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SportgerichtFreispruch für Schiedsrichter nach Rassismus-Vorwurf in Kreisliga-Partie

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Auf einer Flagge des Fußball-Verbands Mittelrhein im Regenbogenmuster steht „Fußball ist Vielfalt“.

Das Verbandssportgericht tagte in der Sportschule Hennef, dem Sitz des Fußball-Verbands Mittelrhein. Auf einer Flagge im Regenbogenmuster steht „Fußball ist Vielfalt“.

Ein Euskirchener Kreisliga-A-Spiel hatte ein Nachspiel vor dem Verbandssportgericht in Hennef. Trotz Restzweifeln kam es zu Freisprüchen. 

Mit Freisprüchen für den Schiedsrichter und den Schiedsrichter-Assistenten der Kreisliga-A-Partie zwischen der SG Flamersheim/ Kirchheim (Flaki) und den Sportfreunden DHO endete am Donnerstagabend eine Verhandlung vor dem Verbandssportgericht in Hennef. Gleichzeitig blieb es beim Strafmaß für einen DHO-Spieler, der des Feldes verwiesen worden war. Da er seine Sperre von zwei Spielen bereits abgesessen hat, darf er am Sonntag gegen den TB-SV Füssenich-Geich wieder mitwirken. Die Kosten des Verfahrens tragen die Sportfreunde DHO.

Sie hatten Einspruch gegen die Spielwertung vom 9. März eingelegt. Die Partie war 1:1 ausgegangen. Nach dem Ausgleichstreffer für Flaki kurz vor Spielende hatten drei DHO-Spieler und der Trainer Platzverweise erhalten. Weil der Verein im Anschluss einen Rassismus-Vorwurf gegen einen der beiden Schiedsrichter-Assistenten erhob, wurde der Fall vor dem Verbandssportgericht verhandelt, das sich unter anderem mit Diskriminierung und Rassismus befasst.

Nur der Rassismusvorwurf war für das Verfahren in Hennef relevant

„Die Schiedsrichter hatten ein Problem mit unserer Mannschaft“, sagte der DHO-Vorsitzende und warf den beiden Beschuldigten aus dem Fußballkreis Bonn vor, einer Ideologie zu folgen. Einer der Zeugen erklärte, dass Spieler mit nicht weißer Hautfarbe vom Unparteiischen härter angegangen worden seien als Weiße.

Darüber hinaus warf DHO dem Schiedsrichter Parteilichkeit vor. „Doch das ist keine Sache für ein Verbandssportgericht. Deshalb lag der Freispruch klar auf der Hand“, erklärte Thomas Riedel, Vorsitzender des Gremiums. DHO hatte insgesamt 13 Vorwürfe gegen das Gespann geäußert, dem noch ein junger Assistent angehörte. Er sagte als Zeuge, dass er die im Raum stehenden Äußerungen nicht gehört habe. Für das Verbandssportgericht war nur der Rassismusvorwurf für das Verfahren relevant. „Ich mache das jetzt seit Jahrzehnten, aber den Vorwurf einer Diskriminierung durch Schiedsrichter habe ich noch nicht auf dem Tisch gehabt“, sagte Riedel.

Linienrichter bezeichnet den Vorwurf als „bodenlose Frechheit“

Der beschuldigte Assistent soll vor dem Platzverweis gegen einen DHO-Spieler dem Schiedsrichter laut Schreiben von DHO gesagt haben: „Ich hab' da noch einen, der Schwarzkopf, weg damit, fott domött.“ Der erfahrene Linienrichter bestritt diesen Vorwurf allerdings und bezeichnete ihn als „bodenlose Frechheit“. Er sei vom Spieler mit „Scheiß Schiri“ beleidigt worden, das habe er dem Schiedsrichter gemeldet und mitgeteilt. „Es kann aber sein, dass ich gesagt habe: ,Tu den runter'“, so der Linienrichter.

Anschließend hatten der vom Platz gestellte Spieler, sieben von DHO geladene Zeugen sowie der Vorsitzende der SG Flaki das Wort. Letzterer konnte wie auch zwei Zeugen zu den Vorwürfen nichts sagen. „Die anderen Punkte sind für mich alles Tatsachenentscheidungen“, sagte der Flaki-Vorsitzende.

Die Aussagen der Zeugen ähnelten sich, stimmten aber nicht überein

Die restlichen fünf Zeugen, allesamt DHO-Akteure, sowie ihr vom Platz gestellter Mitspieler, gaben zwar an, dass sie – aus unterschiedlichen Entfernungen und unterschiedlichen Positionen – etwas gehört hätten. Die Aussagen, die sie wiedergaben, stimmten aber nicht überein, sondern ähnelten sich nur. Von „Hol die schwarze Nummer acht runter“ über „Hol den Schwarzen raus“ bis zum „Schwarzkopf“-Zitat in diversen Ausführungen waren mehrere Varianten zu hören, was Riedel auch immer wieder kundtat.

Diese Unterschiede waren entscheidend für das Sportgericht, dem neben dem Vorsitzenden drei weitere Sportrichter und ein Protokollführer angehörten. Riedel gab zu, dass gewisse Restzweifel, ob der Assistent die Aussage getätigt habe, bestünden. Zwar ähnelten sich die Aussagen der Zeugen und des Rotsünders im Kern. Allerdings sollte bei einem solchen schweren Vorwurf das entscheidende Wort genau sein, so Riedel. „Durch die Zeugenaussagen wurde dieser Kern verwässert“, erklärte er.

Auch in der Darstellung einiger Aussagen entdeckte das Sportgericht Widersprüche. So gab der Rotsünder zunächst an, nichts gesagt zu haben. Dann äußerte er sich, dass er ganz ruhig gesagt habe: „Das macht keinen Spaß, lasst uns vom Platz gehen.“ Einer der Zeugen sagte allerdings aus, der Spieler habe „geflucht und geschrien“.

„Der Assistent bestreitet die Vorwürfe vehement“, sagte Riedel. Deshalb gelte trotz der bestehenden Restzweifel der Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“.