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Aus Rache an der ExZehn Hühner sterben nach Brandstiftung in Euskirchen

Lesezeit 3 Minuten

Die Jacke einer Feuerwehrkraft von hinten. (Symbolbild)

Euskirchen – Zehn Hühner und ein Hahn verendeten, nachdem in der Nacht zum 30. April 2020 in Billig ein Schuppen und ein als Stall genutzter Wohnanhänger in Flammen aufgegangen waren. Die Kripo tappte, was die Brandursache anging, anschließend im Dunkeln. Es gab keinerlei Ermittlungsansätze – bis sich ein Autofahrer einen Monat später in einem Gespräch an einer Tankstelle damit brüstete, das Feuer gelegt zu haben.

Zeugen, die die Prahlereien gehört hatten, verständigten die Polizei, die dadurch doch noch einen Tatverdächtigen ausfindig machen konnte, den heute 27 Jahre alten Simon R. (Namen geändert). Er wurde nun vor dem Euskirchener Schöffengericht wegen Brandstiftung in Tateinheit mit einem Verstoß gegen das Tierschutzgesetz angeklagt.

Geständnis abgelegt

Das Gericht unter dem Vorsitz von Dr. Wolfgang Schmitz-Jansen verurteilte R., der im Euskirchener Stadtgebiet lebt, zu einer 18-monatigen Freiheitsstrafe, deren Vollzug zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zudem muss er als Geldauflage 600 Euro an die Fluthilfe zahlen. Der Schuldspruch schloss auch eine Trunkenheitsfahrt am 25. Juni dieses Jahres ein. Damals war der Arbeiter nachts in Zülpich in eine Verkehrskontrolle geraten. Ein Alkoholtest, 50 Minuten später, ergab einen Wert von 1,59 Promille. Seine Fahrerlaubnis, die ihm daraufhin entzogen wurde, erhält er frühestens in sechs Monaten zurück, so der Beschluss des Gerichts.

Bei der Brandstiftung in einer Gartenanlage an der Römerkastellstraße in Billig hatte R. den zwei Jahre älteren Erftstädter Philipp M. an seiner Seite gehabt. Ihn verurteilte das Gericht wegen Beihilfe zu zehn Monaten auf Bewährung. Wie Simon R. hatte er ein Geständnis abgelegt.

„Dumme, aber auch eine einmalige Geschichte“

Die Hühner, die in jener Nacht qualvoll starben, gehörten dem Vater von Simon R.s früherer Lebensgefährtin. Nachdem die Beziehung des Paars in die Brüche gegangen war, habe sich sein Mandant ungerecht behandelt gefühlt, sagte Verteidiger Hagen Schwindt. Die Brandstiftung, die „eine dumme, aber auch eine einmalige Geschichte“ gewesen sei, habe der Angeklagte „aus persönlichem Groll und Ärger heraus“ ausgeführt.

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Schon im Februar hatte R. dem Hühnerhalter im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs 300 Euro gezahlt. Dies sei mehr als der Wert des schrottreifen Wohnwagens und der Hühner gewesen, sagte der Verteidiger.

An Empathielosigkeit kaum zu überbieten

Das Gericht blieb mit den Urteilen jeweils einen Monat unter den Anträgen der Staatsanwalt. Schwindt und seine Kollegin Iris Stumm, die Philipp M. vertrat, hatten jeweils um eine milde Bestrafung gebeten. Stumm sagte, ihr Mandant bedaure die Tat. Er sei „eigentlich tierlieb“.

M. hatte zugesehen, wie Simon R. mit Benzin einen Holzstapel unter dem Wohnwagen anzündete. Der Anhänger wurde komplett zerstört, von den Hühnern blieben nur Gerippe übrig. Die Tat sei an Empathielosigkeit und Rohheit kaum zu überbieten, sagte Richter Schmitz-Jansen in der Urteilsbegründung. Damit spielte er auch auf den Umstand an, dass R. von seiner damaligen Freundin wusste, wie sehr ihr Vater an den Hühnern hing.

Dass die Männer wussten, dass die Tiere in dem Wohnwagen untergebracht waren, belegt ein Foto auf einem ihrer später von der Polizei sichergestellten Smartphones. Es war vor Mitternacht in dem Anhänger entstanden und zeigte lebendige Hühner. Kurz darauf starben sie in den Flammen.