Drei Jahre HaftGeiselnehmer aus Euskirchener Parkhotel muss ins Gefängnis
Euskirchen – Wegen Geiselnahme und gefährlicher Körperverletzung in einem minderschweren Fall hat die 3. Große Strafkammer des Bonner Landgerichts am Donnerstag einen 27-Jährigen zu drei Jahren Haft verurteilt. „Für eine Geiselnahme war das eher ein untypisches Geschehen“, hieß es im Urteil. Der Plan eines 27-Jährigen war, bei einem zu erwartenden SEK-Einsatz von der Polizei erschossen zu werden.
Am 1. April 2021 gegen 19.45 Uhr ging er ins Parkhotel, bedrohte einen Mitarbeiter mit einem Filetiermesser und ließ diesen den Notruf wählen, um seine Forderung durchzugeben: zwei Millionen Euro Lösegeld und ein Hubschrauber zur Flucht. Dafür habe die Polizei 15 Minuten Zeit, sonst werde er die Geisel abstechen. Auch ließ er mitteilen, im Besitz einer Bombe zu sein.
Täter mit Schuss ins Bein außer Gefecht gesetzt
Von einer Inszenierung war die Polizei an dem Abend nicht ausgegangen: Zehn Minuten nach dem Notruf war das Hotel weiträumig abgesperrt, später drang eine SEK-Einheit ins Entree vor. Als der Geiselnehmer die Beamten sah, empfing er sie, so Kammervorsitzender Jörg Reismann, „mit den bizarr anmutenden Worten: ,Da seid ihr ja endlich!’.“
Zunächst versuchten die Polizisten, den Täter zu beruhigen. Sie forderten ihn auf, die Geisel, die sich den Ringfinger am Messer verletzt hatte, ärztlich versorgen zu lassen. In einem Moment der Unaufmerksamkeit des Geiselnehmers schoss ein SEK-Beamter dem 27-Jährigen gezielt ins Bein. Dadurch konnte der Geiselnehmer außer Gefacht gesetzt und entwaffnet werden.
Opfer leidet noch heute unter den Folgen der Geiselnahme
Ob die Geiselnahme vorgetäuscht war oder nicht: Aus Sicht der Geisel, so hieß es im Urteil, spiele die Absicht des Täters keine Rolle. Denn für den 23-Jährigen hätten die anderthalb Stunden Todesangst bedeutet und seien eine sehr lange Zeit gewesen. Bis heute leide der junge Hotel-Mitarbeiter an den Folgen der Bedrohung. Seinen Arbeitsplatz in Euskirchen musste er aufgeben. Er werde verfolgt von Alpträumen und habe schlaflose Nächte.
Der Täter, so Reismann, habe den 23-Jährigen in die theoretische Gefahr des Todes gebracht: Bei dem Polizeieinsatz hätte er erschossen werden können. Darüber hätte der Geiselnehmer – auch wenn er selbst getötet werden wollte – keine Kontrolle gehabt. Wegen einer tiefgreifenden Depression, so die Kammer, sei der arbeitslose Rohrleitungsbauer bei der Tat jedoch eingeschränkt steuerungsfähig gewesen.
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Die Suizid-Version, sich durch eine Polizeiwaffe erschießen zu lassen, haben ihm die Richter geglaubt. Denn in den Wochen vor der Geiselnahme hatte der 27-Jährige zweimal versucht, sich das Leben zu nehmen: einmal mit Toilettenreiniger, einmal mit einer hohen Dosis Schmerztabletten.