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Freundin brutal verprügeltSechs Monate auf Bewährung für 41-Jährigen aus Euskirchen

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Amtsgericht Euskirchen

Das Amtsgericht Euskirchen

Euskirchen – Aufgrund von schwerer Körperverletzung ist ein 41-jähriger Angeklagter am Euskirchener Amtsgericht zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt worden. Zwar setzte der Vorsitzende Richter Malte Theis die Strafe zur Bewährung aus, koppelte sie jedoch an die Auflage, dass sich der Angeklagte in psychiatrische Behandlung begeben muss.

41-Jähriger aus Euskirchen tritt auf Freundin ein, als sie am Boden liegt

Am 30. Mai 2019 war der derzeit in Euskirchen lebende Angeklagte in der Wohnung seiner damaligen Lebensgefährtin zu Gast. Dort sei es laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft zu einer körperlichen Auseinandersetzung gekommen.

Der 41-jährige habe der Geschädigten zunächst heißen Kaffee in den Rücken gegossen und ihr im Anschluss mehrere Male gegen Kopf und Oberkörper geschlagen. Selbst nachdem die Frau durch die Schläge zu Boden gegangen war, ließ der Angeklagte nicht von ihr ab und trat ihr mehrmals mit dem Schuh gegen den Kopf.

Angeklagter leidet an krankhaft gesteigerter Kränkbarkeit

Vor Gericht zeigte sich der 41-Jährige reumütig und gestand die Tat in vollem Umfang. Sein Anwalt brachte jedoch die Frage nach einer verminderten Schuldfähigkeit zum Ausdruck. Wie ein Gutachter bestätigte, leidet der Angeklagte unter einer krankhaft gesteigerten Kränkbarkeit.

Seit seiner Kindheit habe er mit Selbstzweifeln und der ständigen Angst zu kämpfen, sich vor anderen blamieren zu können, so hieß es vor Gericht. Durch Drogenkonsum seien diese Gedanken sogar bis zur Paranoia angewachsen.

Dieses als „überkontrolliert“ bezeichnete Verhalten habe verhindert, dass der Angeklagte Unmut und Wut, wie die meisten Menschen, über den Tag verteilt zum Ausdruck bringen könne. Stattdessen habe er diese Gefühle immer weiter aufgestaut, bis es bei der Tat zu einem explosionsartigen Ausbruch gekommen sei.

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Aufgrund der darauf zurückzuführenden verminderten Schuldfähigkeit, dem Geständnis und der Überzeugung, bei der Tat habe keine Tötungsabsicht vorgelegen, verurteilte Malte Theis den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monate auf Bewährung. „Es handelt sich hier nicht um einen typischen Frauenschläger, der seine Herrschaftssucht ausleben will“, begründete der Richter das Urteil.

Dennoch sei eine Bewährungsstrafe aufgrund der Schwere der Tat und der 22 meist auf Diebstähle, Missbrauch von Betäubungsmitteln und Sachbeschädigung zurückzuführenden Einträge ins Bundeszentralregister schuldangemessen.