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NaturschutzNeubauten in Euskirchener Südstadt sind vom Tisch

Lesezeit 2 Minuten

Anlieger protestierten gegen eine Bebauung.

Euskirchen – Ein Investor, der in der Euskirchener Südstadt drei Doppelhäuser bauen wollte, muss seine Pläne zu den Akten legen. Der städtische Ausschuss für Umwelt und Planung hat das Vorhaben jetzt auf Empfehlung der Verwaltung gestoppt.

Das Gelände, das der Investor für die Bebauung vorgesehen hatte, liegt zwischen dem südlichen Ende der Straße In den Essigbenden und einem privaten See, der zu einem Grundstück an der Billiger Straße gehört. Im Dezember 2019 hatten CDU, SPD und FDP im Ausschuss durchgesetzt, die Stadtverwaltung ein Bauleitplanverfahren vorbereiten zu lassen – und das gegen deren Empfehlung.

Dazu muss man wissen, dass besagte Fläche zum Naturschutzgebiet Mitbachaue gehört. Das hielt die Ausschussmehrheit aber nicht davon ab, die Verwaltung mit den Vorbereitungen für die Aufstellung eines Bebauungsplans zu beauftragen. Grüne und UWV kritisierten den Beschluss in aller Schärfe, zumal auch die Untere Naturschutzbehörde (UNB) nach einer informellen Anfrage Bedenken erhoben hatte.

Lebensraum zahlreicher Arten

In einer förmlichen Stellungnahme schloss die UNB eine Bebauung jetzt aus. Das Gebiet besitze unter anderem eine hohe Wertigkeit für Amphibien, Fledermäuse und Vögel, zitierte der Technische Beigeordnete Oliver Knaup aus einem Schreiben der Behörde, die beim Kreis Euskirchen angesiedelt ist. Auch Befreiungen von Verboten und Geboten, die grundsätzlich möglich sind, kämen nicht infrage.

Der Beigeordnete verwies unter anderem auf besagten See, der nach dem Bundesnaturschutzgesetz geschützt sei, und auf eine außerordentlich starke Population von Erdkröten. Selbst wenn es nur um Teile des in Rede stehenden Grundstückes ginge, würde die Naturschutzbehörde einer Bauleitplanung widersprechen, resümierte Knaup.

Für die CDU hatte ihr planungspolitischer Sprecher Armin Flucht im Dezember 2019 noch darauf beharrt, trotz der Einwände ein Bebauungsplanverfahren vorzubereiten. „Wenn sich dabei herausstellt, dass es Hindernisse gibt, die nicht auszuräumen sind, dann ist das das Risiko des Investors“, sagte Flucht.

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Dieser Fall ist nun eingetreten. Der Ausschuss hob den damals gefassten Beschluss auf, und zwar einhellig. Albert Wichterich (CDU) enthielt sich der Stimme.