Das Verfahren gegen den früheren Vorsitzenden des Vereins Türk Gencligi Euskirchen beginnt im Spätsommer vor dem Landgericht von vorn.
Kein Sachverständiger verfügbarDer Flaschenwurf-Prozess von Euskirchen beginnt von vorn
Ein unschöner Vorfall nach einem Kreispokal-Spiel im Euskirchener Erftstadion am 18. Mai 2022 hatte für überregionale Aufmerksamkeit gesorgt: Der Schiedsrichter war nach seiner Flucht vom Spielfeld von gegnerischen Fans umringt und beschimpft worden, eine aus der Menge geworfenen halb volle PET-Flasche hatte den Unparteiischen am Kopf verletzt.
Für die Tat war am 3. Juli 2023 der frühere Vorsitzende des Vereins Euskirchen Türk Gencligi erstinstanzlich wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Gegen das Urteil waren sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung des unter anderem wegen Körperverletzungsdelikten vorbestraften 44-Jährigen in Berufung gegangen und so wird erneut verhandelt.
Nach zwei Tagen beantragte die Verteidigung aber ein anthropologisches Identitätsgutachten, das nach Wunsch des Angeklagten zeigen soll, dass er nicht der Werfer sein kann, der auf einem in der Verhandlung gezeigten Video des Vorfalls zu sehen ist.
Da kurzfristig aber kein Sachverständiger zu finden war, muss die Verhandlung nun auf unbestimmte Zeit ausgesetzt werden, wie Gerichtssprecherin Gerlind Keller am Mittwoch auf Anfrage bestätigte. Der Prozess muss nun wieder ganz von vorne beginnen, ein Termin soll frühestens im Spätsommer möglich sein.