlenen Schnaps verkaufen wollen, um sich mit dem Erlös Drogen zu beschaffen. Stattdessen habe er den Wodka in den ersten beiden Fällen aber selbst getrunken.
Vergeblich auf Bewährung plädiert
Das Gericht folgte mit seinem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Stumm hatte vergeblich auf eine Bewährungsstrafe von maximal sechs Monaten plädiert. Den Vollzug der Strafe auszusetzen kam für das Gericht jedoch nicht infrage. Dagegen sprach zum einen, dass der einschlägig vorbestrafte P. die Taten unter laufender Bewährung verübt hatte. Zum anderen hatte er gerichtliche Weisungen und Auflagen missachtet. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft verwies auch auf die hohe Rückfallgeschwindigkeit. Erst am 9. Dezember 2021 hatte ein Jugendgericht nach einem Ladendiebstahl in einem Euskirchener Kaufhaus einen Schuldspruch gegen P. verhängt – wegen räuberischer Erpressung in Tateinheit mit Körperverletzung.
Er sollte anschließend zu einem dreiwöchigen Jugendarrest antreten, der „als Warnschuss gedacht war, jedoch aus nicht nachvollziehbaren Gründen nicht vollstreckt wurde“, so Schmitz-Jansen. Die Weisungen des Jugendgerichts umfassten regelmäßige Drogen-Screenings, das Ableisten von Sozialstunden und die Teilnahme an einem „FreD“-Kursus. Die Abkürzung steht für „Frühintervention bei erstauffälligen Drogenkonsumenten“.
Bewährungshelferin konnte nichts Positives berichten
Dass P. diese Auflagen nicht erfüllte, wurde ihm nun zum Verhängnis. Dabei hatte das Jugendgericht ihm sogar eine Bewährungshelferin zur Seite gestellt. Am Donnerstag bemängelte sie, dass nach zwei Gesprächen der Kontakt zu ihm abgerissen sei. Er habe kein Interesse an einer Kooperation gehabt. Daher könne sie über ihren Klienten „nichts Positives berichten“.
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Der Angeklagte selbst erklärte, er befinde sich mittlerweile auf einem guten Weg, nehme keine Drogen mehr und strebe einen Ein-Euro-Job an – zur Vorbereitung auf eine Berufsausbildung. Schmitz-Jansen sagte, diese Angaben seien „bloße Lippenbekenntnisse“. Nichts von dem, was P. behaupte, habe er vor Gericht belegt. In der Urteilsbegründung riet der Vorsitzende dem 21-Jährigen dringend zu einer Drogentherapie und zur Zusammenarbeit mit seiner Bewährungshelferin.